BU-Versicherung & Berufswechsel: Das Wichtigste auf einen Blick
Die Zeiten, in welchen ein Mensch das ganze Leben dem gleichen Job nachgeht, sind längst vorbei ─ sich alle fünf bis zehn Jahre einen neuen Beruf oder gar eine neue Berufung zu suchen, liegt eher im Trend. Doch was passiert eigentlich mit Deiner aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung nach einem Berufswechsel? Welche Konsequenzen hat ein Jobwechsel für die Berufsunfähigkeitsversicherung und wann lohnt es sich, Deine BU über einen Berufswechsel zu informieren?
In diesem Ratgeber erhältst Du alle Infos zum Thema Berufswechsel bei abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung. Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Tätigkeit entscheidend für BU-Beiträge
Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, fragt Dich der Versicherer unter anderem nach Deiner aktuellen Tätigkeit. Zusammen mit anderen Kriterien, wie z. B. Deinem Gesundheitszustand und Deinem Alter, ist der Beruf ein entscheidender Faktor für die Höhe der Beiträge und die Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten sind schließlich mit einem unterschiedlich hohen Gesundheitsrisiko für den Versicherten verbunden. Aus diesem Grund wird jeder Beruf von der Versicherung in eine bestimmte Gefahrenklasse eingeteilt.
Die Einstufung der Gefahrenklassen basiert u. a. auf der Branche, der zu erwartenden Belastung für den Arbeitnehmer, sowie den potenziellen Gefahren am Arbeitsort. Ist die Gefahr für Arbeitsunfälle in Deiner Berufsgruppe statistisch höher, setzt der Versicherer wahrscheinlich höhere Beiträge für Deine BU-Versicherung an.
Wenn der ausgeübte Beruf entscheidend für die Höhe der Beiträge einer BU ist, wie reagiert die Berufsunfähigkeitsversicherung also auf einen Berufswechsel und gibt es eine Pflicht, die BU-Versicherung über den Berufswechsel zu informieren?
Muss man der Berufsunfähigkeitsversicherung einen Berufswechsel melden?
Eine Anzeigepflicht über einen Berufswechsel besteht nur bei wenigen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Für die meisten Versicherer spielt es eine untergeordnete Rolle, ob Du eine neue Tätigkeit ausübst. Einen Jobwechsel musst Du Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung in einem solchen Fall also nicht melden.
Vor Abschluss der BU: Auf diese Klauseln solltest Du achten
Ob bei Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Anzeigepflicht über einen Berufswechsel besteht, wird im Vertrag festgelegt. Achte also beim Abschluss Deiner BU darauf, dass Dein Versicherer auf eine solche Meldepflicht verzichtet. Gleiches gilt für die Klausel zur abstrakten Verweisung in der BU.
Wenn Du aufgrund Deiner Kenntnisse und körperlichen Fähigkeiten noch einen anderen Job ausüben könntest und Deine Berufsunfähigkeit daher nicht vollständig anerkannt wird, muss Dir der Versicherer im Leistungsfall aufgrund dieser Klausel dann womöglich nämlich keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Versicherungsgesellschaften mit fairen Konditionen verzichten jedoch auf solche Klauseln in der Versicherungspolice. Nur wenige BU-Versicherungen bestehen zudem darauf, über einen Berufswechsel informiert zu werden.
Konsequenzen eines Berufswechsels für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Rahmen der meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen wirkt sich ein Wechsel Deines Berufs nicht auf die Beiträge oder Leistungen im Leistungsfall aus. Bei fairen Versicherungsbedingungen bleiben die Tarife Deiner BU also wie gehabt. Auch wenn Du nach dem Jobwechsel eine Tätigkeit ausüben wirst, die eigentlich mit einer höheren Gefahrenklasse assoziiert ist, ändert sich in der Regel nichts an Deiner BU ─ Du zahlst die gleichen Beiträge und erhältst bei Berufsunfähigkeit die gleiche Berufsunfähigkeitsrente. Was den Tarif Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung angeht, hat der Berufswechsel also meist keine Konsequenzen.
Achte bei den Versicherungsbedingungen Deiner BU aber darauf, dass die Möglichkeit einer Nachversicherung gegeben ist. Möchtest Du im Fall Deiner Berufsunfähigkeit eine höhere als die im Vertrag festgesetzte Berufsunfähigkeitsrente erhalten, z. B. weil Dein Gehalt nach einem Berufswechsel deutlich gestiegen ist, lassen sich die Beiträge Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung dann im Nachgang noch nach oben korrigieren.
Berufsunfähigkeitsversicherung über Jobwechsel informieren ─ wann lohnt es sich?
