Das Wichtigste auf einen Blick
Wer ein Auto hat, der muss auch die Neben- und Unterhaltungskosten bedenken. Neben dem Sprit und der Kfz-Versicherung, muss auch die Kfz-Steuer gezahlt werden. In welcher Höhe diese anfällt, hängt von diversen Faktoren ab. Und es gibt auch Fahrzeuge, die einer Steuerbefreiung unterliegen. Dein Fahrzeugschein gibt Aufschluss darüber, welcher Klasse Dein Auto zugeordnet wird und gibt Dir so die Möglichkeit, die Steuer noch vor dem Eingang des Steuerbescheids zu berechnen.
Unser Ratgeber bietet Dir allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer. Möchtest Du Dein Fahrzeug kostengünstig versichern, findest Du hier außerdem alle Informationen zu unserer Kfz-Versicherung.
Die wichtigsten Infos zur Kfz-Steuer
Bevor man die Kfz-Steuer zahlt, möchtest Du natürlich wissen, warum Du diese überhaupt zahlen musst. Wir haben die wichtigsten Fragen kurz für Dich beantwortet:
Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Bundessteuer, die generell von allen Fahrzeughaltern aufgebracht werden muss. Sie dient der Finanzierung von Straßenbau und dem damit verbundenen Ausgleich bestimmter Straßenschäden. Als Halter muss man die Autosteuer daher entrichten, weil man mit seinem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs ist und so zu etwaigen Schäden beiträgt.
Generell fällt die Kfz-Steuer für jeden Halter und somit auch für jedes Fahrzeug an. Die Steuerpflicht gilt für alle in Deutschland zugelassenen Autos.
- Fahrzeughalter mit einer Schwerbehinderung zahlen entweder keine oder eine um 50 % verminderte Steuer.
- Reine Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden, sind ab Erstzulassung bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Da diese Steuerbefreiung bis zum 31.12.2030 befristet ist, können aktuell Käufer von E-Autos den kompletten 10-Jahreszeitraum nicht mehr ausnutzen. Wechselt das E-Auto die Halterin oder den Halter, so wird die Steuerbefreiung weitergegeben – bis zum Ablauf der 10 Jahre.
Wie kann ich die Höhe meiner Kfz-Steuer berechnen?
Bis zum Jahr 2009 waren allein Größe und Bauweise des Motors ausschlaggebend, um die Höhe der Kfz-Steuer zu berechnen. Mittlerweile wurde das System reformiert und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge wird deutlich stärker berücksichtigt. Deshalb fließen nicht nur Antriebsarten wie Otto- oder Diesel-Motor und Hubraum-Größe in die Berechnung der Kfz-Steuer ein, sondern auch der Emissionsausstoß. Gerade der Ausstoß-Faktor hat bei Pkw, die nach 2012 erstmals zugelassen wurden, großen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Die Steuer, die Du auf Motorräder, Anhänger und Wohnmobile zahlen musst, weist jeweils eine andere Bemessungsgrundlage auf. Bei Motorrädern entscheidet allein der Hubraum, für Anhänger und Wohnmobile gilt eine gewichtsbezogene Sonderregelung.
Mit der Zulassungsbescheinigung hast Du alle Daten für die Kfz-Steuer auf einen Blick
Mit dieser Kfz-Steuer musst Du rechnen
Welche Kriterien für die Berechnung der Kfz-Steuer zugrunde gelegt werden, richtet sich nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Entscheidend ist, ob Dein Auto in einem Zeitraum vor dem 30. Juni 2009 erstmalig zu gelassen wurde oder danach.
Folgende Faktoren werden für die Berechnung der Kfz-Steuer in diesem Fall herangezogen:
- Antriebsart des Motors
- Hubraum in Kubikzentimeter (cm³/ccm)
- Schadstoffklasse (Emissionsgruppe). Die Schlüsselnummer befindet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1. relevant für die Steuer sind lediglich die letzten beiden Ziffern.
Für Pkw mit Benzin- und Diesel-Motoren wird die Kfz-Steuer nach den verschiedenen Abgasnormen differenziert. Der jeweilige Steuersatz gilt pro angefangenen 100 Kubikzentimeter (cm³/ccm) Hubraum.
Emissionsgruppe | Schlüssel-Nr. | Otto-Motor | Dieselmotor mit Partikelfilter | Dieselmotor ohne Partikelfilter |
Euro-3, | 44-48, | 6,75 € | 15,44 € | 16,64 € |
Euro-36, | 49-52 | 7,36 € | 16,05 € | 17,25 € |
D3, D4, | 30-33, | 6,75 € | 15,44 € | 16,64 € |
Euro-2, | 25, 26, 27, 35, 49, 50, 52, 71 | 7,36 € | 16,05 € | 17,25 € |
Euro-1 und | 01, 02, 03 1,2,3, | 15,13 € | 27,35 € | 28,55 € |
Euro-0: nicht schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen | 10 3, 15 3, 17, 19, | 21,07 € | 33,29 € | 34,49 € |
Euro-0: schadstoffarme Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen | 03, 04, 05 4, 09 | 25,36 € | 37,58 € | 38,78 € |
Übrige Pkw | 00, 05, 06, 07, 08, | 25,36 € | 37,58 € | 38,78 € |
Die Besteuerung von Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, soll den Umweltschutz fördern und begünstigt daher Fahrzeuge mit geringem Emissionsausstoß. Der Beitrag setzt sich daher aus zwei Teilen zusammen: Einem Grundbetrag, der wie bisher an der Hubraum-Größe und der Bauart des Motors orientiert ist, sowie einem Emissionsbeitrag, der sich nach der Menge des ausgestoßenen CO2 pro Kilometer richtet.
