Das Wichtigste über die Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schützt Dein wichtigstes Vermögen: Dein eigenes Einkommen. Die BU-Versicherung gleicht Einkommensverluste aus, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. So musst Du auch im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf die Erfüllung Deiner Träume verzichten! Zu einem Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung gehören auch Gesundheitsfragen. Weil viele Menschen mit Vorerkrankungen diese Fragen allerdings umgehen möchten, suchen sie nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung.
Warum bei einem Vorsorgevertrag für die Berufsunfähigkeit keine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann und welche Gesundheitsfragen bei der BU-Versicherung aufkommen, erklären wir Dir in unserem Ratgeber
Eine BU ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen bieten seriöse Anbieter in der Regel nicht an. Es gibt allerdings zwei Sonderfälle:
- Dank Nachversicherungsgarantie ist es möglich, die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.
- Manche Versicherer haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen im Angebot.
Die Recherche der eignen Gesundheitshistorie kann zwar etwas mühsam sein, doch am Ende dient der Gesundheitscheck vor allem dazu, Dir einen individuellen Beitrag zur BU-Versicherung zu gewährleisten. Solltest Du Hilfe beim Beantworten der Gesundheitsfragen brauchen, kannst Du Dich an Deine behandelnden Ärzte wenden.
Anonyme und vertrauliche Voranfrage*
0681 966 6907Unsere Antragsexperten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Dich da.
* Finanztest 7/2019 empfiehlt eine anonyme VoranfrageDieser Zeitraum ist für den Gesundheitscheck relevant
Die Gesundheitsfragen betreffen in den meisten Fällen die letzten fünf bis zehn Jahre – das gilt nicht nur bei einer BU mit vereinfachten Gesundheitsfragen, sondern auch reguläre Angebote.
- Bei ambulant behandelten Krankheiten oder Depressionen werden die vergangenen fünf Jahre betrachtet.
- Operationen und stationäre Aufenthalt in einer Klinik oder einem Krankenhaus müssen für die vergangenen zehn Jahre angegeben werden.
- Vorerkrankungen, die vor diesem Zeitraum aufgetreten sind, haben keinen Einfluss mehr auf den BU-Vertrag.
Der Umfang und die Formulierung der Fragen variieren unter den Anbietern – daher kann sich ein Vergleich lohnen.
Das sind klassische Gesundheitsfragen der Versicherer
Folgende Fragen können Dich im Gesundheitscheck für die BU-Versicherung erwarten:
- Fragen nach Größe und Gewicht
- Fragen zur aktuellen Medikamentierung
- Fragen nach ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen
- Fragen nach vergangenen und anstehenden Operationen (bis zu 12 Monate im Voraus)
- Fragen nach psychischen Erkrankungen
- Fragen nach konkreten Krankheiten und Beschwerden (z. B. Haut- und Augenerkrankungen, Ohrenkrankheiten, Verletzungen durch Unfälle oder Allergien)
- Fragen zum Tabakkonsum
Die (vereinfachten) Gesundheitsfragen für die BU solltest Du immer ehrlich beantworten. Denn wenn im Nachhinein falsche Angaben entdeckt werden, kann es zu Problemen – bis hin zum Verlust Deines Versicherungsschutzes – kommen. Im Ernstfall erhältst Du dann keine private Berufsunfähigkeitsrente und musst mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente auskommen.
Auswirkungen von Beruf und Erkrankungen auf die BU
Manche Berufe können Auswirkungen auf die BU-Prämie haben. Ausschlaggebend ist immer die Einschätzung des Risikos.
- Geringes Risiko (z. B. Ärzte, Architekten, Diplomfachwirte)
- Normales Risiko (z. B. Bürofachkräfte, Verkäufer im Einzelhandel)
- Erhöhtes Risiko (z. B. medizinische Fachangestellte, Mechaniker)
- Hohes Risiko (z. B. ausführende Berufe im Baugewerbe, bestimmte handwerkliche Berufe, Physiotherapeuten, Künstler)
Bei bestimmten Krankheiten ist es auch möglich, diese mithilfe von Klauseln aus dem BU-Vertrag auszuschließen, damit Du einen günstigeren Vertrag erhältst. Natürlich können auch nach dem Abschluss der BU-Versicherung Erkrankungen auftreten. Diese haben jedoch keine Auswirkungen auf Deinen Versicherungsschutz. Dieser bleibt ohne erneuten Gesundheitscheck bestehen.
Auch (Extrem-) Sportarten werden im Gesundheitscheck berücksichtigt
Nicht nur Vorerkrankungen, sondern auch (Extrem-) Sportarten können ein Einfluss auf Deine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und sind darum Teil der Gesundheitsprüfung. Viele, durchaus körperlich anspruchsvolle Sportarten wie Schwimmen, Fußball, Skilanglauf und Wandern sind unbedenklich und daher kein Ausschlusskriterium.
Anders sieht es bei riskanteren Sportarten aus, wenn diese ernsthaft und regelmäßig betrieben werden. Unter anderem für Höhenbergsteigen, Fallschirmspringen oder Tieftauchen gilt entweder ein Risikozuschlag oder die Aktivitäten werden aus dem Vertrag ausgeschlossen. Je höher das Risiko ansteigt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Du einen Anbieter findest, der Dich mit Deinem Hobby versichert. Motorsportrennen auf internationalem Niveau, Wettkampf-Kickboxen oder Base-Jumping sind für viele Versicherer ein klares Ausschlusskriterium.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung beantwortest Du eigenständig. Wenn der Versicherer den Antrag bearbeitet, bezeichnet man diesen Vorgang als Gesundheitsprüfung.
In der Regel fordern Versicherer für die Gesundheitsfragen Informationen zu Erkrankungen aus einem bestimmten Zeitraum an. Alles, was vor diesem Zeitpunkt war, ist für den BU-Versicherungsschutz nicht relevant. Man spricht dabei von einer Verjährung der Gesundheitsfragen. Je nach Erkrankung gilt eine Verjährungsfrist von fünf oder zehn Jahren.
In den meisten Fällen werden Anträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung angenommen. Damit hast Du einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz als mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Hast Du aber z. B. eine Extremsportart wie Fallschirmspringen als Hobby, kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein – aber auch sie gibt es selten ohne Gesundheitsfragen.
Wer Beschwerden oder Erkrankungen bei der Gesundheitsprüfung der BU verschweigt, muss mit schwerwiegenden Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit rechnen. Du zahlst dann vielleicht günstigere Beträge in die Versicherung, erhältst aber im schlimmsten Fall keine BU-Rente. Grund dafür ist, dass Dein BU-Risiko in einem solchen Fall nicht ausreichend abgedeckt ist.
Wenn Du von einer akuten Erkrankung genesen bist, für die Dein BU-Vertrag bisher eine Leistungseinschränkung oder einen Risikozuschlag enthält, besteht unter Umständen die Möglichkeit der Überprüfung, ob die Ausschlussklausel oder der Risikozuschlag wieder entfallen kann. Wenn sich Dein Gesundheitszustand verbessert hat, kannst Du Dich wegen der Überprüfung des Risikozuschlages oder der Ausschlussklausel bei uns melden.
Anders sieht es aus, wenn Du während der Laufzeit Deiner BU erkrankst. Denn, sobald Du Deinen Vertrag erhalten hast, ist auch die Gesundheitsprüfung zur BU abgeschlossen. Erkrankungen, die nach der Gesundheitsprüfung zur Berufsunfähigkeitsversicherung eintreten, müssen dem Versicherer nicht nachträglich gemeldet werden.