Das Wichtigste zur Kfz-Zulassung mit Vollmacht in Kürze:
Nicht jeder die Zulassung seines Fahrzeugs persönlich erledigen. Bereits die Terminfindung kann sich schwierig gestalten – denn die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen sind nicht immer arbeitnehmerfreundlich. Auch der Gang zur Zulassungsbehörde selbst kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Bekommt man den Termin nicht im Kalender unter, dann ist eine Vollmacht zur Kfz-Zulassung die Lösung. Denn diese Vollmacht erlaubt es einer anderen Person, die Zulassung des Fahrzeugs zu erledigen. Wenn Du eine Person gefunden hast, die als Bevollmächtigter den Gang zur Zulassungsstelle übernimmt, ist der bürokratische Aufwand überschaubar. Zeitnot und Terminverschiebungen bleiben Dir mit einer Vollmacht für die Autoanmeldung erspart.
Bevor Du einen Vertreter zur Zulassungsstelle schickst, solltest Du Dich jedoch um eine Kfz-Versicherung kümmern. Denn ohne eVB-Nummer keine Kfz-Zulassung.
Unser Ratgeber bietet allgemeine Informationen. Produktinformationen zu den Autoversicherungen von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite:
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Was die Vollmacht zur Kfz-Anmeldung beinhalten sollte
„Hiermit bevollmächtige ich …“ – und wie geht es weiter? Was gehört noch in die Vollmacht für die Kfz-Zulassung? Die Zulassungsvollmacht ist formfrei, muss allerdings eine unmissverständliche Willenserklärung beinhalten und sowohl den Vollmachtgeber als auch den Bevollmächtigten anführen. Auch einige Angaben zu dem Fahrzeug, das zugelassen werden soll, müssen gemacht werden.
Zur Vollmacht gehört außerdem eine Erklärung, in der Du Dich damit einverstanden erklärst, dass die bevollmächtigte Person Einblick in deine kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse bekommt und dabei möglicherweise auch von Zahlungsrückständen erfährt. Als Fahrzeughalter solltest Du jedoch im Idealfall im Vorfeld sicherstellen, dass keine Steuer- und Gebührenrückstände offenstehen. Denn daran kann unter Umständen die Zulassung des Fahrzeugs scheitern.
Diese Angaben sollten in der Zulassungsvollmacht nicht fehlen:
- Name, Anschrift und Unterschrift des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
- Angaben zum Fahrzeug, das zugelassen werden soll: Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifikations-Nummer
- Einverständniserklärung zum Einblick des Bevollmächtigten in kraftfahrzeugsteuerliche Verhältnisse
- Bei neuen Kennzeichen, die nicht vorab selbst reserviert wurden: Einverständnis, dass der Bevollmächtigte die Kennzeichen auswählen oder das Zufallsprinzip entscheiden darf
Unterlagen für den Bevollmächtigten bei der Zulassung
Vollmacht bei der Zulassung von Firmenwagen
Soll ein Unternehmen Halter eines Firmenwagens werden, sind der Geschäftsführer oder der Prokurist dafür verantwortlich, die Zulassung vorzunehmen. Es steht auch ihnen offen, eine Zulassungsvollmacht ausstellen. Bei der Anmeldung von Firmenwagen verlangt die Zulassungsstelle am Ort des Firmensitzes einen Handelsregister-Auszug und eine Gewerbeanmeldung zur Vorlage. Selbstständige oder Einzelkaufleute können im Übrigen nicht als juristische Personen auftreten. Die Zulassung erfolgt daher auf Deinen Namen. Wie das Fahrzeug steuerrechtlich behandelt wird, entscheidet im Weiteren das zuständige Finanzamt.
Vollmacht bei der Zulassung von Autos aus dem Ausland
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland werden folgende Dokumente benötigt:
- Kaufvertrag oder Rechnung des Fahrzeugs als Eigentumsnachweis
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Certificate of Conformity (CoC) als Beleg, dass das Auto den Normen hinsichtlich Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen der EU entspricht oder Datenbestätigung des Herstellers – alternativ: Vollgutachten einer technischen Prüfstelle (TÜV/DEKRA)
- Ausländische Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Erklärung für Umsatzsteuerzwecke
Bei der Zulassung von Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland wird zusätzlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls benötigt. Kümmere Dich also frühzeitig um die Beschaffung dieser Dokumente, damit Du Deinen Vertreter auch wirklich mit allen Unterlagen, die er zur Autoanmeldung benötigt, zur Zulassungsstelle schicken kannst.
