Ein Paar blickt entspannt aus dem Fenster, da sie eine gemeinsame Risikolebensversicherung abgeschlossen haben

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für Paare

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Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung für Paare

  • Paare haben beim Abschluss einer Risikolebensversicherung verschiedene Möglichkeiten. Es kommen Einzelverträge oder ein gemeinsamer Vertrag in Frage.
  • Eine Möglichkeit ist die Absicherung über einen gemeinsamen Vertrag, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte eingetragen sind. Diese Variante wird als verbundene Risikolebensversicherung oder Partner-Risikoversicherung bezeichnet.
  • Als Alternative ist die Versicherung über zwei Einzelverträge oder das sogenannte Über-Kreuz-Modell möglich. Dabei schließen beiden Partner jeweils einen eigenen Versicherungsvertrag ab.
  • Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist auch für unverheiratete Paare oder Geschäftspartner möglich.

Über die Absicherung des Partners im Todesfall machen sich die wenigsten Menschen gerne Gedanken. Es ist nicht nur für Familien mit Kindern, sondern auch für kinderlose Paare wichtig, für diese Situation entsprechend vorzusorgen. Die Risikolebensversicherung ist für Paare die wichtigste und gleichzeitig preisgünstigste Versicherung, um die Liebsten im Todesfall finanziell abzusichern.

Bei der Wahl der Risikolebensversicherung gibt es verschiedene Varianten, mit denen Du und Dein Partner Euch gegenseitig bestmöglich absichern könnt. In unserem Ratgeber erfährst Du, welche Möglichkeiten es gibt und welches Modell der Risikolebensversicherung für Paare zu Eurer Lebenssituation am besten passt.

Der Ratgeber bietet allgemeine Informationen zur Risikolebensversicherung für Dich und Deinen Partner. Produktinformationen zur Risikolebensversicherung von CosmosDirekt findest Du hier.

Wann ist eine Risikolebensversicherung für Partner sinnvoll?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist für alle Paare sinnvoll. Stirbt ein Partner plötzlich, lastet die finanzielle Versorgung auf den Schultern des hinterbliebenen Partners. Vor allem bei Paaren mit Kindern kann es schnell zu Engpässen kommen. Aber auch für Paare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist oder als Hauptverdiener ein deutlich höheres Einkommen erzielt, ist eine Lebensversicherung eine sinnvolle Absicherung.

An alle, die sich lieben: Wenn Paare sich mit unserer Risikolebensversicherung absichern, erhalten beide den Partner-Rabatt in Höhe von 5 %. Worauf wartest Du?

Welche Möglichkeiten haben Paare bei der Risikolebensversicherung?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Paare verschiedene Möglichkeiten zur Absicherung:

  • Absicherung über Einzelverträge
  • Gebundene Risikolebensversicherung mit gemeinsamem Versicherungsvertrag
  • Über-Kreuz-Risikolebensversicherung

Je nachdem, für welche Variante der Risikolebensversicherung Ihr Euch entscheidet, entstehen unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Bei der Auswahl der geeigneten Risikolebensversicherung für Paare solltest Du auch die Besteuerung in Deinen Entscheidungsprozess einbeziehen. Für unverheiratete Paare sind Leistungen aus einer Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro ausgeschöpft ist. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Alles Wichtige hierzu erfährst Du im Ratgeber Steuerliche Behandlung der Risikolebensversicherung.

Absi­che­rung über Einzel­ver­träge: Eigener Vertrag für jeden Partner

Abgebildet ist die Funktionsweise der Risikolebensversicherung für Paare über zwei Einzelverträge.

Bei dieser Variante der Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. In jedem Vertrag wird jeweils der Partner als Empfänger der Versicherungsleistung eingetragen, das heißt im Todesfall erhält der begünstigte Partner, also der Bezugsberechtigte, die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen.

Die Höhe der Todesfallsumme und die Laufzeit des Vertrags können für jeden der Einzelverträge individuell festgelegt werden. Tritt der Fall ein, dass beide Partner sterben, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme aus beiden Verträgen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung ist es Dir möglich, eine andere Person als Bezugsberechtigten einzutragen.

Einzel­ver­träge: Vor- und Nach­teile

Vorteile

Nachteile

Versicherungssumme und Laufzeit der Verträge können flexibel festgelegt werden.

Zwei Einzelverträge können teurer als eine Partner-Risiko­lebens­ver­sicherung sein.

Wenn ein Partner einen Mehrbeitrag zahlen muss, fließt das nicht in die Gesamtprämie ein.Bei unverheirateten Paaren fällt wegen des Freibetrags von 20.000 Euro oft Erbschaftssteuer an.
Einfache Änderung des Bezugs­be­rechtig­ten bei Trennung / Scheidung.
Verstirbt ein Partner, bleibt der Vertrag des anderen Partners bestehen.
Versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme beider Verträge ausgezahlt.

