Risikolebensversicherung - Versicherungen in der Steuererklärung absetzen

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Steuern

Risiko­lebens­versicherung absetzen

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Das Wichtigste zur Risikolebensversicherung und Steuern in Kürze

  • Dein Beitrag zur Risikolebensversicherung ist steuerlich absetzbar. Beachte allerdings die geltenden Freibeträge.
  • Erhältst Du die Summe aus einer Risikolebensversicherung, wird unter Umständen Steuer bei der Auszahlung fällig.
  • Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung ist nicht steuerpflichtig in Bezug auf die Einkommenssteuer, es fällt lediglich Erbschaftssteuer an, sofern die Freibeträge überschritten werden.
  • Die Versteuerung der ausgezahlten Risikolebensversicherung richtet sich nach Verwandtschaftsverhältnis, Freibetrag und Steuerklasse.
  • Mithilfe von Über-Kreuz- oder verbundener Risikolebensversicherung kann eine Erbschaftssteuerpflicht vermieden werden.

Die Frist für die jährliche Einkommenssteuererklärung rückt näher und Du fragst Dich, ob Deine Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar ist? Oder: Du willst wissen, ob für eine Risikolebensversicherung Steuer bei der Auszahlung anfällt? Alles Wichtige rund um die Besteuerung der RLV kannst Du bei uns nachlesen.

Steuer­erklärung: Beiträge zur Risiko­lebens­versicherung angeben

Der Beitrag zur Risikolebensversicherung ist steuerlich absetzbar. Allerdings nur bis zu einem gewissen Freibetrag. Dieser liegt für Arbeitnehmer bei 1.900 Euro und für Selbstständige bei 2.800 Euro. Der Freibetrag ist oftmals von den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, da diese zur selben Kategorie zählen. Diese Regelung gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte. In Deiner Steuererklärung gibst Du die Risikolebensversicherung unter dem Punkt „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ an. Alles, was Du dafür benötigst, ist ein Nachweis über die gezahlten Beiträge. Bei gemeinsam veranlagten Partnern werden die jeweils geltenden Höchstbeträge addiert.

Aufgepasst: Du kannst nicht nur die Risikolebensversicherung absetzen, sondern noch weitere Versicherungen in der Steuererklärung angeben.

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Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung: Diese Steuern fallen an

Auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommensteuer an. Ob eine Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Begünstigte Person(en)
  • Freibeträge

Erb­schafts­steuer auf Risiko­lebens­ver­sicherung: Frei­beträge

Kommt es durch einen Todesfall zur Auszahlung der Risikolebensversicherung, kann eine Erbschaftssteuer fällig werden. Die Versicherungssumme der RLV zählt als Erbmasse – ebenso alles Weitere, was Du vererbst. Für die Erbschaftssteuer gelten bestimmte Freibeträge. Liegt die gesamte Erbmasse unter dem geltenden Höchstbetrag, ist die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung steuerfrei. Außerdem richtet sich die Höchstgrenze nach dem Verwandtschaftsgrad: So bleibt beispielsweise für die Kinder eine höhere Erbmasse steuerfrei als für die Enkel der versicherten Person.

Verwandtschaftsgrad

Freibetrag (in €)

Steuer­klasse

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner

500.000

I

Kinder, Stief- und Adoptivkinder

400.000

I

Enkelkinder

200.000

I

Eltern und Großeltern

100.000

I

Geschwister und deren Kinder, Stief­eltern, Schwieger­kinder, Schwieger­eltern, geschiedene Ehegatten, getrennte Lebens­partner

20.000

II
Alle anderen Erben20.000III
Quelle: Paragrafen 15, 16 ErbStG (Stand 2024)

Risiko­lebens­versicherung – Das ändert die Steuer­klasse

Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer hängt sowohl von der Gesamt-Erbmasse als auch der Steuerklasse der Bezugsberechtigten ab. Dabei spielt es keine Rolle, wie sich das Erbe zusammensetzt. Die Erbschaftssteuer auf eine Risikolebensversicherung kann daher unterschiedlich hoch ausfallen.

Erbe (in €)

Steuer­klasse I

Steuer­klasse II

Steuer­klasse III

75.0007 %15 %30 %
300.00011 %20 %30 %
600.00015 %25 %30 %
6 Mio.19 %30 %30 %
13 Mio.23 %35 %50 %
26 Mio.27 %40 %50 %
über 26 Mio.30 %43 %50 %

Rechen­beispiel für die RLV von CosmosDirekt

Angenommen Deine beiden Kinder erben im Todesfall Dein Haus. Bei einem Immobilienwert von 600.000 Euro, beträgt die Höhe der Erbmasse je Kind 300.000 Euro (sofern nicht anders im Testament geregelt). Erhalten Deine Kinder aus der Risikolebensversicherung darüber hinaus jeweils 400.000 Euro, wird der Freibetrag bereits überschritten. Dementsprechend fällt Steuer auf die Risikolebensversicherung plus weiterer Erbmasse an, die über dem Freibetrag liegt. In diesem Fall 300.000 Euro. Für Kinder gilt die Steuerklasse I, die Erbschaftssteuer beträgt 11 Prozent.

