Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angepasst. Das heißt für alle, die ab 1947 geboren wurden: Der Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst Du früher in Rente gehen, werden in der Regel Abschläge fällig. In 2014 erfolgte dann eine weitere Anpassung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Und ganz aktuell wird darüber diskutiert die Lebensarbeitszeit weiter zu erhöhen. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Planung deines Renteneintrittsalters. Produktdetails zu FlexInvest findest Du hier.
Wann kann ich in Rente gehen?
Das Renteneintrittsalter hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie der Art der Rente, den Beitragszeiten oder dem Geburtsjahr. Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre haben. Aber nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden. Für die späteren wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein einheitliches Renteneintrittsalter gibt es also nicht. Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ lässt sich daher nicht leicht beantworten – unser Ratgeber erklärt das Wichtigste.
Rente für besonders langjährige Versicherte
Mit dem Rentenpaket in 2014 wurde die Rente mit 63 eingeführt. Die Rente mit 63 kommt besonders langjährig Versicherten zugute. Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Welche Zeiten werden angerechnet?
- Kindererziehung
- Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
- Kurzzeitige Arbeitslosigkeit
- Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Insolvenzgeld
- Wehr- und Zivildienst
Welche Zeiten werden nicht angerechnet?
- Längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosenhilfe
- Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente
- Ausnahme: Arbeitslosigkeit infolge von Firmeninsolvenz oder Firmenaufgabe
Die eigentliche Rente mit 63 ist aber nur auf die Jahrgänge 1951 bis 1952 beschränkt. Für alle, die später geboren wurden, gilt: Auch hier gibt es eine Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Das Renteneintrittsalter rückt entsprechend des Geburtsjahres um mehrere Monate nach hinten. Ab dem Jahrgang 1964 können besonders langjährig Versicherte erst mit 65 in Rente gehen. Damit liegt der Renteneintritt für diese Jahrgänge zwei Jahre vor dem der Regelaltersrente.
Regelungen zum Renteneintrittsalter für besonders lang Versicherte
Jahrgang | Renteneintrittsalter |
---|---|
vor 1953 | 63 Jahre + 0 Monate |
1953 | 63 Jahre + 2 Monate |
1954 | 63 Jahre + 4 Monate |
1955 | 63 Jahre + 6 Monate |
1956 | 63 Jahre + 8 Monate |
1957 | 63 Jahre + 10 Monate |
1958 | 64 Jahre + 0 Monate |
1959 | 64 Jahre + 2 Monate |
1960 | 64 Jahre + 4 Monate |
1961 | 64 Jahre + 6 Monate |
1962 | 64 Jahre + 8 Monate |
1963 | 64 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 65 Jahre |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Altersrente für langjährig Versicherte
Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) gibt es auch eine eigene Rentenform für langjährig Versicherte. Dazu zählen alle Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem Jahrgang 1949 steigt auch bei dieser Form das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Mit Abschlägen kann die Rente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964.
Voraussetzung:
- Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren
- Für die Jahrgänge ab 1949 wird auch bei der Rente für langjährig Versicherte der Rentenbeginn stufenweise angehoben. Für jeden Monat, den Du vorzeitig in Rente gehst, wird ein Abschlag von 0,3 % fällig.
Regelungen zum Renteneintritt für langjährige Versicherte:
Jahrgang | Renteneintrittsalter | Abschlag bei |
---|---|---|
1958 | 66 Jahre + 0 Monate | 10,8 % |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 11,4 % |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 12,0 % |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 12,6 % |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 13,2 % |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 13,8 % |
ab 1964 | 67 Jahre | 14,4 % |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für Menschen mit einer Behinderung gehört ebenfalls zu den Fällen, die von der Regelaltersrente abweichend geregelt sind. Dies betrifft auch den Rentenbeginn. Der Hintergrund: Eine gesundheitliche, körperliche oder geistige Beeinträchtigung verhindert oft, dass jemand bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann.
Voraussetzungen der Altersrente für Schwerbehinderte:
- Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren
- Nachweisbare Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (Schwerbehindertenausweis)
- Ausnahme: Versicherte, die vor 1951 geboren wurden; hier ist der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht ausreichend.
Vertrauensschutz genießen folgende Regelungen:
- Rentenbeginn mit 63: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1954, die bis zum 31.12.2006 eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1.1.2007 schwerbehindert waren.
- Rentenbeginn mit 63 im Bergbau: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1963, die am 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Bergleute bezogen haben. Ein vorzeitiges Renteneintrittsalter von 60 Jahren ist unter diesen Umständen ebenfalls möglich. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.
Altersrente für langjährig beschäftigte Bergleute
Für Bergleute gibt es eine eigene Regelung zum Rentenbeginn. Diese gehört zu den Sonderregelungen, welche die besonderen Belastungen und Risiken des Berufsstandes ausgleichen soll. Zu den Tätigkeiten im Bergbau, die berücksichtigt werden, gehören ständige Arbeiten unter Tage oder Hauerarbeiten. Auch bestimmte Tätigkeiten über Tage oder die Arbeit für die Grubenwehr können anerkannt werden.
Generelle Voraussetzungen:
- Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt.
- Ein Alter von 60 Jahren.
Bei der Rente für Bergleute wird, wie bei den anderen Formen, das Alter für den Renteneintritt nach hinten verlegt. Dies erfolgt in mehreren Monatsschritten. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn dann bei 62 Jahren.
Regelungen zum Renteneintrittsalter für Bergleute:
Jahrgang | Renteneintrittsalter |
---|---|
1957 | 60 Jahre + 11 Monate |
1958 | 61 Jahre + 1 Monate |
1959 | 61 Jahre + 3 Monate |
1960 | 61 Jahre + 5 Monate |
1961 | 61 Jahre + 7 Monate |
1962 | 61 Jahre + 9 Monate |
1963 | 61 Jahre + 11 Monate |
ab 1964 | 62 Jahre |
Eine Rente für Bergleute kann auch vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gezahlt werden:
- wenn Du vermindert berufsfähig bist, oder
- wenn Du langjährig unter Tage gearbeitet hast, mindestens 50 Jahre alt bist und Deine Pflichtbeitragszeiten erfüllt hast.
Renteneintrittsalter – gesetzlich & tatsächlich
Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist das Alter an dem man die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann. Eine spannende Frage bleibt dabei offen: Wer geht wann tatsächlich in Rente? In den letzten Jahren hat sich das Renteneintrittsalter stabilisiert. Frauen und Männer bezogen 2022 mit durchschnittlich 64,4 Jahren erstmals eine Altersrente. Allerdings erhöhte sich gleichzeitig die Regelaltersgrenze auf 65,9 Jahre.
Fazit: Höheres Renteneintrittsalter
Die steigende Lebenserwartung und die demografischen Verschiebungen (immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler) stellen die gesetzliche Rentenkasse vor große Herausforderungen. Diesen Entwicklungen musst Du Rechnung tragen. Mit der Rente ab 67 war Deutschland eines der ersten Länder, das auf diese Entwicklungen reagiert hat. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger als ihre Vorgängergenerationen arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können.
Dazu kommt: die ausgezahlte Rente sinkt. Betrug das Rentenniveau im Jahr 2000 noch 53 % des durchschnittlichen Einkommens, lag es 2010 bei 51,6 %. Aktuell liegt es bei 48 % – gesichert ist er aber nur bis 2025. Für die heutigen Arbeitnehmer bedeutet dies: Eine finanzielle Lücke droht. Daher ist es mehr als sinnvoll, die gesetzliche Rente durch eine private Altersvorsorge zu ergänzen, um den Ruhestand entspannt zu genießen.