Das Wichtigste in Kürze
Die Beiträge zur Unfallversicherung zählen als Vorsorgeaufwendungen. Diese sind nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar. Daher lohnt es sich, jährlich zu prüfen, ob die Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist. Es gibt aber keine Garantie, dass ein Steuerpflichtiger für seine Unfallversicherung einen Steuerausgleich erhält. Oftmals wird schon mit Angabe der Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung der Höchstbetrag für den Arbeitnehmer erreicht.
Informationen zur privaten Unfallversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Können Beiträge zur Unfallversicherung in der Steuererklärung angegeben werden?
Während die Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden können, müssen diese bei einer beruflichen Unfallversicherung als Werbungskosten angegeben werden.
Auch Eltern werden bei den Sonderausgaben nicht benachteiligt: Wird eine private Unfallversicherung für ein Kind abgeschlossen, ist diese in der Steuererklärung ebenso absetzbar.
Die Unfallversicherung bietet somit die Chance für Angestellte und Selbstständige, einen Teil der Versicherungsprämie zurückzuerhalten. Während die Eintragung in der Steuererklärung sich alljährlich empfiehlt, muss Du aber damit rechnen, dass eine Rückzahlung nur erfolgt, wenn der weitere Versicherungsschutz den Höchstbetrag, von 1.900 Euro im privaten Bereich und 2.800 Euro für Selbstständige und Beamte, nicht überschritten ist. Die Anrechnung des Betrags fällt sowohl auf private Versicherungen wie eine Privathaftpflicht, als auch auf die private und gesetzliche Krankenversicherung.
Checkliste: Kannst Du Deine Unfallversicherung absetzen?
- Ist ein steuerpflichtiges Einkommen im Steuerjahr vorhanden
- Wurde der Höchstbetrag bereits mit sonstigem Versicherungsschutz erreicht?
- Kann die Unfallversicherung unter Werbungskosten oder Sonderausgaben abgesetzt werden?
- Ist ein gültiger Nachweis vorhanden?
Erklärvideo zum Thema Unfallversicherung steuerlich absetzen
Wie kann die Unfallversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
Da es sich bei den Beiträgen zur Unfallversicherung um Vorsorgeaufwendungen handelt, können diese in der Steuererklärung auch unter der Rubrik Sonderausgaben eingetragen werden. Möchtest Du die Unfallversicherung als Selbstständiger beruflich geltend machen, so erfolgt die dies unter den Werbungskosten. Die Differenzierung der Policen zwischen privater Unfallversicherung und beruflichem Vertrag ist nicht nur für Dich als Steuerpflichtiger von Bedeutung, sondern ebenso für das Finanzamt. Bei einem Vertrag, der nur für berufliche Unfälle inklusive der direkten Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle abgeschlossen wurde, können die Beiträge inklusive der Versicherungssteuer zu 100 % unter den Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Vertrag mit einem Anteil für Schutz in der Freizeit wird – wie bei der privaten Unfallversicherung – bei der Steuer unter den Sonderausgaben als Vorsorgeaufwendung notiert. Wer eine Unfallversicherung abschließt, die das Risiko eines Unfalls im beruflichen sowie im privaten Bereich abdeckt, muss den Versicherungsbeitrag jeweils anteilig eintragen. So wird der entsprechende Anteil für berufliche Zwecke unter den Werbungskosten und sein Gegenstück bei den Sonderausgaben festgesetzt. Der Gesamtbeitrag inklusive Versicherungssteuer ist entsprechend seines jeweiligen Anteils aufzuteilen. Wer nicht weiß, wie hoch diese sind, sollte der Einfachheit halber wird von jeweils von 50 % des Gesamtbeitrags ausgehen.
Wo muss ich die private Unfallversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 46 bis 50 notiert. Hier kannst du alle Kosten eintragen, die als sonstige Vorsorgeaufwendungen gelten – somit auch die Unfallversicherung. Setzt man die Versicherung beruflich ab, so findest du die richtige Platzierung für derartige Werbungskosten in der Anlage N, Zeile 46 bis 48.
Welche Voraussetzungen gelten zur Absetzung der Unfallversicherung?
Die Möglichkeit, dass die Unfallversicherung steuerlich absetzbar ist, bedeutet nicht zwingend, dass jeder Steuerpflichtige von einer Steuerersparnis profitiert. Bedeutend ist vor allem, dass Du in dem Steuerjahr steuerpflichtiges Einkommen erzielt hast. Ist diese Voraussetzung erfüllt, musst Du zusätzlich die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträge beachten. Bei der Festlegung wurde zwischen Selbstständigen, Angestellten, Beamten, Rentnern oder auch Pensionären unterschieden.
Der Höchstbetrag für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre, der steuerlich absetzbar ist, liegt bei 1.900 Euro – vorausgesetzt, der steuerfreie Zuschuss zur Krankenkasse wird gewährt.
