Die Privat-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die in jedem Haushalt vorhanden sein sollte. Insbesondere Mieter sollten auf die Privat-Haftpflicht nicht verzichten, denn nur so schützen sie sich gegen Forderungen auf Schadenersatz, wenn sie unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig einen Schaden verursachen. Im Ratgeber erfährst Du, in welchem Umfang die Privat-Haftpflichtversicherung die Wohnung von Mietern absichert. Infos zur Haftpflichtversicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.
Ein klassischer Fall für die private Haftpflichtversicherung: Der Sohn von Familie Müller fährt übers Wochenende mit seinen Freunden weg. Zelten, grillen, Lagerfeuer am See. Am späten Sonntagabend klingelt es an der Haustür. Davor steht, leicht bedröppelt, Müller junior: Nachdem er von seiner Freundin vor dem Mehrfamilienhaus abgesetzt wurde, fand er seinen Schlüssel nicht mehr. Wahrscheinlich liegt er jetzt irgendwo im Grünen, 100 km weit weg in der wilden Seenlandschaft, an der Stelle, an der die Freunde abends wild gecampt haben. Und wo die sich genau befindet, weiß keiner mehr so richtig. Was tun?
Am nächsten Morgen informiert Frau Müller den Vermieter. Dieser beschließt, dass das Risiko, der Schlüssel könne immer noch in fremde Hände gelangen, zu groß sei. Er könnte schließlich auch beim Aussteigen hinausgefallen sein, direkt vor der Tür. Der Vermieter beauftragt einen Schlüsseldienst, die zentrale Schließanlage auszutauschen. Bereits am nächsten Tag stehen die Handwerker im Haus und tauschen die Schlösser von Eingangs-, Hof- und Kellertür aus. Alle Mieter im Haus erhalten einen neuen Haustürschlüssel. Bei Familie Müller wird ebenfalls das Schloss der Wohnungstür ersetzt. Auf rund 5.000 Euro belaufen sich insgesamt die Kosten, die Familie Müller nun in Rechnung gestellt werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt Mieter gegen unrechtmäßige Forderungen
Zu ihrem Glück hat Familie Müller eine private Haftpflichtversicherung für die Wohnung abgeschlossen. Die Versicherung schützt sie davor, die gesamten Kosten allein tragen zu müssen. Übernommen werden die in Rechnung gestellten Aufwendungen für den Austausch der zentralen Schließanlage für alle Mieter, abzüglich der üblicherweise geforderten Selbstbeteiligung von 250 Euro. Doch bevor die Kosten an den Vermieter erstattet werden, wird der Schadenfall genau geprüft.
Denn neben der Begleichung berechtigter Schadenersatzforderung gehört es auch zu den Aufgaben einer Haftpflichtversicherung, Mieter – und alle anderen Versicherungsnehmer – vor unrechtmäßigen Forderungen zu schützen. Die Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung wegen Unverhältnismäßigkeit ab. Der Schlüssel, der weit entfernt im Grünen verlorenging, könnte nicht zum Mietshaus führen. Ein Verlust vor dem Haus sei auszuschließen, denn die sofortige Suche von Vater und Sohn hätte nichts ergeben. Den anschließenden Rechtsstreit gegen die Haftpflichtversicherung verliert der Vermieter ebenfalls. Der komplette Austausch war nicht gerechtfertigt, eine Neuanfertigung des Schlüssels hätte gereicht. Die Kosten für den Gerichtsstreit übernimmt ebenfalls die private Haftpflichtversicherung.
Was versichert eine Privat-Haftpflichtversicherung?
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen, auch finanziell. Das bedeutet aber auch, dass Du bei Schäden, die Du womöglich unabsichtlich oder versehentlich herbeigeführt hast, zum Schadenersatz verpflichtet bist. Solche Forderungen übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Während Sachschäden zerstörte, beschädigte oder anderweitig nicht mehr zu gebrauchende Gegenstände umfassen, sind bei Personenschäden immer Menschen betroffen. Die auftretenden Kosten umfassen hier nicht nur medizinische Behandlung und therapeutische Rehabilitationsmaßnahmen, sondern auch Verdienstausfälle. Ein Vermögensschaden ist zum Beispiel der entgangene Gewinn eines Selbstständigen oder einer Firma.
Diese Schäden werden nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen
- Schäden am eigenen Körper, die von Dir selbst verursacht wurden
- Schäden, die Familienmitglieder untereinander vorsätzlich verursacht haben
- Schäden, die Du verursacht hast, während Du eine Straftat begangen hast
Die private Haftpflichtversicherung schützt Dich, wenn die Wohnung des Nachbarn eine Etage tiefer von einem Wasserschaden in Mitleidenschaft gezogen wird, den Du zu verantworten hast. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch einen undichten Ablauf Deiner Waschmaschine Wasser austritt und bis in die darunterliegende Wohnung sickert. Für solche und ähnliche Kosten kannst Du haftbar gemacht werden. Auch bei Brandschäden muss möglicherweise Deine Haftpflichtversicherung aufkommen. Zwar hat sich der Vermieter normalerweise bereits durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Doch hast Du das Feuer versehentlich verursacht, beispielsweise weil eine Kerze umfiel, kannst Du in Regress genommen werden.
