Das Wichtigste zum Bezugsrecht bei Lebensversicherungen
Viele Menschen haben den Wunsch, nahestehende Personen, wie den Ehepartner oder die Kinder, nach dem eigenen Tod finanziell abzusichern. Damit im Todesfall die richtige Person Anspruch auf die Versicherungsleistung hat, ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung oder einer Lebensversicherung mit Bezugsrecht sinnvoll, um die Hinterbliebenen auch nach dem Tod rundum absichern und ihnen finanzielle Sorgen nehmen zu können.
Worauf Du im Versicherungsvertrag der Risikolebensversicherung achten solltest und wie Bezugsberechtigte das Geld erhalten, erfährst Du hier. Allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du auf unserer Produktseite.
Bezugsrecht bei Lebensversicherungen: Was ist das eigentlich?
Das Bezugsrecht dient in der Versicherung, insbesondere bei einer Risikolebensversicherung oder Lebensversicherung, dazu, den Empfänger der Versicherungssumme im Versicherungsfall zu bestimmen. Dabei kann die Bezugsberechtigung sowohl im Todesfall als auch im Erlebensfall selbst festgelegt werden. Bezugsrechte werden in der Regel direkt bei Abschluss eines Versicherungsvertrags festgelegt. Das heißt, dass es bei einer Risikolebensversicherung sinnvoll ist, eine Person als Bezugsberechtigten zu bestimmen. Damit können die Liebsten in jedem Fall rundum abgesichert werden. So kann das Bezugsrecht in einer Lebensversicherung während eines Versicherungsfalls regeln, wer auf die vereinbarte Versicherungsleistung Anspruch hat. Hierbei lassen sich das widerrufliche Bezugsrecht vom unwiderruflichen unterscheiden.
Widerrufliches Bezugsrecht
Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer jederzeit die bezugsberechtigte Person in seiner Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung ändern bzw. widerrufen. Sofern der Versicherer nicht schriftlich informiert wird, ist das Bezugsrecht in der Versicherung nicht geändert. Somit reicht auch ein einfacher Vermerk auf einem Zettel, der zu Hause liegt, nicht aus. Im Versicherungsfall hat derjenige das Bezugsrecht, der in der Lebensversicherung oder der Risikolebensversicherung als Begünstigter zuletzt eingetragen und dokumentiert worden ist.
Unwiderrufliches Bezugsrecht
Beim unwiderruflichen Bezugsrecht der Risiko- oder Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten nur mit dessen Zustimmung ändern. Auch für die Abtretung der Versicherung benötigt der Versicherungsnehmer die Zustimmung der bezugsberechtigten Person. Allerdings darf die Versicherungssumme nicht gepfändet werden. Somit ist ein verschuldeter Versicherungsnehmer vor dem Zugriff der Gläubiger abgesichert.
Wird beispielsweise dem ersten Ehegatten bzw. der ersten Ehegattin in der Lebensversicherung oder der Risikolebensversicherung unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt, kann nach einer Scheidung die neue bezugsberechtigte Person der Risiko- oder Lebensversicherung erst mit Einwilligung der Ex-Frau oder des Ex-Mannes geändert werden. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann dann sinnvoll sein, wenn beispielsweise der Geschäftspartner bei einer Firmengründung durch eine Risikolebensversicherung abgesichert werden soll.
Wann spricht man von der bezugsberechtigten Person?
Eine bezugsberechtigte Person bekommt das Bezugsrecht der Risiko- oder Lebensversicherung vom Versicherungsnehmer eingeräumt. Diese Person wird also vom Versicherungsnehmer bestimmt.
Wer das Bezugsrecht der Risikolebensversicherung im Todesfall erhält, bestimmt der Versicherungsnehmer durch eine namentliche Nennung. Das können natürliche Personen wie der Ehegatte oder die Ehegattin, Freunde oder die eigenen Kinder sein. Aber auch juristische Personen, wie eine Firma oder eine gemeinnützige Organisation, können im Versicherungsvertrag genannt werden. Ist kein Bezugsberechtigter in der Risiko- oder Lebensversicherung angegeben, dann fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Erben die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.
Welche Schwierigkeiten können beim Bezugsrecht entstehen?
Das Bezugsrecht einer Lebensversicherung ist ein wichtiger Teil der Vertragsvereinbarung. Allerdings gibt es auch einige Stolpersteine, auf die man beim Abschluss achten sollte. Wir haben einige Schwierigkeiten aufgeführt, die im Zusammenhang mit dem Bezugsrecht auftreten können.
Worauf muss ich im Vertrag der Risikolebensversicherung achten?