Verbundene Risikolebensversicherung: Ein Vertrag, zwei Bezugs­berechtigte

Abgebildet ist die Funktionsweise der verbundenen Risikolebensversicherung für Paare.

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partner-Risikolebensversicherung oder Risiko­lebens­versicherung auf Gegen­seitigkeit genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungs­vertrag, in dem beide als versicherte Personen und Bezugs­berechtigte aufgeführt sind.

Stirbt einer der Partner, wird die Versicherungs­leistung an den eingetragenen Hinter­bliebenen ausgezahlt – danach endet der Vertrag der Partnerabsicherung automatisch. Die Versicherungs­summe steht nur einmal zur Verfügung.

Versterben beide versicherte Personen, wird die Todes­fall­summe nur einmal ausgezahlt. Dann kann die Auszahlung der Ver­sicherungs­summe für die Hinter­bliebenen – zum Beispiel die Kinder – nicht ausreichend sein.

Im Gegensatz zur Absicherung über Einzel­verträge ist bei der Risiko­versicherung auf Gegen­seitigkeit eine Absicherung mit unterschiedlichen Ver­sicherungs­summen oder Laufzeiten nicht möglich. Daher solltest Du beim Abschluss der Versicherung darauf achten, Euch beide als Versicherungsnehmer einzutragen und die Beiträge am besten vom Gemeinschaftskonto aus bezahlen. Denn dann fällt auf die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung nur 50 % Erbschaftssteuer an.

Was sind die Vor- und Nachteile der Partner-Risikolebensversicherung?

Vorteile

Nachteile

Bei der Partner-Risiko­lebens­versicherung kann der Beitrag geringer als bei zwei Einzel­verträgen sein.Eine individuelle Versicherungssumme und Laufzeit für jeden einzelnen Partner ist nicht möglich.
Wenn ein Partner stirbt, erlischt sofort der eigene Versicherungsschutz.
Versterben beide versicherten Personen, wird die Versicherungs­summe nur einmal ausgezahlt. Die Absicherung der Hinter­bliebenen kann dadurch zu niedrig sein.
Sind beide Partner Versicherungs­­nehmer, müssen auch beide einer Kündigung oder Änderung der Begünstigten zustimmen.
Je nach Vertrags­gestaltung fällt bei der Auszahlung der Versicherungs­leistung eine unterschiedlich hohe Erbschafts­steuer an.

Risikolebensversicherung für Paare über Kreuz

Abgebildet ist die Funktionsweise der Über-Kreuz-Risikolebensversicherung für Paare.

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Vertrag ab. In diesem wird er als Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und Beitragszahler eingetragen. Als versicherte Person wird jedoch der Partner eingetragen.

Im Todesfall der versicherten Person wird die Todesfallleistung an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt. Auf diese Weise bekommt der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, ohne dass dabei die Erbschaftssteuer fällig wird. Insbesondere für nicht eheliche Lebensgemeinschaften ist eine Vertragskonstellation wichtig, in der möglichst keine Erbschaftssteuer anfällt. Achte deshalb auch darauf, die Beiträge für Deinen Vertrag von Deinem eigenen Konto zu bezahlen, nicht vom Gemeinschaftskonto aus.

Welche Vorteile Dir die Risikolebensversicherung über Kreuz bietet, kannst Du im Ratgeber nachlesen.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung über Kreuz: Vor- und Nach­teile

Vorteile

Nachteile

Laufzeit und Versicherungs­­summe der Einzel­verträge lassen sich individuell festlegen.Zwei Einzelverträge können teurer als ein Partner-Risikolebens­versicherung sein.
Unverheiratete Paare vermeiden beim Über-Kreuz-Modell den Erbschafts­­steuer­freibetrag von nur 20.000 Euro. Nur wenn beide Partner gleichzeitig versterben, kann die Erbschafts­­steuer anfallen.
Versterben die beiden versicherten Personen, erfolgt die Auszahlung der Versicherungs­­summe beider Verträge an die Hinter­bliebenen.

Wir beraten Dich gerne

Deine Sicherheit ist uns wichtig, daher nehmen wir uns für Dich alle Zeit, die Du brauchst. Wir beantworten persönlich Deine Fragen und unterstützen Dich bei der Wahl des richtigen Versicherungs­schutzes. Und wenn Du möchtest, können wir mit Dir den Antrag am Bild­schirm Schritt für Schritt durchgehen, bis der Antrag fertig ist. Unsere Experten, sind Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr für Dich da.

Kontakt Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung für Partner für jede Lebenssituation

Unverheiratete Paare erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn einer der Partner stirbt. Mit einer Risikolebensversicherung können sich auch unverheiratete Paare gegenseitig absichern. Am sinnvollsten ist eine Absicherung mit zwei Einzelverträgen, die „über Kreuz“ geschlossen werden. Dadurch lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden und durch die separaten Verträge bleibst Du flexibel bei notwendigen Änderungen.