Das sichert eine Privathaftpflichtversicherung ab
- Kosten für Ersatz oder Reparatur beschädigter Gegenstände
- Kosten für finanzielle Folgeschäden (zum Beispiel Nutzungsausfall oder entgangene Gewinne)
- Kosten für Bergung, Behandlung und Rehabilitation verletzter Personen (inklusive Schmerzensgeld und gegebenenfalls lebenslange Rente)
- Genaue Prüfung aller Schadenersatz-Forderungen
- Abwehr unberechtigter Schadenersatz-Forderungen („passiver Rechtsschutz“)
Erklärvideo zum Thema Mietschäden
Die richtige Versicherungssumme
Hohe Beiträge solltest Du vermeiden, doch am falschen Ende zu sparen, lohnt sich auch nicht. Daher sollte die Deckung der Haftpflichtversicherung möglichst hoch sein, damit auch besonders schwere Personenschäden versichert sind. Stiftung Warentest empfiehlt als Mindestdeckung 5 Mio. Euro, damit die Privat-Haftpflichtversicherung den steigenden Kosten für medizinische und therapeutische Behandlungskosten sowie für die Begleichung von Schmerzensgeld-Forderungen oder der Zahlung einer lebenslangen Rente entsprechen kann. Gegen einen geringen Aufpreis bieten einige Versicherer deutlich höhere Versicherungssummen an. Empfohlen ist auch eine pauschale Abdeckung, damit in jedem Fall die gesamte Versicherungssumme zur Begleichung aller Kosten zur Verfügung steht.
Einschluss von Mietsachschäden, um Mietwohnungen zu schützen
Generell werden gemietete, aber auch geliehene Sachen nicht von der Haftpflichtversicherung ersetzt. Wenn Du die Wohnung renovieren willst und Dir dafür Werkzeuge vom Baumarkt mietest – oder wenn Du Dir die Bohrmaschine vom Nachbarn nebenan leihst –, gelten diese Dinge für die Versicherungswirtschaft üblicherweise als eigener Besitz. Ein Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung für die gemietete Wohnung ist nur möglich, wenn "Mietsachschäden" als eigenes Risiko mitaufgenommen werden.
Die Mietsachschäden umfassen sowohl die Beschädigungen am Wohnraum als auch Beschädigungen an allen fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteilen, die im Rahmen des Mietvertrags zur Nutzung überlassen wurden. Das betrifft zum einen sanitäre Anlagen, also Waschbecken, Toilette, Dusche und Badewanne, aber auch sämtliche Einbauten, die der Vermieter veranlasst hat. Auch wenn ein Parkett- oder ein Laminatfußboden verlegt wurde, wird dieser von der Haftpflichtversicherung abgesichert. Üblicherweise werden Mietsachschäden bis zu einer Höhe von 1 Mio. Euro versichert, je nach Tarif sind aber auch höhere Summen – bei besonders wertvollen Einbauten – möglich.
Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen
Wenn Du im Urlaub ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung mietest, enthält diese nicht nur fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände, sondern Du mietest viele Dinge mit, die Deinem Hausrat zu Hause entsprechen: Dazu gehören Couch- und Sofagarnituren, Betten, Tische, aber auch der Fernseher oder eine HiFi-Anlage, Stühle, Lampen oder Vasen. Aus Sicht der Versicherung gelten sie als bewegliche Dinge. Da die Haftpflichtversicherung auch in der eigenen Wohnung nicht für den Hausrat zuständig ist, werden Schäden am gemieteten Hausrat nicht übernommen – es sei denn, Du schließt dieses Risiko in die private Haftpflichtversicherung ein. Abgedeckt werden Schäden an beweglichen Sachen in Ferienwohnungen, -häusern und Hotels üblicherweise bis 25.000 Euro, bei besonders leistungsstarken Tarifen sogar bis 50.000 Euro.
Zusatzleistungen für Familien mit Kindern
Grundsätzlich sind Kinder bis zur Volljährigkeit über die private Familien-Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Altersunabhängig bleibt der Versicherungsschutz bestehen, solange das Kind noch zur Schule geht, seine erste Berufsausbildung macht (Ausbildung oder Studium) oder sich in den üblichen Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes ist es durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern geschützt. Im Normalfall endet der Versicherungsschutz, wenn das Kind ins Berufsleben eintritt. Nimmt es eine zweite Lehre oder ein Zweitstudium auf, muss es sich selbst versichern. Auch sobald das Kind heiratet, endet die Mitversicherung automatisch.
