Stichtag der Kfz-Versicherung: Das Wichtigste in Kürze
Du hast Dir ein neues Auto gekauft oder Du hast eine Kfz-Versicherung gefunden, die Dir Dein Fahrzeug zu attraktiveren Konditionen versichert als Dein alter Versicherer? Aus welchen Gründen auch immer Du einen Versicherungswechsel erwägst, kann der Stichtag der Kfz-Versicherung eine wichtige Rolle spielen.
In diesem Ratgeber erfährst Du, in welchen Fällen der Stichtag für den Wechsel Deiner Autoversicherung entscheidend ist und wie Du aus Deinem Versicherungsvertrag auch unabhängig vom Stichtag herauskommst. Nähere Informationen zur Kfz-Versicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Was bedeutet Stichtag in der Kfz-Versicherung?
Der Stichtag in der Kfz-Versicherung ist der Tag im Jahr, an dem die Kündigung bei Deinem Versicherer eingegangen sein muss, wenn Du Deine Kfz-Versicherung wechseln oder kündigen möchtest. Der Stichtag der Kfz-Versicherung entspricht also dem Ende der Kündigungsfrist.
Wichtig ist dabei: Hast Du einen günstigeren Tarif oder ein Angebot gefunden, das besser zu Deinen Bedürfnissen passt, muss Deine Kündigung am Stichtag bereits bei Deiner Versicherung eingegangen sein – es reicht nicht aus, wenn Du das Schreiben erst an diesem Tag in den Briefkasten wirfst.
Der Stichtag der Kfz-Versicherung ist für die ordentliche Kündigung entscheidend. Du kannst Deine Versicherung in manchen Fällen auch unabhängig vom Stichtag wechseln. Dafür musst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Damit eine solche außerordentliche Kündigung wirksam ist, muss ein besonderer Kündigungsgrund vorliegen – zum Beispiel eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge durch den Versicherer.
Wann ist der Stichtag, um die Kfz-Versicherung zu kündigen?
Für die allermeisten Kfz-Versicherungen ist der Stichtag der 30. November des jeweiligen Kalenderjahres – denn Autoversicherungen laufen in der Regel vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Kündigst Du Deine Autoversicherung bis zu. 30. November, ist die Kündigung zum Ende des Jahres wirksam und Du kannst Dein Fahrzeug ab dem 01. Januar des neuen Kalenderjahres beispielsweise bei Deinem neuen Versicherer versichern. Dabei spielt es weder eine Rolle, ob Du einen Neu- oder Gebrauchtwagen fährst, noch ob Du Fahranfänger oder bereits erfahrener Autofahrer bist.
Nicht bei allen Kfz-Versicherungen ist der Stichtag der 30. November. Es gibt auch Versicherungsverträge, deren Vertragslaufzeit vom Kalenderjahr abweichen – das Versicherungsjahr entspricht in diesen Fällen nicht dem Kalenderjahr.
Fährst Du Dein Auto beispielsweise mit einem Saisonkennzeichen nur für einige Monate im Jahr, kannst Du Deine Kfz-Versicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Beginnt Deine Versicherung mit Saisonstart am 01. März, wäre der Stichtag für die Kündigung der Autoversicherung beispielsweise der 31. Januar.
Was passiert, wenn ich den Stichtag der Kfz-Versicherung verpasse?
Verpasst Du den jährlichen Stichtag Deiner Kfz-Versicherung, läuft diese weiter – meist für eine Laufzeit von einem Jahr. Eine Kündigung ist während des Versicherungsjahres dann nicht mehr so einfach möglich. Um dennoch aus Deiner Autoversicherung herauszukommen, musst Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Im Gegensatz zur normalen Kündigung ist die Sonderkündigung nicht an ein bestimmtes Datum gebunden.
Einfach so außerordentlich zu kündigen geht allerdings nicht. Wie der Begriff „Sonderkündigung“ bereits vermuten lässt, muss es einen bestimmten Grund geben, der die Kündigung des Vertrags außerhalb des Stichtags der Kfz-Versicherung rechtfertigt.
Kann ich meine Kfz-Versicherung noch nach dem Stichtag wechseln oder kündigen?