Ein wichtiger Punkt bei der Risikolebensversicherung ist zunächst die Höhe der Versicherungssumme. Ehepartner sollten das Dreifache und Familien mit Kindern das Fünffache ihres Brutto-Jahreseinkommens versichern. Weitere wichtige Aspekte sind die Art und die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Zusätzlich solltest Du auf die Angaben beim Gesundheitscheck achten.
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Warum sollte im Vertrag ein Bezugsberechtigter stehen?
Beim Bezugsrecht in der Lebensversicherung kann das Fehlen eines Bezugsberechtigten in der Risikolebensversicherung zu Problemen führen. Tritt dieser Fall ein, muss der Versicherer unter Umständen auf die Entscheidung des Nachlassgerichts warten, um die Versicherungsleistung an den jeweiligen Erben auszahlen zu können.
Bezugsrecht bei Partnerwechsel
Du hast neu geheiratet und möchtest den Ex-Partner aus dem Vertrag streichen und durch Deinen neuen Partner ersetzen? Dann sollte geprüft werden, ob im Vertrag ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht festgehalten wurde. Liegt das letztere vor, kann der neue Partner nur mit der Zustimmung des Ex-Partners als Bezugsberechtigter im Vertrag vermerkt werden. Das Bezugsrecht in der Risikolebensversicherung ist auch nur dann gültig, wenn dem Versicherer die Erklärung im Versicherungsfall vorliegt.
Worauf muss ich als Versicherungsnehmer achten?
Was passiert, wenn der Bezugsberechtigte und ich gleichzeitig versterben?
Falls der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte gleichzeitig – beispielsweise bei einem Unfall – versterben, kann der Bezugsberechtigte die Leistung nicht erhalten. Damit fällt die Versicherungsleistung in den Nachlass und geht somit an die gesetzlichen Erben.
Um sicher zu gehen, dass die gewünschte Person die Bezugsberechtigung erhält, kann in der Risikolebensversicherung oder der Lebensversicherung das Bezugsrecht als Erbfolge festgelegt werden. Zum Beispiel kann der Ehegatte bezugsberechtigt sein. Wenn dieser verstirbt, dann wäre das Kind bezugsberechtigt.
Wie erhalten Bezugsberechtigte das Geld?
Damit es nach dem Tod des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person keine Probleme mit dem Anspruch der Versicherungsleistung gibt, sollte der Bezugsberechtigte unbedingt in Kenntnis darüber gesetzt werden, dass er im Todesfall des Versicherungsnehmers Anspruch auf die Versicherungssumme hat. Zusätzlich solltest Du Deinem Bezugsberechtigten folgende Schritte im Falle des Todes nahelegen, sodass dieser alles zur Auszahlung der Risikolebensversicherung weiß:
- Da der Versicherungsnehmer nicht unbedingt die versicherte Person sein muss, gilt, dass der Tod der versicherten Person zunächst der Versicherung gemeldet werden muss. Das kann bei CosmosDirekt telefonisch über unsere Leistungsabteilung unter 0681 / 9666-851 oder per E-Mail an leistung@cosmosdirekt.de erfolgen.
- Anschließend fordert der Versicherer beim Bezugsberechtigten folgende Unterlagen an:
- Versicherungsschein bzw. Verlusterklärung, wenn der originale Schein nicht mehr vorhanden ist
- Sterbeurkunde
- Kopie des Personalausweises des Bezugsberechtigten
- Unterschriebene Bankverbindung des Bezugsberechtigten
- Nachdem alle Unterlagen beim Versicherer liegen, kann die abschließende Prüfung erfolgen.
Fazit: Risikolebensversicherung auch noch ab 60 möglich und sinnvoll
Nahestehenden Personen wünscht man nur das Beste. Um im Fall der Fälle seine Liebsten bestens abzusichern, bietet die Risikolebensversicherung im Todesfall ein finanzielles Auffangnetz für die Hinterbliebenen. Für doppelte Sicherheit gibt es bei CosmosDirekt auch eine Partnerabsicherung, die den Lebensstandard Deines Partners für den Ernstfall absichert. Die Risikolebensversicherung sorgt vor allem dafür, dass beispielsweise Kredite und Immobilien abbezahlt werden und die Bezugsberechtigten finanziell unabhängig sein können.
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Tarif CR B1, Nichtraucher/in seit mindestens 10 Jahren, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, 100.000 Euro Versicherungssumme, Versicherungsdauer 10 Jahre, Eintrittsalter 27 Jahre, Beruf EDV-Ingenieur/in, monatliche Beiträge nach Verrechnung der Gewinnanteile. Diese sind für das laufende Geschäftsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern.