Menschenrechte

Menschenrechte

Seit dem Jahr 2023 verpflichtet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch Versicherungen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen bzw. sie zu minimieren und die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Das LkSG verpflichtet Unternehmen zudem zur Abgabe einer Grundsatzerklärung.
Die Generali in Deutschland hat zum 1. Januar 2023 die Umsetzung für die Generali Deutschland AG und zum 1. Januar 2024 für Generali Deutschland Services GmbH entsprechend den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus wurden grundsätzlich alle deutschen Tochtergesellschaften im Rahmen der LkSG-Umsetzung einbezogen.

Gene­rali-Grund­satz­er­klä­rung

Beschwer­demög­lich­keit

Die Generali hat mit großer Sorgfalt ihre Prozesse so organisiert, dass das Risiko von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören auch die umfangreiche Schulung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie klare Vereinbarungen mit unseren Zulieferern.

Für den Fall eines dennoch aufgetreten Verstoßes bitten wir Sie, sich über folgende E-Mail-Adresse an unseren Menschenrechtsbeauftragten zu wenden.

Natürlich wird Ihre Beschwerde streng vertraulich behandelt.

menschenrechte.de@generali.com

Wir werden Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine erste Rückmeldung geben, dass Ihre Beschwerde eingegangen ist. Weitere Einzelheiten finden Sie in der nachfolgenden Verfahrensordnung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unter der E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com ausschließlich Hinweise auf menschrechtliche oder umweltbezogene Risiken behandelt werden können.

Um uns Handlungen oder Verhaltensweisen mitzuteilen, die für unangemessen oder unvereinbar mit dem Gesetz oder unserem Code of Conduct (Verhaltenskodex) angesehen werden, nutzen Sie bitte den vertraulichen Meldekanal auf unserer Compliance-Seite.

Verfahrensordnung

Men­schen­rechts-Report

Das LkSG sieht vor, dass jährlich ein Report über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr veröffentlicht wird. Wir werden diesen Report für die Generali Deutschland AG ab 2024 und für die Generali Deutschland Services GmbH ab 2025 jeweils an dieser Stelle veröffentlichen (jeweils nach Zulieferung an die zuständige Behörde).

Kon­takt

Bitte wenden Sie sich bei Beschwerden an die E-Mail-Adresse menschenrechte.de@generali.com.

Bei Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner vom Nachhaltigkeitsteam gerne zur Verfügung.