Ja, das kannst Du, wenn einer der folgenden Gründe eine Sonderkündigung rechtfertigt:
- Fahrzeugwechsel: Du hast Dir ein neues Auto gekauft, das Du anmelden und versichern möchtest? Dann kannst Du das tun, ohne auf den Stichtag der Kfz-Versicherung zu achten. Ein Fahrzeugwechsel ist nämlich ein Sonderkündigungsgrund. Meldest Du Dein altes Auto bei der Kfz-Zulassungsbehörde ab, musst Du nicht mal ein Kündigungsschreiben aufsetzen – Deine Versicherung wird automatisch von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert.
- Verschrottung: Gleiches gilt, wenn Dein Auto aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht mehr zu reparieren ist und Du es verschrotten lassen musst: Auch hier musst Du Dir keine Gedanken um den Stichtag Deiner Kfz-Versicherung machen. Sobald Du Dein Auto bei der Zulassungsbehörde aus dem Straßenverkehr abmeldest, endet auch Deine Autoversicherung – und zwar genau mit dem Tag der Abmeldung. Ein gesondertes Kündigungsschreiben musst Du nicht an Deinen Versicherer schicken, es ist aber dennoch sinnvoll, die Kfz-Versicherung über die Verschrottung zu informieren.
- Beitragserhöhung: Gerade in Zeiten einer höheren Inflation ist es keine Seltenheit, dass Versicherer die Beiträge erhöhen, ohne ihre Leistungen zu erweitern. Akzeptieren musst Du das nicht – das Sonderkündigungsrecht gibt Dir die Freiheit, Dich nach einer günstigeren Autoversicherung umzuschauen. Du hast nun binnen eines Monats das Recht Deine Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Wichtig für den Versicherungswechsel aufgrund einer Beitragserhöhung: Das Recht auf Sonderkündigung besteht nicht, wenn die Beiträge durch einen Umzug oder eine gestiegene Kfz-Steuer entstehen.
- Schadenregulierung: Bei einem Schadenfall hast Du und Dein Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist von einem Monat beginnt, sobald Dein Versicherer den Fall bearbeitet und seine Entscheidung zur Schadenregulierung mitgeteilt hat. Ob der Schaden gezahlt wird oder nicht, hat keine Auswirkungen auf Deine Möglichkeit zur Sonderkündigung.
Wichtig: Es gibt Gründe, die den hier genannten ähneln, jedoch kein Sonderkündigungsrecht auslösen. Dazu gehört z. B., wenn die Beiträge Deiner Versicherung steigen, weil Du mehr Kilometer im Jahr gefahren bist als angegeben. Auch ein Umzug, durch den sich Deine Regionalklasse und somit Dein Beitrag ändert, rechtfertigt keine Sonderkündigung. Mehr zu den Fällen, in denen eine Kündigung ohne Stichtag der Autoversicherung nicht möglich ist, liest Du im Ratgeber Kfz-Versicherung kündigen.
Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2023) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitragsniveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Autoversicherungen im Test.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Fazit: Versicherungswechsel? Stichtag beachten
Du möchtest Deine Kfz-Versicherung kündigen oder wechseln, weil Du ein attraktiveres Angebot gefunden hast? Dann spielt der Stichtag der Autoversicherung bei der Kündigung Deines Versicherungsvertrags eine entscheidende Rolle. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist der Stichtag für den Wechsel der 30. November des Versicherungsjahres – unabhängig davon, wann genau Du die Versicherung für Dein Auto abgeschlossen hast. Es gibt aber auch abweichende Stichtage, etwa bei Saisonkennzeichnen. Willst Du aus Deiner Kfz-Versicherung raus, solltest Du Dich früh genug über die Kündigungsfrist informieren.
Ist die Kündigung fristgerecht bei Deinem Versicherer eingegangen, kannst Du Deine Autoversicherung unkompliziert wechseln und von den Leistungen des neuen Anbieters profitieren – wie wär’s zum Beispiel mit 5 % Kundenbonus, 50 € Gutschrift auf die Selbstbeteiligung für jedes schadenfreie Jahr und einer unverzüglichen Zahlung bei Schäden innerhalb von 7 Tagen? Dann wechsle jetzt zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands – CosmosDirekt.
Erklärvideo zur Autoversicherung
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
1
Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024
-
2
Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.
Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.