Ein Rücktransport kann teuer werden
Wenn Du fern von Zuhause ernsthaft erkrankst, kannst Du nicht einfach in den nächsten Flieger steigen. Du brauchst dann gegebenenfalls einen Krankenrücktransport. Und dieser kann extrem teuer werden.
Mit unserer Auslandskrankenversicherung ist das aber kein Problem! Du rufst einfach den 24-Stunden-Notruf unter +49 681 - 966 55 66 an und wir regeln alles für Dich.
Günstiger als ein Eis
Zum Beispiel: |
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Single-Tarif |
Eintrittsalter bis 24 Jahre |
Jahresschutz |
Ohne Selbstbeteiligung |
Ab 2,58 Euro im Monat1 |
Die Auslandskrankenversicherung von unserem Partner Europ Assistance (Jahresverträge für Einzelpersonen und Familien) hat im Test der Stiftung Warentest mit dem Qualitätsurteil Sehr Gut (0,7) abgeschnitten.
Die wichtigsten Fakten
Deine Auslandskrankenversicherung hilft Dir bei:
- Erkrankung, Unfall oder Todesfall während einer Auslandsreise.
- Komplikationen in der Schwangerschaft oder Entbindung vor Beginn der 37. Schwangerschaftswoche.
- Betreuung von Kindern, um die Du Dich nicht selbst kümmern kannst.
Versicherungsschutz besteht für alle im Versicherungsschein genannten Personen.
- Für Dich allein beim Einzelperson-Tarif.
- Für zwei Personen, auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Paar-Tarif.
- Für eine oder zwei erwachsene Personen und bis zu sieben Kinder (bis 27 Jahre), auch ohne Verwandtschaft oder gemeinsamen Wohnsitz beim Familien-Tarif.
Kostenübernahme für:
- Die Suche, Rettung oder Bergung bei Erkrankung oder Verletzung.
- Die Behandlung bei Erkrankung, Unfall oder Schwangerschaftskomplikationen.
- Die Behandlung bei einer Frühgeburt, auch für das neugeborene Kind.
- Den Transport im Ausland zwecks medizinischer Behandlung.
- Den Krankenrücktransport nach Hause, wenn medizinisch sinnvoll, bei langer Behandlungsdauer oder bei medizinischer Unterversorgung vor Ort.
- Die Kosten einer 24h-Betreuung, wenn das mitreisende Kind ohne Betreuung ist.
- Die Verpflegung einer Begleitperson für Stationäre Behandlung eines Kindes.
- Die Überführung zum Bestattungsort in Deutschland oder für eine Bestattung im Ausland.
- Die Auslandskrankenversicherung schützt Dich weltweit auf allen privaten oder beruflichen Reisen außerhalb Deutschlands.
- Der Schutz besteht nicht auf Reisen in Ländern, in denen Du einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
- Darüber hinaus greift der Auslandskrankenschutz nicht für beruflich veranlasste Reisen in ein Land, in dem Du als Arbeitnehmer gemeldet bist.
Jahresschutz oder Einmalschutz?
Jahresschutz:
- Für beliebig viele Reisen im Jahr.
- Reisedauer maximal 60 Tage.
- Das ganze Jahr abgesichert.
Einmalschutz:
- Für eine Reise.
- Reisedauer maximal 31 Tage.
Preisbeispiele zum Jahresschutz
Ein Erwachsener (bis 49 Jahre)
31 Euro im Jahr für alle Reisen
Zwei Erwachsene (bis 49 Jahre)
46 Euro im Jahr für alle Reisen
2 Erwachsene (bis 49 Jahre) und bis zu 7 Kinder (bis 27 Jahre)
67 Euro im Jahr für alle Reisen
Alles inklusive
Bei Krankheiten und Unfällen besteht weltweiter Schutz während einer Auslandsreise.
- Übernahme der anfallenden Kosten für Behandlungen (ambulant und stationär) und Arzneimittel, auch bei Zahnbehandlungen
- Organisation und Bezahlung des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes
- Organisation und Bezahlung des Krankentransportes
Wenn auf einer Reise der Notfall eintritt, steht Dir der 24h-Notruf zur Verfügung und leistet weltweit Hilfe.
- Kontaktherstellung und Informationsübermittlung zwischen behandelndem Arzt am Reiseort und Hausarzt
- Übersetzung ärztlicher Befunde und Therapiemaßnahmen
- Psychologische Ersthilfe
Du bekommst vor und während Deiner Reise wichtige Infos.
