Vom kaputten Sofa bis zum Autounfall – Haustiere können Schäden hervorrufen. Selbst friedfertige Hunde können in Stresssituationen ein unberechenbares Verhalten zeigen. Als Hundehalter haftest Du in voller Höhe für entstandene Schäden. Eine Hundehaftpflicht übernimmt solche Schadenersatzforderungen. Im Ratgeber erfährst Du, warum eine Hundehaftpflicht sinnvoll ist, welche Leistungen sie umfasst und warum sie für jeden Hund Pflicht sein sollte. Informationen zur Hunde-Haftpflichtversicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Schäden durch Hunde sind schnell passiert. Durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im § 823 (Schadensersatzhaftpflicht) ist Sandro grundsätzlich verpflichtet, für alle Schäden zu haften, die Max, als sein Hund, verursacht. Das hat erhebliche Konsequenzen, denn er muss den Schaden in voller Höhe ersetzen. Eine Haftungsobergrenze gibt es nicht. Dafür wird nicht nur sein derzeitiges, sondern auch alles zukünftige Vermögen herangezogen. Das kann weitreichende finanzielle Folgen haben, insbesondere wenn wie in diesem Fall eine Person zu Schaden kommt. Die Ansprüche auf Schadenersatz, die sich aus medizinischen und therapeutischen Maßnahmen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld summieren, können schnell in die Millionenhöhe gehen.
Was ist die Gefährdungshaftung?
Sandro trägt als Hundehalter die Verantwortung für sein Tier und hat somit auch die Aufsichtspflicht. Doch selbst gut erzogene Hunde wie Max zeigen unter besonderen Umständen manchmal ein unberechenbares Verhalten. Also bleibt ein Restrisiko bestehen, dass es zu einer Gefährdung von Passanten, Autos, Fahrradfahrern etc. kommt. Entsteht dann ein Schaden, haftet Sandro im Rahmen der Gefährdungshaftung. Dies ist in § 833 BGB geregelt. Auch wenn Sandro den Schaden nicht persönlich verschuldet hat, so muss er doch für die Taten seines Hundes einstehen.
Warum eine Privat-Haftpflicht nicht ausreicht?
Die Privat-Haftpflicht deckt Schäden durch den eigenen Hund nicht ab. Abgesichert sind bei einer Privathaftpflicht unter Umständen Freundschaftsdienste wie das Hüten fremder Hunde. Dieser Fall ist beispielsweise gegeben, wenn Sandro mit der Familie in den Urlaub fährt und die Nachbarn für einige Tage auf Max aufpassen. In diesem Fall besteht durch die Haftpflicht ein Versicherungsschutz, falls der Hund Dir beim Gassi gehen entwischt und beispielsweise einen Fahrradfahrer zu Fall bringt.
Allerdings muss die Privat-Haftpflicht der Nachbarn diese Leistung enthalten, ansonsten stehst Du ohne Versicherungsschutz da. Anstatt darauf zu vertrauen, dass die Privathaftpflichtversicherungen aller Freunde, Bekannten und Nachbarn eine entsprechende Leistung abdecken, ist die Hundehaftpflicht die bessere Alternative: So stellst Du sicher, dass Dein soziales Umfeld nicht das finanzielle Risiko eines Freundschaftsdienstes trägt.
Für wen ist die Hundehaftpflicht sinnvoll?
Grundsätzlich schützt die Hundehaftpflicht den Halter des jeweiligen Hundes. Abgesichert sind aber auch alle, die sich zeitweise um den Hund kümmern. Geht die Nachbarin gelegentlich mit dem Hund Gassi, wäre sie für alle Schäden, die der Hund in dieser Zeit verursacht, haftbar zu machen. Daher sichert eine Haftpflichtversicherung für Hunde auch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn ab, die den Hund gelegentlich in Obhut nehmen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn deren Privathaftpflicht das Hüten fremder Hunde nicht abdeckt. Andernfalls besteht für diese Personen kein Versicherungsschutz.
Gesetzliche Pflicht zur Hunde-Haftpflicht
In Deutschland ist die Versicherungspflicht für Hundehalter nicht einheitlich geregelt. Tatsächlich entscheidet jedes Bundesland selbst, ob Vierbeiner haftpflichtversichert sein müssen oder nicht. In sechs Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter, in weiteren neun Bundesländern kommt es auf die Rasse an. In nur einem Bundesland ist die Hunde-Haftpflicht nicht verpflichtend.