In welchem Alter haften Kinder?
- Bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
Keine Haftung, da das Kind als deliktunfähig gilt. - Ab vollendetem 7. Lebensjahr
Haftung möglich, da das Kind als einsichtsfähig gilt – nur wenn die erforderliche Einsicht fehlt, kann eine Haftung entfallen. Dies muss aber im Einzelfall nachgewiesen werden. - Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
Keine Haftung bei Schäden im bewegten Straßenverkehr, Haftung bei Schäden im unbewegten Verkehr (parkendes Auto etc.) möglich. - Ab vollendetem 10. Lebensjahr
Haftung für alle Schäden, die im bewegten und unbewegten Straßenverkehr verursacht wurden.
Das bedeutet: Stößt der 5-jährige Sohn einen Kirschsaft um und ruiniert damit die neue Couchgarnitur der Bekannten, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden. Ebenfalls müssen weder Eltern noch die Haftpflichtversicherung zahlen, wenn in der Mietwohnung im Erdgeschoss die Scheibe zerspringt, weil die 6-jährige Tochter im Hof Fußball gespielt hat. In beiden Fällen gelten die Kinder als deliktunfähig nach § 828 BGB. Die Haftungsgrenzen gelten aber nur, wenn die Eltern oder andere Verantwortliche – zum Beispiel Großeltern, Onkel, Tanten etc. – ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Wann eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, lässt sich oft nur im Einzelfall feststellen.
Absicherung für Hunde- und Katzenhalter
Wer eine Katze oder einen Hund hält, hat es oft nicht leicht, eine Mietwohnung zu finden. Der Grund: Nachbarn haben Angst, dass das Tier tagsüber Lärm verursacht oder stören sich am Geruch. Vermieter befürchten Beschädigungen an der Wohnung und Mietminderungen von Nachbarn, die sich gestört fühlen. Zwar können sich Tierhalter grundsätzlich gegen Beschädigungen versichern, die von ihren Tieren verursacht werden. Die sogenannte spezifische Tiergefahr tritt zum Beispiel dann auf, wenn ein Hund sich von der Leine befreit und einen Radfahrer anspringt. Als problematisch erweisen sich aber solche Fälle, die nicht nur durch ein plötzliches Ereignis hervorgerufen werden.
Denn für Abnutzungsschäden kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. In der Mietwohnung können aber durch wiederholtes Kratzen oder Urinieren beträchtliche Schäden am Fußboden oder am Mauerwerk entstehen. Werden beispielsweise bei Tapeten und Türen sogenannte Langwierigkeitsschäden festgestellt, springt die Versicherung nicht ein. Generell werden in Verträgen Ansprüche wegen "Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung" ausgeschlossen. In solchen Fällen steht der Tierhalter in der Pflicht, sein Tier richtig zu erziehen, um Beschädigungen wie die genannten zu verhindern. Anders liegt der Fall, wenn das Tier plötzlich etwas beschädigt. So zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ein Mieter seinen Nachbarn besucht, und die mitgebrachte Katze die Vorhänge abreißt.
Haftpflichtversicherung: Für eine gemietete Wohnung ein Muss
Wer in eine Mietwohnung zieht, sollte spätestens jetzt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Vermieter darf den Mieter dazu zwar nicht mehr per Mietvertrag zwingen, doch der Abschluss steht ganz im eigenen Interesse des Mieters. Denn nur auf diese Weise schützt er sich gegen Forderungen auf Schadenersatz, wenn er unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Dabei müssen Mieter in der Regel keine Zusatzversicherung abschließen. Eine normale Privat-Haftpflichtversicherung umfasst auch die Mietwohnung: Abgesichert sind feste Einrichtungsgegenstände wie Waschbecken, Badewanne oder Einbauschränke.
In den vergangenen Jahren haben viele Versicherer ihre Leistungen erheblich verbessert, ohne dass die Kosten dafür gestiegen wären. Diese Leistungen werden von alten Haftpflichtpolicen nicht abgedeckt. Um den bestmöglichen Schutz zu bekommen, insbesondere wenn der Abschluss der Haftpflichtversicherung schon etwas zurückliegt, sollten Mieter die auf dem Markt verfügbaren Tarife vergleichen. In der Regel findest Du Angebote mit einem deutlich größeren Leistungsspektrum und einer viel höheren Versicherungssumme als in Deinem bestehenden Vertrag. Da der Aufpreis oft minimal ist – manchmal wird’s sogar billiger – lohnt sich oft ein Wechsel zu einer neuen Haftpflichtversicherung.
Hast Du Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.