- Impf- und Gesundheitsbestimmungen
- Informationen zur ärztlichen Versorgung in Deinem Urlaubsland
- Empfehlung deutsch- oder englischsprachiger Arztpraxen vor Ort
- Erhältliche Arzneimittel
Wann bist Du nicht versichert?
In bestimmten Schadenfällen hast Du in der Auslandskrankenversicherung keinen Schutz, insbesondere wenn:
- Du den Schaden mit Vorsatz verursachst.
- Dein Arzt von der Reise abrät, insbesondere weil er vor Reiseantritt feststellt, dass Du eine Behandlung oder Medikamente während der Auslandsreise benötigst oder dass es zu Komplikationen in der Schwangerschaft kommen kann.
- Du die Reise für eine geplante Behandlung im Ausland antrittst.
- Eine Entbindung während der Reise ohne Komplikationen nach der 36. Schwangerschaftswoche stattfindet.
- Du nach einer stationären Behandlung mit gewöhnlichen Transportmitteln nach Hause reisen kannst.
Bist Du da? Wir schon!
Wir sind im Schadenfall immer erreichbar. In allen anderen Fällen erreichst Du uns Montag - Freitag von 6 - 22 Uhr und Samstag - Sonntag von 6 - 20 Uhr.
Über das E-Mail Formular erhältst Du in kurzer Zeit Antwort auf Deine Fragen.
Schau Dir unser Angebot online gemeinsam mit unserem Experten an und kläre dabei Schritt für Schritt Deine Fragen am Telefon.
Das solltest Du wissen
Mit Deiner Auslandskrankenversicherung bist Du versichert, wenn Du während Deines Urlaubs an einer pandemischen bzw. epidemischen Infektion (z.B. Covid-19) erkrankst.
Eine Auslandskrankenversicherung kann noch bis unmittelbar vor Beginn der Reise abgeschlossen werden.
Bei der angebotenen Auslandskrankenversicherung bist Du im Jahresschutz für ein komplettes Jahr abgesichert. Das bedeutet, Du hast Versicherungsschutz für alle Reisen innerhalb des Versicherungsjahres und musst Dich nicht vor jeder Reise um Deinen Versicherungsschutz kümmern.
Weltweiter Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall während der Reise. Versichert sind alle Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen (Einmalschutz) und bis zu 60 Tagen (Jahresschutz) pro Reise. Bei längeren Reisen besteht nur für die ersten 60 Tage Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt beim Jahresschutz für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er durch den Versicherungsnehmer nicht fristgerecht (1 Monat vor Ablauf), schriftlich gekündigt wird.
Für die Einreise in bestimmte Länder ist der Nachweis über eine bestehende Auslandskrankenversicherung erforderlich – meistens schon bei der Beantragung des Visa. Aktuell gilt dies für die folgenden Länder:
- Ecuador
- Iran
- Kuba
- Ukraine
- Russische Föderation
- Weißrussland
Genaue Infos für deutsche Staatsangehörige für alle Länder.
Es wird kein Versicherungsschutz in den folgenden Ländern und Regionen gewährt:
- Nord-Korea
- Syrien
- Krim
- Venezuela
- Iran
Sonderfall Kuba: In dem Falle, dass Du die Staatsangehörigkeit der USA besitzt oder dort resident bist und nach Kuba reist, musst Du belegen können, dass Du den US-Gesetzen entsprechend legal nach Kuba eingereist bist. Ansonsten können keine Leistungen oder Zahlungen gewährt werden.
Wie bekommst Du den Nachweis für die Auslandskrankenversicherung?
Deine Versicherungsbestätigung kannst Du ganz einfach online anfordern. Du benötigst folgende Daten: Vertragsnummer (Name), Aufenthaltsdauer, Reiseziel.
Wie erhalte ich aktuelle Sicherheitshinweise?
Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts gibt es die Möglichkeit, per E-Mail einen Newsletter zu abonnieren.
Für wie viele Tage besteht die Auslandskrankenversicherung maximal?
Versichert sind alle Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 31 Tagen (Einmalschutz) und bis zu 60 Tagen (Jahresschutz) pro Reise. Bei längeren Reisen besteht nur für die ersten 60 Tage Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn ich am 60. Tag erkranke?
Der Versicherungsschutz verlängert sich über die vorgenannte Reisezeit hinaus, wenn sich die Beendigung einer Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat.
Unter der weltweit erreichbaren 24-Stunden-Notruf und Sofort-Hilfe +49 681 - 966 55 66 wird Dir schnell und kompetent geholfen. Am besten notierst Du Dir die Nummer und nimmst sie auf allen Reisen mit.