Beispiel:
Sarah und Martin sind nicht verheiratet und möchten eine Risikolebensversicherung abschließen, um sich gegenseitig abzusichern.

Sarah schließt einen Vertrag ab, in dem sie Versicherungsnehmerin, Bezugsberechtigte und Beitragszahlerin ist. Martin wird die versicherte Person. Martin schließt einen Versicherungsvertrag ab, in dem Sarah die versicherte Person wird. Wenn Martin stirbt, wird die Leistung fällig und die Versicherungssumme an Sarah gezahlt. Da sie als Versicherungsnehmerin „ihre eigene“ Versicherungsleistung erhält, kommt es bei der Auszahlung nicht zu einem Erbvorgang und diese bleibt steuerfrei.

Das ist bei einer Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare wichtig:

  • Absicherung über die Variante der Risikolebensversicherung über Kreuz
  • Versicherungsvertrag mit Nachversicherungsgarantie
  • Flexible Laufzeit der Einzelverträge

Ob Ehepaar mit Kindern oder ohne: Stirbt der Partner, entsteht meist eine Versorgungslücke, da das zweite Einkommen wegfällt. Um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, kann eine Risikolebensversicherung für Ehepaare Euren Lebensstandard absichern. Ob Ihr nun eine verbundene Risikolebensversicherung oder zwei Verträge über Kreuz abschließt, hängt von Euren Präferenzen und der Höhe der Versicherungssumme ab.

Habt Ihr Euch über eine verbundene Risikolebensversicherung abgesichert und Leistungsfall tritt ein, unterliegt die Auszahlung an einen der Ehepartner nur zur Hälfte der Erbschaftssteuer. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag für die Erbschaftssteuer bei 500.000 Euro.

Darauf sollten Paare ohne Kinder beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten:

  • Angemessene Versicherungssumme
  • Nachversicherungsgarantie
  • Flexible Vertragslaufzeit

ComosDirekt bietet Dir bei der Risikolebensversicherung eine Nachversicherungsgarantie. Das heißt: Du und Dein Partner könnt die Versicherungssumme auch nach Abschluss des Vertrags flexibel anpassen. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Kinder in Planung sind. Im Comfort-Tarif kannst Du auch unabhängig von Lebensereignissen Anpassungen vornehmen.

Auch als Geschäftspartner kannst Du eine gemeinsame Risikolebensversicherung für beide Partner abschließen. Ihr habt Euch gemeinsam ein Business aufgebaut und plötzlich verstirbt einer der Partner. Möchten sich beide Geschäftspartner im Falle des Todes finanziell absichern, können sie die verbundene Risikolebensversicherung abschließen. Mit der Risikolebensversicherung für Partner kannst Du die Zukunft Eures Business sichern. Der Vorteil: In einem Vertrag sind direkt beide Partner abgesichert.

Beispiel:

Hannah und Lisa haben ein Unternehmen gegründet und bereits die ersten Mitarbeiter eingestellt. Um sich im Todesfall gegenseitig abzusichern, haben sie sich für eine verbundene Partner-Risikolebensversicherung entschieden. Bei einem Todesfall ist es so möglich das Unternehmen – mit dem Geld aus der Lebensversicherung – weiterzuführen, ohne in finanzielle Engpässe zu geraten.

Fazit: Darum ist eine Risikolebensversicherung für Paare wichtig

Der Verlust des Partners ist ein schwerer Schicksalsschlag. Um die Hinterbliebenen nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen zu belasten, ist der Abschluss einer Lebensversicherung ratsam. Eine gemeinsame Risikolebensversicherung ist nicht nur für Ehepaare sinnvoll, sondern auch unverheiratete Paare können so den Partner umfassend absichern.

Welche Variante der Versicherung am besten passt, hängt von Eurer Lebenssituation ab. Wer soll wie hoch abgesichert werden – Partner und/oder Kinder? Steht noch ein Kredit aus? Prüfe am besten vorab Deine persönliche Situation und lass Dich im Zweifelsfall beraten, welche Risikolebensversicherung für Paare am besten für Dich und Deinen Partner geeignet ist.

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Wir beant­worten Deine Fragen zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für Paare

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Inhalt
  • Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung für Paare
  • Wann ist eine Risikolebensversicherung für Partner sinnvoll?
  • Welche Möglichkeiten haben Paare bei der Risikolebensversicherung?
  • Absi­che­rung über Einzel­ver­träge: Eigener Vertrag für jeden Partner
  • Verbundene Risikolebensversicherung: Ein Vertrag, zwei Bezugs­berechtigte
  • Risikolebensversicherung für Paare über Kreuz
  • Die Risikolebensversicherung für Partner für jede Lebenssituation
  • Fazit: Darum ist eine Risikolebensversicherung für Paare wichtig
  • Wir beant­worten Deine Fragen zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für Paare