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Die Wohngebäudeversicherung zahlt für einen Wasserschaden, wenn Wasser aus den Rohren oder den zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser oder Überschwemmung. Welcher Versicherungsschutz bei Wasserschäden wichtig ist, was die Wohngebäudeversicherung abdeckt und was bei einem Wasserschaden beachtet werden sollte, erfährst Du in unserem Ratgeber. Informationen zur Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Gefahrenbereiche und Ursachen für Wasserschäden
Ein Wasserschaden kann in allen Räumen auftreten. Das Wohnzimmer kann ebenso betroffen sein wie das Bad oder ein Kellerraum. Schließlich können Trink- und Abwasserleitungen sowie Heizungsrohre durch alle Gebäudewände verlaufen und somit überall Schäden verursachen. In einigen Räumen besteht ein besonders hohes Risiko. Küche und Bad sind häufiger betroffen, da dort meist viele und wichtige Leitungen des Haushalts liegen.
Durch Wohnräume verlaufen dagegen seltener wasserführende Leitungen – wenn, dann gehören sie in der Regel zur Heizungsanlage. Räume, die nur sporadisch genutzt und nicht durchgehend beheizt werden, erhöhen außerdem die Gefahr eines Frostschadens. Doch muss die Stelle, an der ein Wasserschaden sichtbar wird, keineswegs auch die unmittelbare Schadenquelle sein. Als Materialien für Leitungssysteme werden Kunststoff, Kupfer und verzinkter Stahl verwendet. Bei Neubauten dient in der Regel Kunststoff als Material für Rohre. Aber keines der Materialien ist vor Schäden gefeit.
Was sind die häufigsten Ursachen für Wasserschäden?
- Korrosion (bei Kupfer und Stahl)
- Gefrorenes Wasser in Rohren (bei allen Materialien möglich)
- Undichte Verbindungsstücke und Lötnähte (bei allen Materialien möglich)
- Verstopfungen in Abwasserrohren (besonders bei Kupfer und Stahl, aber auch bei Kunststoff möglich)
- Durch Bohrungen herbeigeführte Schäden (bei allen Materialien möglich)
Frostschäden an Wasserleitungen einfach vermeiden
3 Tipps, um Leitungswasserschäden zu vermeiden:
1. Ausreichend Heizen
Wärme ist der wirksamste Frostschutz für Wasserrohre. Konstantes Heizen im Haus beugt Wasserschäden effektiv vor.
2. Frostschutzstellung am Heizkörper genügt nicht
Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil bringt nur bedingt Sicherheit: Es stellt nur sicher, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
3. Wasserleitungen im Freien abdrehen
Leitungen im Außenbereich und in selten genutzten Räumen am besten entleeren und die Wasserzapfstellen absperren.
Typischer Verlauf eines Wasserschadens
Bei älteren Häusern sind häufig noch Kupferleitungen verbaut. Diese sind zwar vergleichsweise korrosionsbeständig, dennoch können sich im Laufe der Jahrzehnte Materialschäden durch Oxidation bilden. Genau das geschieht an einer Trinkwasser-Steigleitung, die in einer Wand des Badezimmers verläuft. Zunächst dringt das Wasser nur langsam durch ein kleines Loch. Anhaltender Wasserdruck lässt das Loch immer größer werden und damit auch die austretende Wassermenge.
Der Schaden bleibt zunächst unbemerkt, weil sowohl der Boden als auch die Wände des Badezimmers gefliest sind. Das Wasser bahnt sich allerdings seinen Weg, durchnässt die Wand und den Estrich, bis es an einer feuchten Stelle im angrenzenden Wohnzimmer sichtbar wird. Erst jetzt können die Bewohner des Hauses den Wasserschaden feststellen und darauf reagieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bereits ein erheblicher Schaden an der Bausubstanz entstanden, der aufwendig behoben werden muss.
Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung Wasserschäden
Waschmaschinen als Gefahrenquelle
Waschmaschinen sind über zwei Anschlüsse mit dem Wasserleitungssystem verbunden: dem Frisch- und dem Abwasser-Anschluss. Diese können porös und undicht werden. Weil die Anschlüsse häufig verdeckt sind, können Hausbewohner die Austrittsstelle häufig nicht sofort einsehen. Zudem besteht das Risiko, dass der Schaden in Abwesenheit der Bewohner entsteht. Dabei muss die Waschmaschine nicht unbedingt in Betrieb sein. Ein aufgedrehter Frischwasserhahn steht auch dann unter Druck, wenn die Maschine ausgeschaltet ist. Daher solltest Du darauf achten, diesen abzudrehen, wenn die Maschine nicht benutzt wird. Die Verbindung zur Abwasserleitung ist im ausgeschalteten Zustand meist nicht gefährdet.