Alternativ kannst Du uns den Versicherungsfall auch mit diesem Formular melden.
- Familien-Tarif
Es sind maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis 27 Jahre versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Paar-Tarif
Es sind zwei Personen versichert. Eine Verwandtschaft oder ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. - Einzelperson-Tarif
Es ist eine Person versichert.
Einzige Voraussetzung: Alle Personen sind auf dem Versicherungsschein namentlich genannt.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat erhebliche Lücken beim Schutz im Ausland. Die gesetzliche Krankenversicherung muss unter dem so genannten Territorialprinzip (gemäß Sozialgesetzbuch) agieren. Nach diesem Prinzip können Leistungen nur im Inland geltend gemacht werden.
Innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum besteht aber ein Sonderabkommen, das die Inanspruchnahme von Leistungen auch in diesen Bereichen ermöglicht. Diese Leistungen sind oft sehr eingeschränkt, d.h. über die gesetzliche Krankenversicherung kann nur das Nötigste abgerechnet werden. So ist beispielsweise die zahnärztliche Behandlung im Ausland nur selten abgedeckt.
Für die meisten Länder - darunter beliebte Reiseziele wie zum Beispiel die USA, Ägypten und Thailand - besteht überhaupt kein Anspruch auf eine Kostenübernahme der medizinischen Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Der Rücktransport von kranken Urlaubern wird von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht gezahlt. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt Deine Kosten.
Eine Auslandskrankenversicherung ist ein zusätzlicher privater Kranken-Versicherungsschutz für die Reise. Sie übernimmt Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Kosten für zum Beispiel Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen, betragen aber je nach Urlaubsland schnell mehrere zehntausend Euro. Auf Deiner nächsten Reise solltest Du daher auf jeden Fall unsere Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben.
Du hast bereits eine Auslandskrankenversicherung und bist nicht zufrieden oder zahlst zu viel? Dann nutze unser Angebot!
Wichtig: Kündige Deinen bestehenden Vertrag erst, wenn Du bei uns versichert bist!
Erklärvideo zur Auslandskrankenversicherung
Ein schöner Urlaub beginnt vor dem Urlaub
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Mehr zur Vermittlung durch CosmosDirekt und zur Europ Assistance
Informationen zur Vermittlung durch die Cosmos Versicherung AG
Firma und Anschrift:
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Vertreten durch den Vorstand
Katrin Gruber (Vorsitzende), Petar Dobric, Nicole Heidemeyer, Martin Schenk
Halbergstraße 50-60, 66121 Saarbrücken
Registergericht Saarbrücken - HRB 7461
Ust-IdNr.: DE 811233781
Beratung:
Im Rahmen der Vertriebstätigkeit wirst Du durch die Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und beraten.
Vergütung:
Die Angestellten der Cosmos Versicherung AG verlangen keine Vergütung und auch keine Nebenentgelte von den Versicherungsnehmern, sondern erhalten vom Arbeitgeber ein festes Gehalt. Abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien erhalten sie darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung.
Informationen zum Produktgeber Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland
Nördliche Münchner Straße 27A
82031 Grünwald
So erreichst Du die Europ Assistance:
Tel: 089-55 987 0
Fax: 089-55 987 177
Hauptbevollmächtigte: Julia Ricks
Dein Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsverfahren:
Sollte es in Einzelfällen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen, kannst Du Dich als Verbraucher an den Versicherungsombudsmann wenden. Der Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidung des Versicherers prüft. Falls Du mit dem Ausgang der Schlichtung nicht einverstanden sein sollten, steht Dir immer noch die Möglichkeit offen, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Schlichtung findet auf Grundlage der Verfahrensordnung vor dem Ombudsmann statt und ist für Dich kostenlos.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Tel: 0800 / 369 60 00
Fax: 0800 / 369 90 00
Im Falle der Auslandskrankenversicherung wendest Du Dich bitte an den:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Tel: 0800 / 2 55 04 44
Fax: 030 / 20 45 89 31
Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich Versicherungen), Graurheindorfer Str. 108, D-53117 Bonn
Registergericht: München HRB 61 405
Umsatzsteuernummer: DE811261052
Versicherungssteuernummer: 9116/802/00124
Gut versichert, besser verreist.
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Absicherung einer Einzelperson, bis 24 Jahre, Jahresschutz. Beitrag entspricht dem monatlich finanziellen Aufwand bei jährlicher Zahlungsweise.