Ob streunende Katze oder Vogelbaby mit Flugschwierigkeiten: Im Frühling und Sommer kommt es schon mal vor, dass Du in Deinem Garten tierische Gäste triffst, die dort eigentlich gar nicht hingehören. Wie Du am besten mit dem unerwarteten Besuch umgehst, erklären wir hier.
Plötzlich saß es da, mitten in Deinem Garten: ein kleines pechschwarzes Kätzchen mit vier weißen Pfoten und grün funkelnden Augen. Wenn es nach Dir gegangen wäre, hättest Du die kleine Katze nicht nur sofort ins Herz geschlossen, sondern auch als neues Familienmitglied aufgenommen und ihr ein schönes Katzenleben beschert. Aber: Flanierende Kater und Katzen sind keine Seltenheit und schon gar nicht immer besitzerlos. Bevor Du ein Fundtier also bei Dir aufnehmen darfst, musst Du einige Dinge – auch rechtliche! – beachten.
Erst beobachten – und dann eventuell handeln
Triffst Du auf ein fremdes Katzenkind, solltest Du es zunächst beobachten und Dir ein Bild von seinem äußerlichen Zustand machen. Ist das Tier wohlgenährt, gepflegt und nimmt ganz entspannt ein Sonnenbad in Deinem Garten? Dann gehört es wahrscheinlich einem Nachbarn – und Dein Garten gehört zum Revier des Freigängers. Verhält sich die Katze hingegen auffällig gestresst und ängstlich? Ist sie abgemagert, struppig oder vielleicht sogar verletzt? All das könnten Anzeichen dafür sein, dass sie schon länger in der Umgebung umherirrt und vielleicht vergessen hat, woher sie kommt. In jedem Fall solltest Du Ausschau nach Markierungen wie einem Halsband oder einer Tätowierung im Ohr halten. Beides sind Indizien dafür, dass die Katze jemandem gehört.
Es wird schlimmer? Ab zum Tierarzt!
Hockt das Kätzchen bereits seit mehreren Tagen hinter Deinem Schuppen und macht keine Anstalten zu gehen? Hat sich sein Gesundheitszustand offensichtlich verschlechtert? Dann solltest Du versuchen, es zum Tierarzt zu bringen.
In der Praxis angekommen, kann der Tierarzt nicht nur eventuelle Verletzungen versorgen, sondern per Chiplesegerät auch noch rausfinden, ob die Katze einen Besitzer hat. Die Zusammenführung funktioniert jedoch nur, wenn das Tier in einem der Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes registriert wurde. Ist das nicht passiert, solltest Du dich in der Nachbarschaft umhören, ob jemand seine Katze vermisst. Es kann auch helfen, auf Vermisstenanzeigen an Straßenlaternen zu achten oder einen Aufruf auf Facebook zu starten.
Fundtier behalten? So gehst Du vor
Auf keinen Fall darfst Du ein Fundtier einfach so adoptieren. Du bist laut § 965 BGB zur Anzeige einer „verlorenen Sache“ verpflichtet. Ist Dir der Eigentümer nicht bekannt, musst Du Dich an eine zuständige Behörde – in diesem Fall Tierarzt, Tierheim ------- 3 oder Polizei – wenden. Solange der rechtliche Besitzer ermittelt wird, kannst du das Findlingskätzchen bei Dir pflegen. Du hast auch die Möglichkeit, das Tier an ein Tierheim zu übergeben. Sollten sechs Monate verstreichen, ohne dass sich jemand wegen der Katze meldet, darfst Du sie offiziell adoptieren.
Die passende Versicherung
Unerwartete Katzenmamas oder -papas müssen normalerweise keine zusätzliche Versicherung abschließen, denn Kleintiere wie Katzen werden kostenfrei in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Für den Fall, dass in Deinem Garten mal ein Findlingshund oder -pferd stehen sollte, lohnt sich der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Sonderfall: Was tun bei Wildvögeln?
In der Brutzeit kommt es häufig vor, dass Küken aus dem Nest fallen und dann in Deinem Garten auf dem Boden sitzen. Du kannst ihnen einen Gefallen tun und sie einfach zurücksetzen, wenn Du weißt, wo das Nest ist. Falls Du das nicht weißt, suchst Du einen höher gelegenen und geschützten Platz in Baumnähe – so finden die Eltern das Küken in der Regel von selbst.
Beobachtest Du einen verletzten Vogel in Deinem Garten, ist die Lage etwas anders. Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen verletzte Wildtiere zwar gepäppelt werden, sie müssen allerdings unverzüglich gemeldet und freigelassen werden, wenn sie wieder gesund sind:
„Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden zu melden.”
Hier sollte die erste Anlaufstelle eine Tierarztpraxis sein, Meldung kannst Du anschließend bei der Polizei oder dem Ordnungsamt machen.
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Seit 2019 als Marketing Managerin im Social Media-Team der CosmosDirekt, war zwei Jahre lang neben ihrem Master-Studium in Betriebswirtschaftslehre als Werkstudentin in der Marketing-Abteilung tätig.