Auch wenn Du in der Regel nicht verpflichtet bist, Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung einen Tätigkeitswechsel zu melden, kann es in manchen Fällen aber durchaus von Vorteil sein. Sofern Du nach dem Berufswechsel eine Tätigkeit in einer niedrigeren Gefahrenklasse ausübst, ist es nämlich möglich, dass durch den Berufswechsel die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung nach unten korrigiert werden. Schließlich sinkt für Deinen Versicherer das Risiko, dass es zu einer Berufsunfähigkeit und damit zum Leistungsfall kommt. Ein Berufswechsel, insbesondere zu einem weniger riskanten Beruf, ist generell ein guter Anlass den aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln.
BU über Berufswechsel informieren: Das sind die Folgen
Solltest Du aus oben genanntem Grund Deine Berufsunfähigkeitsversicherung über den Berufswechsel informieren, wird Dein Versicherer jedoch nicht nur die Gefahrenklasse Deiner Tätigkeit neu ermitteln, sondern in der Regel auch einen neuen Vertrag inklusive erneuter Gesundheitsprüfung verlangen.
Eine solche Gesundheitsprüfung wird meist bereits beim Abschluss des ursprünglichen Vertrags durchgeführt. Sie basiert auf einem Fragebogen zur mentalen und körperlichen Gesundheit, der vom Versicherten wahrheitsgemäß beantwortet werden soll. Manche Versicherer fordern darüber hinaus jedoch auch einen zusätzlichen Arztbericht an.
Aufbauend auf den Informationen zur Gefahrenklasse Deines neuen Berufs, sowie den Informationen über Deinen Gesundheitszustand, wird Dein Versicherer das Risiko einer Berufsunfähigkeit neu einschätzen und entscheiden, ob niedrigere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nach Deinem Berufswechsel gerechtfertigt sind oder nicht.
BU-Versicherungen mit flexiblen Tarifen finden
Die Höhe der Beiträge für eine BU und die erhaltenen Leistungen bei Berufsunfähigkeit weichen bei den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften stark voneinander ab. Ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen lohnt sich ─ unabhängig von einem Berufswechsel ─ daher in jedem Fall.
Bei CosmosDirekt kannst Du Dir die gewünschte Absicherung so zum Beispiel individuell zusammenstellen, flexibel ergänzen und auf Deine Bedürfnisse anpassen. Junge Menschen erhalten bereits ab 9,39 Euro pro Monat einen umfassenden Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit.
Folgende Leistungs-Optionen kannst Du bei CosmosDirekt zudem auch nachträglich jederzeit in Deine aktuelle BU integrieren ─ meist auch ohne erneute Gesundheitsprüfung:
- Inflationsschutz
- Arbeitsunfähigkeitsschutz
- Premium-Schutz
- Assistance
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt bei Berufswechsel bestehen
Für Berufsunfähigkeitsversicherungen spielt ein Berufswechsel in der Regel eine untergeordnete Rolle. Auch bei Wechsel in eine riskantere Berufsgruppe bleiben sowohl die Beiträge als auch die gewährte Absicherung für Versicherte gleich. In der Regel besteht auch keine Meldepflicht, was bedeutet, dass Du Deine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über den Wechsel Deines Berufs informieren musst.
In einigen Fällen kann es sich für Versicherte jedoch lohnen, den Jobwechsel trotzdem zu melden. Erfolgt der Wechsel zu einem Beruf einer niedrigeren Gefahrenklasse, ist es möglich, dass die Versicherungsbeiträge durch den Versicherer nach unten korrigiert werden. Voraussetzung dafür ist in der Regel jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung.
FAQ: Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Tätigkeitswechsel
Nein, Du musst Deine BU-Versicherung weder über einen Berufswechsel, noch über ein Sabbat-Jahr oder Deine Elternzeit informieren. In der Regel besteht hierfür keine Meldepflicht.
In der Regel besteht keine Meldepflicht bei einem Jobwechsel. Möchtest Du den Tätigkeitswechsel trotzdem melden, da Deine Beiträge möglicherweise in Zukunft geringer ausfallen könnten, ist es am besten, den Berufswechsel so bald wie möglich an Deine Berufsunfähigkeitsversicherung zu melden. So können mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung Deines Anspruchs vermieden werden. Es wird empfohlen, die Versicherungsgesellschaft mindestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Wechsel zu informieren und die Bedingungen und Einschränkungen der BU-Police im Zusammenhang mit einem Berufswechsel zu überprüfen. So kann sichergestellt werden, dass Du vollständig abgesichert bist.
Wenn der Versicherer Deinen Gesundheitszustand bei erneuter Gesundheitsprüfung schlechter einschätzt als es noch beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall war, kann sich die erneute Gesundheitsprüfung auch nachträglich auf die Höhe der Beiträge auswirken. Wenn Du in einen neuen Beruf mit einer niedrigeren Gefahrenklasse wechselst und Du Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung den Jobwechsel meldest, kann der Versicherungsbeitrag für Deine BU-Versicherung also auch steigen.