Renteneintrittsalter

Wann kann ich in Rente gehen?

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Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise angepasst. Das heißt für alle, die ab 1947 geboren wurden: Der Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst Du früher in Rente gehen, werden in der Regel Abschläge fällig. In 2014 erfolgte dann eine weitere Anpassung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten. Und ganz aktuell wird darüber diskutiert die Lebensarbeitszeit weiter zu erhöhen. Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Planung deines Renteneintrittsalters. Produktdetails zu FlexInvest findest Du hier.

Wann kann ich in Rente gehen?

Das Renteneintrittsalter hängt von verschiedenen Faktoren ab – wie der Art der Rente, den Beitragszeiten oder dem Geburtsjahr. Wer 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren die reguläre Altersrente beantragen, Jahrgänge ab 1964 erst mit 67 Jahren. Die Rente mit 63 gilt nur für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Beitragsjahre haben. Aber nur für Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden. Für die späteren wird das Eintrittsalter stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Ein einheitliches Renteneintrittsalter gibt es also nicht. Die Frage „Wann kann ich in Rente gehen?“ lässt sich daher nicht leicht beantworten – unser Ratgeber erklärt das Wichtigste.

Das Renteneintrittsalter gibt an, wann jemand die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen kann. Bis 2012 lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren, seitdem wird diese schrittweise angehoben. Der Grund: Immer weniger Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentner aufkommen.

Um die Belastungen für die jüngeren Generationen zu begrenzen und den Rentnern eine angemessene Rente zu ermöglichen, wurde die Anhebung des Renteneintrittsalters beschlossen. Das betrifft alle, die im Jahr 1947 oder später geboren wurden: Der reguläre Renteneintritt verschiebt sich schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Willst Du früher in Rente gehen, werden meistens Abschläge fällig.

In 2014 erfolgte eine weitere Anpassung. Diese belohnt alle, die sehr lange in die Rentenkasse einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Jedoch erfolgt auch bei der „Rente mit 63“, eine schrittweise Anhebung auf ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Wer arbeitet oder Kinder erzieht, hat Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn mindestens fünf Jahre Versicherungszeit vorhanden sind. Früher lag das gesetzlich festgeschriebene Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Seit 2012 wird es schrittweise angehoben. Alle Jahrgänge ab 1947 gehen jeweils etwas später in Rente. Ab dem Jahr 2031 kann man erst mit 67 Jahren die reguläre Altersrente beziehen. Regelungen zum regulären Renteneintrittsalter:

Geburtsjahr

Renteneintrittsalter

195765 + 11 Monate
195866
195966 + 2 Monate
196066 + 4 Monate
196166 + 6 Monate
196266 + 8 Monate
196366 + 10 Monate
ab 196467

Wenn du vor dem Erreichen des gesetzlichen Eintrittsalters die Altersrente beziehen möchtest, kannst du das beantragen. Allerdings erfolgt dann eine Kürzung der Rente. Der Abschlag beträgt 0,3 % für jeden Monat, den Du vorzeitig in Rente gehst. Maximal summiert sich der Rentenabschlag auf 14,4 %. Das entspricht 4 Jahren, die Du früher in Rente gehen kannst. Wichtig zu wissen: Die Rentenabschläge gelten dauerhaft, also auch, nachdem Du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast. Über die gesamte Rentendauer gerechnet kann unter Umständen viel Geld verloren gehen. Abschläge bei vorgezogenem Renteneintrittsalter (Jahrgänge ab 1964):

Alter

Abschlag

Rente

Kürzung

Verlust*

670 %1.400,00 €0 €0 €
66- 3,6 %1.349,60 €50,40 €12.700,80 €
65- 7,2 %1.299,20 €100,80 €26.611,20 €
64- 10,8 %1.248,80 €151,20 €41.731,20 €
63- 14,4 %1.198,40 €201,60 €58.060,80 €
* Gerechnet mit einem Rentenbezug bis 87 Jahre, Rentenanpassungen nicht berücksichtigt

Alles Wichtige zum Thema Rente und Steuern erfährst Du im Ratgeber Rente versteuern.