Online-Zulassung von Fahrzeugen
Die Online-Abmeldung eines Fahrzeugs ist schon länger möglich. Seit dem 01.10.2019 können Fahrzeuge auch online an- und umgemeldet werden. Eine gute Alternative, wenn Zeitmangel der Grund dafür ist, dass Du darüber nachgedacht hast, einer vertrauten Person eine Zulassungsvollmacht auszustellen. Denn so muss niemand den Weg zur Zulassungsbehörde auf sich nehmen und das neue Auto kann bequem von zuhause aus an- oder umgemeldet werden.
Um die An- und Ummeldung über das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde vornehmen zu können, werden folgende Dokumente benötigt:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion sowie zugehöriger PIN
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Neuwagen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II mit verdecktem Sicherheitscode (Gebrauchtwagen)
- Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung (Gebrauchtwagen)
- eVB-Nummer
- IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer
Zahlen kannst Du per ePayment, etwa mit Kreditkarte oder Giropay. Genauere Informationen über Zahlungsverfahren und ob die internetbasierte Fahrzeuganmeldung (i-Kfz) auch bei Deiner Zulassungsstelle möglich ist, erhältst Du auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden.
Erklärvideo zur Kfz-Zulassung
FAQ zur Vollmacht bei der Kfz-Zulassung
Ja, Du kannst einer vertrauten Person eine Vollmacht zur Kfz-Anmeldung ausstellen. Neben der Vollmacht muss Dein Vertreter u. a. seinen eigenen sowie deinen Ausweis oder Reisepass bzw. eine Kopie davon, die Zulassungsbescheinigung, die eVB-Nummer sowie das SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer auf der Zulassungsstelle vorlegen.
Ja, auch eine andere Person kann mit einer Vollmacht Dein Auto ummelden. Wie bei der Fahrzeuganmeldung auch, solltest Du den Bevollmächtigten jedoch nur mit allen benötigten Dokumenten im Gepäck zur Zulassungsbehörde schicken.
Während beim An- und Ummelden eines Kfz eine Vollmacht benötigt wird, ist diese bei der Kfz-Abmeldung nicht notwendig. Die Abmeldung kann auch von einer Person erledigt werden, die nicht der Halter des Fahrzeugs ist. Voraussetzung ist, dass die für die Abmeldung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden:
- Kfz-Kennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Für die endgültige Stilllegung ein Nachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Auch wenn Versicherungsnehmer und Halter unterschiedlich sind, kann das Auto per Vollmacht zugelassen werden. Der Halter und der Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Viele Versicherer erlauben einen „abweichenden Halter“. Dieser kann sich dazu entscheiden, eine vertraute Person mit der Zulassung seines Wagens zu beauftragen.
Bei der Kfz-Zulassung mit einer Vollmacht entstehen in der Regel keine Zusatzkosten. Die Kosten für die Zulassung an sich sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Den genauen Betrag erfährst Du bei deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. Jedes Straßenverkehrsamt bietet eine Übersicht über die durchschnittlichen Kosten an. So kostet die Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb desselben Zulassungsbezirkes z. B. durchschnittlich 11 Euro, die Anmeldung eines Neuwagens im Durchschnitt 26 Euro.
Ja, auch ein minderjähriger Fahrzeughalter kann eine Vollmacht für die Kfz-Anmeldung erteilen. Neben der Vollmacht für die Kfz-Zulassung ist der Zulassungsstelle in dem Fall aber auch die Einverständniserklärung beider Elternteile vorzulegen. Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, ist dies ebenfalls nachzuweisen. Voraussetzung dafür, dass die minderjährige Person als Fahrzeughalter eingetragen werden kann, ist ein Mindestalter von 16 Jahren und ein gültiger Führerschein. Hier kannst Du eine Vorlage für die Einverständniserklärung bei minderjährigen Fahrzeughaltern herunterladen.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
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Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024
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Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.