Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen
Auto, Haus und der geliebte Hund – all dies kann mit privaten Haftpflichtversicherungen abgesichert werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Ohne Privat-Haftpflicht haftest Du im Falle eines Falles mit Deinem gesamten privaten Vermögen. Denn jeder ist gesetzlich verpflichtet, für alle von ihm verursachten Schäden aufzukommen. Das gilt für kleine und große Missgeschicke.
Der Gesetzgeber erkennt Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung an. Damit unterstützt er, sich gegen existentielle Risiken abzusichern.
Neben den Haftpflichtversicherungen kannst Du in der Steuererklärung auch andere Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen angeben. Die Ausgaben für folgende Versicherungen kannst Du steuerlich geltend machen:
- Gesetzlich:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Privat:
- Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Risiko-Lebensversicherung
- Altersvorsorgeverträge
- Krankenzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend machen
Die Beiträge zur Privat-Haftpflicht können als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden. Deine Beiträge trägst Du in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46 - 50) der Steuererklärung ein.
Neben der Privat-Haftpflicht kannst Du weitere Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen in Deiner Steuererklärung geltend machen:
- Hunde-Haftpflicht
- Pferdehalter-Haftpflicht
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Bauherrenhaftpflicht
- Gewässerschaden-Haftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Bootshaftpflicht
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Die grundlegende Voraussetzung, um in deiner Steuererklärung die Beiträge der Haftpflicht absetzen zu können: Du musst steuerpflichtige Einnahmen haben. Ist dies erfüllt, musst du vor allem folgendes beachten: Der Gesetzgeber hat Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden können.
- Höchstgrenze für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre: Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro sind absetzbar.
- Höchstgrenze für Selbstständige: Selbstständigen wird eine höhere Höchstgrenze für Vorsorgeaufwände eingeräumt. Da Selbständige die Krankenkassenbeiträge komplett selbst aufbringen, wird ihnen ein Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Steuerjahr gewährt.
- Höchstgrenze für Ehepaare: Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehegatten. Wer viele Vorsorgeaufwendungen sein Eigen nennt, kann faktisch nur wenige oder keine Beiträge bestimmter Versicherungen wie der Haftpflicht in der Steuererklärung geltend machen.
Erklärvideo: Privat-Haftpflicht von der Steuer absetzen

Sonderfall: Kfz-Haftpflichtversicherung
Ein Auto kann die Haushaltskasse ziemlich belasten. Ein großer Kostenfaktor sind die Versicherungen zur Unterhaltung des Wagens. Daher ist es erfreulich, dass ein Teil der Kosten für die Kfz Versicherung über die Steuererklärung absetzbar sind.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Es ist ratsam, neben einer Haftpflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ein Auto abzuschließen. Aber nicht alle Versicherungsarten werden vom Finanzamt berücksichtigt. Nur die Kfz-Haftpflicht ist steuerlich absetzbar. Sie gilt als Vorsorgemaßnahme, weil man mit ihr gegen etwaige Schadenleistungen gegenüber Dritten abgesichert ist. Die Kfz-Haftpflicht ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Demnach kommt der Staat seinen Bürgern entgegen, indem die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung - alternativ - gleich an mehreren Stellen geltend machen können.
Als sonstige Vorsorgeaufwendung gilt die Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung, wenn es sich bei ihr nicht um Betriebs- oder Werbungskosten handelt. Als Betriebskosten ist die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar, wenn Du ein eigenes Unternehmen besitzt.
Fahrten zur Arbeit können in der Steuererklärung über die Entfernungspauschale meist bis zu einem Betrag von 4.500 Euro/Jahr als Werbungskosten angeführt werden. Wer diesen Vorteil nutzen kann, profitiert häufig stärker, als wenn er die Beiträge unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen absetzt.
Welche Unterlagen benötige ich für meine Steuererklärung?
Die Möglichkeit, die Beiträge der Kfz- und Privat-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben, wird meistens im Rahmen der Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen genutzt. Neben den notwendigen Formularen vom Finanzamt benötigst Du einen Nachweis über die geleisteten Beiträge in dem entsprechenden Steuerjahr. Wenn Dein Versicherer Dir nicht automatisch einen Beitragsnachweis zugeschickt hat, solltest Du diesen anfordern. In den meisten Fällen reicht bereits eine Kopie des Versicherungsvertrages und der Kontoauszüge, aus denen hervorgeht, dass die Zahlungen getätigt wurden. Oftmals reicht es auch, wenn Du einmal eine Kopie des Versicherungsvertrages einreichst und in den Folgejahren nur die Zahlungen nachweist.
Es ist ratsam, sich bei der Steuererklärung beraten zu lassen, wenn man unsicher ist, was man absetzen kann. Das sieht der Gesetzgeber so, weshalb nur Menschen mit entsprechender Ausbildung Geld für die steuerliche Beratung nehmen dürfen. Das können Steuerberater, Anwälte und Beratungsstellenleiter in Lohnsteuerhilfevereinen sein. Damit wird sichergestellt, dass die Unterstützung in Steuersachen fachgerecht und von Qualität ist.
Fazit: Haftpflichtversicherungen absetzen kann sich lohnen
Es kann sich für Steuerpflichtige lohnen zu prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung absetzbar ist. Es kann aber keine Garantie darüber gegeben werden, dass jeder Bürger mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießen kann. Viele erreichen schon durch die Angabe der Ausgaben für die Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand. Deshalb sollte genau geprüft werden, ob es möglich ist, die Kosten für die Kfz-Haftpflicht mit der Entfernungspauschale abzufangen. Auch wenn der Fall eintritt, dass es sich nicht lohnt oder durch das Überschreiten von Höchstgrenzen nicht möglich ist, die Haftpflicht steuerlich geltend zu machen, sollte auf diesen Versicherungsschutz nicht verzichtet werden. Zu groß ist das Risiko, durch eine Unachtsamkeit im Alltag einen so großen Schaden anzurichten, für den ohne Haftpflichtversicherung ein Leben lang gezahlt werden müsste.
Unsere Haftpflichtversicherungen im Überblick:
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