Erklärvideo zum Thema Risikoabsicherung für Paare

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Aus­zahlung der Risiko­lebens­versicherung: Steuer senken

Um den Hinterbliebenen Kosten zu sparen, lohnt sich vor Vertragsabschluss ein Blick auf die Bedingungen, unter denen die Auszahlung der Risikolebensversicherung versteuert werden muss. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Vorteil bei der Besteuerung der Risikolebensversicherung. Bei der Einkommensteuer werden die Höchstbeträge für Partner zusammengerechnet. Auch der Freibetrag für die Erbschaftssteuer erhöht sich. Für alle anderen gibt es noch weitere Möglichkeiten: die Über-Kreuz-Versicherung und die verbundene Risikolebensversicherung.

Über-Kreuz-Risiko­lebens­versicherung: Steuer bei Aus­zahlung umgehen

Bei der Über-Kreuz-Versicherung schließen Ehepartner oder Lebenspartner jeweils einen eigenen Vertrag ab. In diesem Vertrag sind sie aber nicht selbst die versicherte Person, sondern der Partner. Das heißt: In Deinem Vertrag bist Du Versicherungsnehmer und Dein Partner ist die versicherte Person und umgekehrt. Diese Vertragsgestaltung der Risikolebensversicherung ist zwecks Steuern vor allem für unverheiratete Paare ratsam.

Eine Grafik erklärt den Aufbau einer Über-Kreuz-Risikolebensversicherung, mit der Steuern gespart werden können.

Die Über-Kreuz-RLV hat einen Vorteil: Sollte Dein Partner sterben, wird Deine Risikolebensversicherung an Dich selbst ausgezahlt. Erbschaftssteuer wird nicht fällig, da es sich um eine Versicherungsleistung und nicht um ein Erbe handelt.

  • Zahlt der Versicherungsnehmer die Beiträge selbst vom eigenen Konto, gibt es mit dem Finanzamt keine Streitigkeiten um Steuern auf die Risikolebensversicherung.
  • Erbschaftssteuer fällt nur dann an, wenn beide Partner gleichzeitig ableben. In diesem Fall erhalten die jeweiligen Erben die Summe aus der Risikolebensversicherung. Versteuern müssen die Hinterbliebenen die Auszahlung gemäß den üblichen Freibeträge.

Verbundene Risiko­lebens­versicherung: Steuern mini­mieren

Bei der verbundenen Risikolebensversicherung – auch Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit genannt – schließen zwei Partner einen gemeinsamen Vertrag ab. In diesem sind beide Versicherungsnehmer, Bezugsberechtigter und versicherte Person. Kommt es zum Todesfall eines Partners, erhält der andere als Hinterbliebener die Versicherungssumme. Mit der Erbschaftssteuer musst Du hierbei nur die Hälfte der ausgezahlte Summe der Risikolebensversicherung versteuern. Aber auch nur dann, wenn die Steuerfreibeträge überschritten werden. Ansonsten bleibt die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerfrei.

Eine Grafik erklärt den Aufbau einer verbundenen Risikolebensversicherung, mit der Steuern gespart werden können.

Für Ehepaare oder Lebenspartner mit Kindern empfiehlt sich die verbundene Risikolebensversicherung nicht. Denn kommt es zum Todesfall beider Partner, haben die Kinder lediglich Anspruch auf die einfache Versicherungssumme. Daher ist eine Absicherung mit zwei einzelnen Verträgen sinnvoller. Auf die ausbezahlte Summe der Risikolebensversicherung zahlen die Kinder bei Überschreiten der Freibeträge Erbschaftssteuer. Allerdings fällt auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung keine Einkommenssteuer an.

Häufige Fragen zu Risiko­lebens­versicherung von der Steuer absetzen

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Inhalt
  • Steuer­erklärung: Beiträge zur Risiko­lebens­versicherung angeben
  • Auszahlung der Risiko­lebens­versicherung: Diese Steuern fallen an
  • Aus­zahlung der Risiko­lebens­versicherung: Steuer senken
  • Häufige Fragen zu Risiko­lebens­versicherung von der Steuer absetzen