Wer selbstständig arbeitet, muss die Beiträge für seine Kranken- und Pflegeversicherung selbst aufbringen, darum räumt der Gesetzgeber hier einen höheren Höchstbetrag von 2.800 Euro ein.
Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen in der Steuererklärung veranlagen, wird ein gemeinsamer Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten zustehenden Höchstbeträge gewährt. Danach gilt entweder 1.900 Euro + 1.900 Euro = 3.800 Euro oder 1.900 Euro + 2.800 Euro = 4.700 Euro als Höchstgrenze. Je nachdem, wie viele Vorsorgeaufwendungen Du hast, desto weniger kannst Du unter Umständen absetzen. Häufig kann man nicht alle Vorsorge-Versicherungen von der Steuer absetzen, da die jeweiligen Höchstbeträge bereits durch die Aufwendung für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgebraucht werden.
Ein unverheirateter Angestellter ist gesetzlich krankenversichert. Der jährliche Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung beträgt 1.400 Euro und der Anteil für die Pflegeversicherung 162 Euro. Für die Arbeitslosenversicherung werden 225 Euro einbehalten. Demnach werden bereits 1.787 Euro als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Es bleiben somit nur noch 113 Euro für weitere, absetzbare Vorsorgeaufwendungen – beispielsweise in Form von privaten Versicherung – übrig.
Welche Nachweise sind in der Steuererklärung erforderlich?
Die private Unfallversicherung bei der Steuererklärung unter den Vorsorgeaufwendungen anzugeben, reicht nicht aus, um sie steuerlich geltend zu machen. Den Formularen vom Finanzamt musst Du einen Nachweis über die geleisteten Beträge im entsprechenden Steuerjahr beilegen. Bei den meisten Finanzbehörden kannst Du eine Kopie des Versicherungsvertrages und der Kontoauszüge einreichen, aus denen hervorgeht, dass Du die Zahlungen stets geleistet hast. Häufig schicken die Versicherungsgesellschaften zum Ende eines Jahres sogar selbstständig einen Nachweis über die geleisteten Beiträge zu. Wenn dies nicht geschieht, solltest Du eine Bescheinigung für das Finanzamt anfordern. Bei einigen Versicherungen können sich die Versicherungsnehmer ihren Nachweis auch über ein persönliches Benutzerkonto direkt ausdrucken.
Die private Unfallversicherung lohnt sich!
Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert: ein Haushaltsunfall mit schweren Folgen. Immer noch ereignen sich in den eigenen vier Wänden die meisten Unfälle. Aber auch bei Freizeitaktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung können Unglücksfälle geschehen, die Dein Leben nachhaltig verändern: beim Sport, Einkaufen, Reisen oder im Straßenverkehr. In diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn man eine private Unfallversicherung hat: Sie trägt die Kosten, die durch die Folgen eines Unfalls entstehen. Während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle auf der Arbeitsstätte und auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Arbeitsort absichert, deckt das Spektrum einer privaten Versicherung weit mehr ab. Als Selbstständiger hast Du die Möglichkeit, einen Vertrag abzuschließen, der nur die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beinhaltet – oder Du entscheidest Dich für eine private Unfallversicherung mit ausführlichem Unfallschutz.
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Fazit: Beiträge zur privaten Unfallversicherung steuerlich absetzen
Jedes Jahr zu prüfen, ob die Unfallversicherung von der Steuer absetzbar ist, kann sich für Versicherungs- und Arbeitnehmer durchaus lohnen. Allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass ein Steuerpflichtiger tatsächlich Steuern für seine Unfallversicherung zurückerhält. Daher sollte – gerade mit Hilfe fachlicher Beratung vom Steuerberater oder durch Lohnsteuerhilfevereine – geprüft werden, ob man die Versicherung nicht an anderer Stelle in der Steuererklärung angeben kann. Falls Du die Unfallversicherung nicht in der Steuererklärung geltend machen kannst, solltest Du trotzdem nicht auf Deinen Unfallschutz verzichten. Das Risiko, nach einem beruflichen oder privaten Unfall hohe Kosten für diverse Arbeiten und Pflege selbst tragen zu müssen, solltest Du nicht eingehen.
Häufig gestellte Fragen zu Unfallversicherung und Steuererklärung
Wer die Unfallversicherung für sein Kind absetzen möchte, muss hierbei ebenso vorgehen, wie bei den eigenen Vorsorgeaufwendungen. Die Sonderausgaben werden somit in den Zeilen 46 bis 50 der Anlage gelistet. Wichtig ist, dass Versicherungsnehmer Sie selbst sind. Wer der Versicherte ist, spielt keine Rolle.
Neben der Unfallversicherung sind auch andere Versicherungen steuerlich absetzbar:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Altersvorsorgeversicherungen
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung wird vollständig von Deinem Arbeitgeber abgedeckt und kann daher nicht von Deiner privaten Steuer abgesetzt werden. Das Absetzen einer Versicherung ist nur dann möglich, wenn Beiträge durch Dich selbst geleistet werden.