22.08.2024 - Zahl der Woche

Große Motorradliebe in Deutschland

  • Rekordwert: Fast 5 Millionen zugelassene Krafträder – Stand 01.01.2024

Saarbrücken – Wie jedes Jahr zur Sommerzeit heißt es für viele wieder: rauf aufs Motorrad und los zu längeren Ausflügen und Bike-Touren. Ein Blick in Statistiken zeigt, dass die Beliebtheit von Motorrad, Roller und Co. in Deutschland hoch ist: Laut Kraftfahrtbundesamt betrug die Anzahl der insgesamt zugelassenen Krafträder am 1. Januar 2024 fast 5 Millionen, der höchste Stand, seit abgemeldete Krafträder in der Statistik nicht mehr berücksichtigt werden (2008).1 Dabei kann der Wert des eigenen Motorrades oder Rollers ganz unterschiedlich sein. Deshalb ist ein entsprechender Versicherungsschutz sehr wichtig.

KFZ-HAFTPFLICHT FÜR KRAFTRÄDER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN

Jeder, der ein Fahrzeug, also auch ein Motorrad oder Motorroller zulässt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Der Hintergrund: Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schadenersatzansprüche Dritter – also derjenigen Personen, denen man mit seinem Motorrad einen Schaden zugefügt hat. Sie wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab.

RUNDUM SCHUTZ FÜR MOTORRÄDER MIT EINER KASKOVERSICHERUNG

Wer sein geliebtes motorisiertes Zweirad gegen die Risiken im Straßenverkehr und auch Abseits davon absichern möchte, der schließt bei seiner Versicherung eine Teil- oder Vollkaskopolice ab. „Mit einer Kaskoversicherung lässt sich der Versicherungsschutz für das eigene Motorrad oder den Motorroller erweitern. Während die Teilkasko vor allem vor naturbedingten Risiken und Diebstahl schützt, zahlt die Vollkasko zudem bei selbstverschuldeten Unfallschäden am eigenen Motorrad und für Schäden durch Vandalismus“, sagt Roman Wagner, Experte bei CosmosDirekt. „Gerade bei neuen oder besonders hochwertigen Motorrädern ist eine Vollkaskopolice zu empfehlen, will man im Fall der Fälle sicher sein, dass ein Schaden abgesichert ist.“

Die Teilkaskoversicherung schützt üblicherweise bei folgenden Schadenfällen:

  • Naturgewalten und Unwetter, z.B. Hagel, Blitzschlag, Sturm (ab Windstärke 8) und Überschwemmung
  • Brand und Explosion
  • Unfälle mit Haarwild
  • Diebstahl
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Glasbruch (Windschild, Scheinwerfer, Blinker, …)
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch Marder) an Bremsleitungen, Kabeln und Schläuchen

Pressekontakt

Generali Deutschland AG

Business Communications - CosmosDirekt

Tel: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Generali Deutschland AG

Head of Business Communications

Tel: 0241 456-5664
E-Mail: joerg.linder@generali.com