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Rente für besonders lang­jährige Ver­sicherte

Mit dem Rentenpaket in 2014 wurde die Rente mit 63 eingeführt. Die Rente mit 63 kommt besonders langjährig Versicherten zugute. Voraus­setzung ist eine Ver­sicherungs­zeit von mindestens 45 Jahren in der gesetzlichen Renten­versicherung.

Welche Zeiten werden angerechnet?

  • Kindererziehung
  • Nicht erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen
  • Kurzzeitige Arbeitslosigkeit
  • Bezug von Kurzarbeiter-, Schlechtwetter-, Insolvenzgeld
  • Wehr- und Zivildienst

Welche Zeiten werden nicht angerechnet?

  • Längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II bzw. Arbeitslosenhilfe
  • Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor der Rente
  • Ausnahme: Arbeitslosigkeit infolge von Firmeninsolvenz oder Firmenaufgabe

Die eigentliche Rente mit 63 ist aber nur auf die Jahrgänge 1951 bis 1952 beschränkt. Für alle, die später geboren wurden, gilt: Auch hier gibt es eine Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Das Renteneintrittsalter rückt entsprechend des Geburtsjahres um mehrere Monate nach hinten. Ab dem Jahrgang 1964 können besonders langjährig Versicherte erst mit 65 in Rente gehen. Damit liegt der Renteneintritt für diese Jahrgänge zwei Jahre vor dem der Regelaltersrente.

Regelungen zum Renteneintrittsalter für besonders lang Versicherte​

Jahrgang

Renteneintrittsalter

vor 195363 Jahre + 0 Monate
195363 Jahre + 2 Monate
195463 Jahre + 4 Monate
195563 Jahre + 6 Monate
195663 Jahre + 8 Monate
195763 Jahre + 10 Monate
195864 Jahre + 0 Monate
195964 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Alters­rente für lang­jährig Versi­cherte

Neben der Rente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre) gibt es auch eine eigene Rentenform für langjährig Versicherte. Dazu zählen alle Arbeitnehmer, die mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ab dem Jahrgang 1949 steigt auch bei dieser Form das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre an. Mit Abschlägen kann die Rente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch genommen werden. Das gilt auch für Versicherte ab Geburtsjahrgang 1964.

Voraussetzung:

  • Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren
  • Für die Jahrgänge ab 1949 wird auch bei der Rente für langjährig Versicherte der Rentenbeginn stufenweise angehoben. Für jeden Monat, den Du vorzeitig in Rente gehst, wird ein Abschlag von 0,3 % fällig.
Regelungen zum Renteneintritt für langjährige Versicherte:

Jahrgang

Renteneintrittsalter

Abschlag bei
Rente mit 63

195866 Jahre + 0 Monate10,8 %
195966 Jahre + 2 Monate11,4 %
196066 Jahre + 4 Monate12,0 %
196166 Jahre + 6 Monate12,6 %
196266 Jahre + 8 Monate13,2 %
196366 Jahre + 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre14,4 %
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer über 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat und nur eine geringe Rente bekommt, erhält ab 2021 eine finanzielle Anerkennung der Lebensarbeitsleistung. Alles Wichtige dazu im Ratgeber Grundrente.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Die Altersrente für Menschen mit einer Behinderung gehört ebenfalls zu den Fällen, die von der Regelaltersrente abweichend geregelt sind. Dies betrifft auch den Rentenbeginn. Der Hintergrund: Eine gesundheitliche, körperliche oder geistige Beeinträchtigung verhindert oft, dass jemand bis zur Regelaltersgrenze arbeiten kann.

Voraussetzungen der Altersrente für Schwerbehinderte:

  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren
  • Nachweisbare Schwerbehinderung bei Beginn der Rente (Schwerbehindertenausweis)
  • Ausnahme: Versicherte, die vor 1951 geboren wurden; hier ist der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht ausreichend.

