Allmählichkeitsschäden: Das Wichtigste in Kürze
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Früher waren Allmählichkeitsschäden in der Privat-Haftpflicht ausgeschlossen. Gute Haftpflicht-Tarife bieten heutzutage aber die Absicherung dieser Schäden an. Geschieht Dir beim Bohren zum Beispiel ein Missgeschick und Du verursachst als Mieter ein kleines Loch an der Wasserleitung, wodurch die Wand Deines Vermieters allmählich beschädigt wird, leistet nur ein Tarif mit der Absicherung von Allmählichkeitsschäden. Hier erfährst Du, was Allmählichkeitsschäden sind und welche Versicherung die Schäden absichert. Allgemeine Infos zur Privat-Haftpflicht von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Definition: Was sind Allmählichkeitsschäden?
Der Begriff Allmählichkeitsschäden bezeichnet Sachschäden, die unentdeckt über einen längeren Zeitraum entstehen. Verursacht werden die Schäden meist durch unbemerkte Unfälle oder Missgeschicke, die über Monate oder sogar Jahre unentdeckt bleiben. Aufgrund der langen Einwirkung entwickeln sich aus den kleinen Schadensursachen häufig große und kostspielige Sachschäden.
Wann gelten Schäden als allmählich entstanden?
Es gibt keine einheitliche Regelung, ab welchem Zeitpunkt ein Schaden als Allmählichkeitsschaden gewertet wird. Je nach Schadensfall kann ein Sachschaden bereits nach wenigen Tagen oder erst nach mehreren Jahren als Allmählichkeitsschaden gelten. Friert ein Heizungsrohr oder die Wasserleitung ein und platzt, tritt der Allmählichkeitsschaden bereits nach einem kurzen Zeitraum auf. Schäden durch Niederschläge, wie Rauch, Ruß oder Staub, brauchen hingegen länger um sich zu entwickeln und sichtbar zu werden. Hier ist der Allmählichkeitsschaden erst nach mehreren Monaten oder Jahren ersichtlich.
Welche Fälle zählen als Allmählichkeitsschaden?
Welche Fälle und Beispiele zu Allmählichkeitsschäden gehören, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Schäden und ihre Entstehung sehr individuell sind. Ausschlaggebend dafür, ob es sich um einen allmählichen Schaden handelt, ist häufig der jeweilige Auslöser.
Zu den häufigsten Ursachen von Allmählichkeitsschäden zählen:
Während Du im Winter in Urlaub bist, ist Deine Heizung kaputt gegangen. Durch das kontinuierliche Sinken der Temperatur in der Wohnung sind die Rohre nach und nach eingefroren.
Beim Verlegen eines neuen Bodens wurde eine Wasserleitung beschädigt. Allerdings tritt nur sehr wenig Wasser aus, sodass erst nach mehreren Monaten auffällt, dass sich Dein Parkett wellt.
Im kalten Winter lief Deine Heizung auf Hochtouren. Im Frühling stellt Dein Nachbar vollen Entsetzens fest, wie schwarz seine Hauswand durch den ausgetretenen Ruß geworden ist. Auch durch Rauch, Staub oder Wasser können Allmählichkeitsschäden entstehen.
Beim Kochen sind aufsteigende Dämpfe unvermeidbar. Trotz laufender Abzugshaube verfärbt sich Deine Wand und Decke in der Küche nach und nach gelb, was erst nach mehreren Monaten sichtbar wird.
In all diesen Fällen kann Dein Vermieter Schadensersatz fordern, sodass Du bzw. Deine Versicherung für die Allmählichkeitsschäden aufkommen muss. Bei welchen Allmählichkeitsschäden Deine Haftpflicht oder Wohngebäudeversicherung greift, liest Du am besten in der Versicherungspolice nach.
Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung
Im Bereich der Mietsachschäden stolpert man häufiger Mal über die Begriffe Verschleiß, Abnutzung und übermäßige Beanspruchung, die alle unterschiedliche Dinge bezeichnen:
- Abnutzung: Abnutzung wird durch den menschlichen Gebrauch verursacht, z. B. die tägliche Nutzung eines Teppichbodens.
- Verschleiß: Verschleiß entsteht ohne menschlichen Einfluss, z. B. wenn die Farbe des Teppichbodens durch kontinuierliche Sonneneinstrahlung verblasst.
- Übermäßige Beanspruchung: Der Begriff bezeichnet Schäden oder Veränderungen an Mietsachen, die über das gewohnte Maß hinausgehen, z. B. wenn der ursprüngliche Boden in der Wohnung mit selbstklebenden Teppichfliesen überklebt wird.
Zu typischen Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß zählen u. a. Kratzer, Abrieb oder Schäden am Boden. Alle drei Schadenstypen können über einen längeren Zeitraum eintreten und sind somit auch Allmählichkeitsschäden. In vielen Fällen werden diese Schäden aber vom Versicherer ausgeschlossen. Genaueres kannst Du Deinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Erklärvideo zum Thema Mietschäden
Welche Versicherung zahlt bei Allmählichkeitsschäden?
Prinzipiell ist es vom Einzelfall abhängig, welche Versicherung bei Allmählichkeitsschäden greift. In der Regel fallen Allmählichkeitsschäden aber in den Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht. Je nach Schaden kann aber auch eine andere Versicherung zuständig sein. Verursachst Du zum Beispiel den Allmählichkeitsschaden nicht selbst, sondern ein Handwerker, greift nicht Deine Haftpflicht, sondern die Betriebshaftpflicht oder Berufshaftpflicht des Handwerkers.
Zahlt die Privat-Haftpflicht immer bei Allmählichkeitsschäden?
Auch wenn meistens die private Haftpflicht für Allmählichkeitsschäden zuständig ist, werden nicht alle Allmählichkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung übernommen. Grundsätzlich sichert die Privathaftpflicht nur Schäden an Dritten ab, beispielsweise wenn Du als Mieter einen Allmählichkeitsschaden an der Wohnung Deines Vermieters verursachst. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Du ohne es zu merken in eine Wasserleitung bohrst und ein Wasserschaden entsteht. Die Schäden durch die Einwirkung von Feuchtigkeit können als Allmählichkeitsschäden gelten. Ob die Privathaftpflichtversicherung tatsächlich den Schaden übernimmt, entscheidet sich allerdings im Einzelfall.
Deckt die Gebäudeversicherung Allmählichkeitsschäden ab?
Teilweise decken Versicherer auch Allmählichkeitsschäden an der eigenen Immobilie in der Wohngebäudeversicherung ab. Die Sachschäden sind hier aber deutlich seltener enthalten als in der privaten Haftpflichtversicherung. Ob Der Versicherungsschutz tatsächlich greift, wird ebenfalls im Einzelfall entschieden.
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