Folgende Kriterien fließen in die Berechnung der Kfz-Steuer ein:
- Grundbetrag: Antriebsart des Motors und Hubraum in Kubikzentimeter
- Emissionsbetrag: CO2-Wert (Zulassungsbescheinigung Teil 1: Feld V.7)
Berechne deine Kfz-Steuer einfach mit dem Kfz-Steuer-Rechner.
E-Autos werden bei der Kfz-Steuer bevorzugt behandelt. Zu diesen zählen Fahrzeuge, die entweder mit Elektromotoren oder mit emissionsfreien Energiewandlern (Brennstoffzellen) betrieben werden. Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 (§ 3d Abs. 1 KraftStG). Erstzulassungen bis 17. Mai 2011 wurden für 5 Jahre von der Steuer befreit. Die Steuerbefreiung beginnt mit dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs. Bei einem Halter-Wechsel innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Nach Ablauf der Befreiung von der Kfz-Steuer bezahlt der Halter weiterhin einen um 50 % reduzierten Beitrag.
Der Steuersatz für Motorräder beträgt zurzeit 1,84 Euro pro Jahr je angefangene 25 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Leichtkrafträder, die nicht mehr als 11 kW und 125 ccm Hubraum besitzen, sind von der Kfz-Steuer befreit. Die Höhe der Steuer für sogenannte Leichtfahrzeuge wie Quads unterliegt einer Sonderregelung. Diese variiert je nach Schadstoffausstoß und ist zusätzlich abhängig vom Hubraum und der Antriebsart.
Aus der nachfolgenden Tabelle lässt sich die Höhe der Steuern für die gängigsten Hubraumgrößen ablesen:
Hubraum in ccm | Jährliche Steuer in € |
250 | 18 Euro |
500 | 36 Euro |
750 | 55 Euro |
1.000 | 73 Euro |
1.200 | 88 Euro |
Kfz-Anhänger werden nach dem Gewicht besteuert. Pro angefangene 200 kg Gesamtgewicht werden 7,46 Euro fällig. Der Maximalbeitrag, den du für die Kfz-Steuer bezahlen musst, ist begrenzt und beträgt 373,24 Euro. Achtung: Die meisten Pkw-Anhänger sind Starrdeichsel-Anhänger. Als Bemessungsgrundlage gilt in diesen Fällen nicht das tatsächliche Gesamtgewicht, sondern ein um die Stützlast reduzierter Wert.
Die Höhe der Kfz-Steuer orientiert sich auch bei Wohnmobilen nach dem Gewicht. Daneben ist die Höhe der Steuer hier, wie auch beim Auto, von der Schadstoffklasse abhängig. Die Steuersätze sind breit gefächert und liegen in Abhängigkeit der Schadstoffklasse zwischen 10 Euro und 40 Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht. Im Einzelnen gelten die nachfolgenden Steuersätze:
Gesamtgewicht in Kg | Steuersatz je angefangene 200 Kg Gesamtgewicht |
Schadstoffklasse S4 und besser: | |
bis zu 2.000 | 16 Euro |
über 2.000 | 10 Euro |
Maximale Kfz-Steuer | 800 Euro |
Schadstoffklassen S3 und S2: | |
bis zu 2.000 | 24 Euro |
über 2.000 | 10 Euro |
Maximale Kfz-Steuer | 1.000 Euro |
Schadstoffklasse 1 und schlechter: | |
bis zu 2.000 | 40 Euro |
über 2.000 bis zu 5.000 | 10 Euro |
über 5.000 bis zu 12.000 | 15 Euro |
über 12.000 | 25 Euro |
Kfz-Steuer zahlen: Das solltest Du beachten
Die Kfz-Steuer wird nach Zustellung des Steuerbescheides im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für zwölf Monate im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, z. B. bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht. Der Steuerbescheid bleibt so lange gültig, bis ein Abmelde- oder Änderungsbescheid ergeht.
GEPRÜFT & AUSGEZEICHNET
Fazit: Vergiss nicht deine Kfz-Steuer zu bezahlen
Es ist gar nicht so einfach, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Seit 2009 ist die Kfz-Zulassung nur dann möglich, wenn bei der Zulassungsstelle das Lastschriftmandat erteilt wird. Die Kfz-Steuer wird jährlich automatisch eingezogen. Um sich zu schützen, solltest du sicherstellen, dass die Kfz-Steuer immer vom Konto abgebucht werden kann. Denn die Kfz-Steuer gilt auch dann als nicht bezahlt, wenn das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht gedeckt ist.
Schon vor dem Kauf eines neuen Fahrzeugs kannst du außerdem überprüfen, wie hoch die Kfz-Steuer ausfallen wird. Für Pkw und weitere Fahrzeuge nutzt du am besten den Kfz-Steuer-Rechner, den das Bundesfinanzministerium online gestellt hat. Fährst du einen PKW mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009, benötigst du nur die Angaben zu Hubraum, Motor-Art und Schadstoffklasse. Für alle Pkw mit späterer Erstzulassung musst du außerdem den CO2-Emissionsausstoß kennen.
Erklärvideo zur Kfz-Zulassung
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