Zudem gelten spezifische Vorschriften für bestimmte, als besonders gefährlich angesehene Hunderassen. Dann ist nicht nur eine Hunde-Haftpflicht für diese Vierbeiner Pflicht, sondern auch ein Maulkorb und eine Leine. Dadurch soll die Gefahr verringert werden, dass der Hund zubeißt oder sich unberechenbar in der Öffentlichkeit bewegt.
In diesen Bundesländern gilt für Hundehalter eine Versicherungspflicht
- Mindestanforderungen: 1 Mio. Euro pro Versicherungsfall
- Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro
- Mindestanforderungen: 1 Mio. Euro für Personen- und sonstige Schäden
- Selbstbeteiligung von maximal 500 Euro
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden
- Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als sechs Monate sind
- Mindestanforderungen: 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden
- Versicherungspflicht gilt nicht für Hunde, die jünger als drei Monate sind
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden sowie 250.000 Euro für Sachschäden für mindestens zwei Schadenfälle im Jahr
- Bei Welpen gilt: Versicherung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate abgeschlossen werden
- Mindestanforderungen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
In diesen Bundesländern kommt es darauf an, ob Dein Hund wegen seiner Rasse als gefährlich gilt
Versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier.
Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Im Gesetzestext gibt es keine Angaben zu Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bandog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
- Rottweiler
Mindestanforderungen: Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und 250.000 Euro für Sachschäden.
Versichert werden müssen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.
Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen als gefährlich (Hundehalter können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Im Gesetzestext gibt es keine Angaben zu Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen: Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Im Gesetzestext gibt es keine Angaben zu Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Versichert werden müssen: Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Mindestanforderungen: Deckungssumme von 500.000 Euro.
Versichert werden müssen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden, sowie alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 cm und Gewicht von mindestens 20 kg).
Mindestanforderungen: Versicherungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier.
Mindestanforderungen: Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien): American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier.
Mindestanforderungen: Versicherungssumme von 1 Mio. Euro für Personen- und 500.000 Euro für Sachschäden.
Versichert werden müssen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander.
Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten.
Zudem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Versicherungspflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können.
Im Gesetzestext gibt es keine Angaben zu Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Was ist bei einer Hundehaftpflicht versichert?
Eine Hundehaftpflicht deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die der Hund verursacht. Welche zusätzlichen Leistungen abgesichert werden, hängt von der jeweiligen Police ab:
- Mietsachschäden: Die Kosten für Beschädigungen an gemieteten Objekten
- Auslandsaufenthalt: Schadenfälle, die Dein Hund im Auslandsurlaub verursacht
- Flurschäden: Beispielsweise Schäden in Gärten, Vorgärten, Feldern, Wäldern und Friedhöfen
- Ungewollte Deckaktschäden
- Mitversicherung des Nachwuchses: Welpen sind nach der Geburt für einige Monate kostenlos mitversichert
Weitere wichtige Informationen und Leistungen in der Hunde-Haftpflicht
Auch bei der Absicherung ungewollter Deckaktschäden lohnt der genaue Blick in die Vertragsbedingungen. Gemeint sind damit Kosten, die entstehen, wenn ein weibliches Tier ungewollt von einem Rüden gedeckt wurde. Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursacht haben, sind gesetzlich verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. So muss möglicherweise die Abtreibung oder die Aufzucht eigentlich nicht eingeplanter Welpen bezahlt werden. Eventuell steht eine Zuchthündin zudem für einen geraumen Zeitraum nicht zur Verfügung, wodurch weitere Folgekosten drohen, wenn dem Besitzer der Hündin Einnahmen aus Zuchterfolgen ausfallen.
Nicht abgedeckt sind grundsätzlich Schäden am eigenen Hab und Gut. Zerstört Dein Hund die Polster Deines Sofas, springt die Hundehaftpflicht nicht ein. Das Gleiche gilt für alle Schäden an Angehörigen, die im selben Haushalt leben. Wenn Dein Hund Dein Kind beißt und es im Krankenhaus behandelt werden muss, übernimmt Deine Hundehaftpflicht nicht die Kosten. Auch Schäden, die durch Vorsatz verursacht wurden, werden nicht ersetzt.
Für gewerblich genutzte Hunde besteht in der Regel eine Ausschlussklausel. Jagdhunde, Hütehunde, Wachhunde etc. müssen über eine separate Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden.