Vertrauensschutz genießen folgende Regelungen:

  • Rentenbeginn mit 63: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1954, die bis zum 31.12.2006 eine Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben und am 1.1.2007 schwerbehindert waren.
  • Rentenbeginn mit 63 im Bergbau: Alle Arbeitnehmer der Jahrgänge bis einschließlich 1963, die am 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld für entlassene Bergleute bezogen haben. Ein vorzeitiges Renteneintrittsalter von 60 Jahren ist unter diesen Umständen ebenfalls möglich. Der Abschlag beträgt 10,8 Prozent.

Alters­rente für lang­jährig beschäf­tigte Berg­leute

Für Bergleute gibt es eine eigene Regelung zum Rentenbeginn. Diese gehört zu den Sonderregelungen, welche die besonderen Belastungen und Risiken des Berufsstandes ausgleichen soll. Zu den Tätigkeiten im Bergbau, die berücksichtigt werden, gehören ständige Arbeiten unter Tage oder Hauerarbeiten. Auch bestimmte Tätigkeiten über Tage oder die Arbeit für die Grubenwehr können anerkannt werden.

Generelle Voraussetzungen:

  • Wartezeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt.
  • Ein Alter von 60 Jahren.

Bei der Rente für Bergleute wird, wie bei den anderen Formen, das Alter für den Renteneintritt nach hinten verlegt. Dies erfolgt in mehreren Monatsschritten. Für alle Jahrgänge ab 1964 liegt der frühestmögliche Rentenbeginn dann bei 62 Jahren.

Regelungen zum Renteneintrittsalter für Bergleute:

Jahrgang

Renteneintrittsalter

195760 Jahre + 11 Monate
195861 Jahre + 1 Monate
195961 Jahre + 3 Monate
196061 Jahre + 5 Monate
196161 Jahre + 7 Monate
196261 Jahre + 9 Monate
196361 Jahre + 11 Monate
ab 196462 Jahre
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine Rente für Bergleute kann auch vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters gezahlt werden:

  • wenn Du vermindert berufsfähig bist, oder
  • wenn Du langjährig unter Tage gearbeitet hast, mindestens 50 Jahre alt bist und Deine Pflichtbeitragszeiten erfüllt hast.

Renteneintrittsalter – gesetzlich & tatsächlich

Das gesetzliche Renteneintrittsalter ist das Alter an dem man die Rente ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann. Eine spannende Frage bleibt dabei offen: Wer geht wann tatsächlich in Rente? In den letzten Jahren hat sich das Renteneintrittsalter stabilisiert. Frauen und Männer bezogen 2022 mit durchschnittlich 64,4 Jahren erstmals eine Altersrente. Allerdings erhöhte sich gleichzeitig die Regelaltersgrenze auf 65,9 Jahre.

Alles wichtige zur Rentenberechnung erfährst du im Ratgeber Rentenberechnung verstehen.

Fazit: Höheres Renten­ein­tritts­alter

Die steigende Lebenserwartung und die demografischen Verschiebungen (immer mehr Rentner und immer weniger Beitragszahler) stellen die gesetzliche Rentenkasse vor große Herausforderungen. Diesen Entwicklungen musst Du Rechnung tragen. Mit der Rente ab 67 war Deutschland eines der ersten Länder, das auf diese Entwicklungen reagiert hat. Für viele Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie länger als ihre Vorgängergenerationen arbeiten müssen, bevor sie in den Ruhestand gehen können.

Dazu kommt: die ausgezahlte Rente sinkt. Betrug das Rentenniveau im Jahr 2000 noch 53 % des durchschnittlichen Einkommens, lag es 2010 bei 51,6 %. Aktuell liegt es bei 48 % – gesichert ist er aber nur bis 2025. Für die heutigen Arbeitnehmer bedeutet dies: Eine finanzielle Lücke droht. Daher ist es mehr als sinnvoll, die gesetzliche Rente durch eine private Altersvorsorge zu ergänzen, um den Ruhestand entspannt zu genießen.

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Inhalt
  • Wann kann ich in Rente gehen?
  • Rente für besonders lang­jährige Ver­sicherte
  • Alters­rente für lang­jährig Versi­cherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Alters­rente für lang­jährig beschäf­tigte Berg­leute
  • Renteneintrittsalter – gesetzlich & tatsächlich
  • Fazit: Höheres Renten­ein­tritts­alter