Welche Wasserschäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Die Wohngebäudeversicherung sichert Wasserschäden ab, die am Gebäude infolge von Frost oder sonstigen Rohrbrüchen entstehen. Diese können gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung zu den folgenden Bereichen gehören:
- Der Wasserversorgung und den mit diesen verbundenen Schläuchen
- Heizungsanlagen, zu denen auch Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen gehören
- Wasserlösch- und Berieselungsanlagen
Wenn es sich um einen frostbedingten Bruchschaden an Waschbecken, Spülklosetts und Badeeinrichtungen handelt, ist dieser ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ausführliche Informationen zu weiteren Schäden, bei denen die Wohngebäudeversicherung leistet, erhältst Du in unserem Ratgeber.
Lohnt sich der Einschluss einer Elementarschadenversicherung?
In der Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden meistens nicht enthalten. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen und Hochwasser verursacht werden. Solche Naturereignisse und die damit verbundenen Schäden nehmen zu. Auch wenn Du nicht direkt in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet lebst, kannst Du von Überschwemmungen bedroht sein. Hier erfährst Du mehr über die 3 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser.
Wasserschäden außerhalb des Wohngebäudes
Auch wenn außerhalb des Wohnhauses ein Wasserschaden auftritt, sichert die Wohngebäudeversicherung die Kosten ab. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rohrbruch (durch Frost oder eine andere Ursache) der Zuleitungen der beschriebenen Bereiche handelt. Du solltest in Deiner Police aber darauf achten, ob und wie Garagen, Gartenhäuser oder Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert sind.
Abgrenzung zur Hausratversicherung
Die Folgen eines Wasserschadens können neben der Wohngebäudeversicherung auch durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Es gilt: Bei Gebäudebeschädigungen ist die Gebäudeversicherung und bei beschädigten beweglichen Sachen die Hausratversicherung zuständig. Wenn durch heftigen Regen das Kanalisationssystem überlastet wird und wegen eines Rückstaus über Rohre und Abflüsse Wasserschäden entstehen, handelt es sich nicht um Leitungswasserschäden. Ein solcher Schadenfall kann über die Elementarschadenversicherung versichert werden.
Eingeschränkte Zahlungen vermeiden
Wenn sich ein Wohngebäude wegen baulicher Maßnahmen nicht bewohnen lässt, besteht die Pflicht, den Versicherer zu informieren, da gegebenenfalls hierdurch eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Eine erhöhte Gefahr liegt beispielsweise vor, wenn ein unbewohntes Gebäude nicht beheizt wird. Wird der Versicherer nicht verständigt, besteht die Möglichkeit, dass im Schadenfall die Kosten nur eingeschränkt übernommen werden. Besonders gravierende Fälle können sogar zum Leistungsausfall führen.
Sollte bei einem Schadenfall grobe Fahrlässigkeit vorliegen, kommt es darauf an, wie dies in der Police geregelt wird. Dabei ist oft strittig, ob ein Verhalten fahrlässig oder grob fahrlässig ist, und dies kann sogar zum Rechtsstreit führen. Wir empfehlen Dir daher, dass der Versicherer in der Police bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die Leistungseinschränkung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.
Für einen Wasserschaden an einem Haus, das sich in der Bauphase befindet, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf.
Richtiges Verhalten bei einem Wasserschaden
Bei Gebäudebeschädigungen ist der Gebäudeversicherer sowie bei beschädigten beweglichen Sachen ist der Hausratversicherer zu informieren. Bei Beschädigungen infolge Überschwemmung des Versicherungsortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen muss die Elementarversicherung vereinbart sein.
Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt in der Regel eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahre bitte die beschädigten sowie die schadenverursachenden Teile bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.
Fazit: Risiken vorbeugen
Die wenigsten Hauseigentümer wissen, wie es um die Rohre ihres Hauses bestellt ist. Schäden treten meist unvorhersehbar auf und können häufig eine echte Belastung für Hauseigentümer werden. Nicht zuletzt wegen der Risiken durch Wasserschäden ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss für jeden Hauseigentümer. Wenn sich weitere Gebäude auf dem Grundstück befinden sollten Hausbesitzer darauf achten, ob und wie diese im Vertrag mitversichert sind.
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