Halter von Kampfhunden werden es zudem schwer haben, eine Haftpflicht für ihren Hund zu finden. Viele Versicherer haben eine Liste von Hunderassen, die sie nicht versichern. Kampfhunde gelten als besonders gefährlich, und das Risiko, dass sie einen Schaden verursachen, wird als hoch bewertet. Einige Versicherer haben darauf reagiert: Gegen einen Selbstbehalt übernehmen sie den Versicherungsschutz. Andere Unternehmen bieten eine spezielle Kampfhunde-Haftpflicht an.
Nicht immer abgesichert sind Mietsachschäden. Das sind solche Schäden, die der Hund an gemieteten Sachen verursacht. Fehlt dieser Punkt, sind zwei Bereiche ohne Versicherungsschutz: Mietwohnungen und Hotelzimmer. Zerstört der Hund eine Fronttür der Einbauküche in einer Ferienwohnung, werden die Kosten nicht übernommen. Das Gleiche gilt, wenn Dein Hund den Fernseher in der Ferienanlage herunterreißt, in der Du mit der ganzen Familie Urlaub machen. Den Schadenersatz musst Du dann selbst leisten.
Vorteile einer Hundehalterhaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Hunde trägt nicht nur das finanzielle Risiko für bestimmte Schäden und übernimmt Kosten, für die Du ansonsten privat gerade stehen müsstest. Zu den Versicherungsleistungen gehört auch eine genaue Prüfung der gemeldeten Schadenfälle. Ergibt diese, dass der Anspruch auf Schadenersatz gerechtfertigt ist, wickelt die Hundehaftpflicht die notwendigen Zahlungen an den Geschädigten ab.
Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
Eine Hundehaftpflicht beinhaltet auch immer den sogenannten „passiven Rechtsschutz“. Das heißt, dass der Versicherer Ansprüche auf Schadenersatz abwehrt, die er für ungerechtfertigt hält. Endet der Streitfall mit einem Geschädigten vor Gericht, übernimmt die Hundehaftpflicht alle Kosten, inklusive der Kosten für Anwälte und Sachverständigen, aber auch die notwendigen Gerichts- und Reisekosten, beispielsweise für Zeugen.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro bei der Haftpflichtversicherung. Da Personenschäden sehr teuer werden können, ist diejenige Hundehaftpflicht im Vergleich besser, die eine höhere Versicherungssumme beinhaltet. Wir empfehlen auch eine Deckung in Höhe von mindestens 10 Millionen Euro. Die Versicherungssumme sollte als Pauschale vereinbart sein, damit die gesamte Summe im Schadenfall zur Verfügung steht.
Welcher Zeitraum ist für die Hundehaftpflicht sinnvoll?
Du benötigst für jeden Hund eine eigene Haftpflichtversicherung. Wenn Du also einen Hund geschenkt bekommst oder ein Jungtier kaufst, Deine Kinder einen süßen Strolch aus dem Tierheim mitbringen, brauchst Du eine Hundehaftpflicht. Das gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Du Halter wirst. Die Hundehaftpflicht sollte dann das ganze Leben des Hundes über bestehen. Mit dem Tod des Hundes erlischt auch die entsprechende Haftpflichtversicherung.
Fazit: Für alle Vierbeiner eine Hundehaftpflicht abschließen
Dein Hund sollte versichert sein! Denn es kann immer etwas passieren, selbst bei den liebsten Familienhunden wie Max, der bis dato als absolut zuverlässig und folgsam galt. Auch der Deutsche Tierschutzbund, die Dachorganisation der deutschen Tierschutzvereine und Tierheime, bestärkt eindringlich alle Halter, eine Haftpflichtversicherung für Deine Hunde abzuschließen.
Mit einer Hundehaftpflicht bist Du bei allen Schadenfällen abgesichert, die Dein Hund verursacht. Achte darauf, dass eine Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. Euro versichert ist. Die Absicherung von Schäden im Auslandsurlaub oder an gemieteten Sachen ist ebenfalls zu empfehlen. Informiere Dich vorher, welche Leistungen enthalten sind und welche Kosten auf Dich zukommen. Die größten Risiken lassen sich mit einem Basis-Tarif bereits absichern. Die Comfort-Tarife umfassen im Vergleich oftmals eine höhere Versicherungssumme und zusätzliche Leistungen wie ungewollte Deckschäden oder die Mitversicherung von Welpen in den ersten Lebensmonaten.