Hochwasser

Wohngebäudeversicherung Wasserschaden

Wer zahlt bei Wasserschäden?

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Fairster Schadenregulierer
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Die Wohn­­gebäude­­versicherung zahlt für einen Wasserschaden, wenn Wasser aus den Rohren oder den zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser oder Überschwemmung. Welcher Ver­sicherungsschutz bei Wasser­schäden wichtig ist, was die Wohn­­gebäude­­versicherung abdeckt und was bei einem Wasser­­schaden beachtet werden sollte, erfährst Du in unserem Ratgeber. Informationen zur Wohngebäude­versicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.

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Diese Begriffe solltest Du kennen

Wenn Leitungswasser bestimmungs­widrig ausgetreten ist, zum Beispiel aufgrund Material­versagen oder Rohr­bruch, dann leistet die Wohngebäude­versicherung.

Der Begriff bezeichnet Wasser, das durch Wasser­rohre der Heizungs­anlage und Wasser­versorgung fließt. Wenn diese platzen und ein Leitungswasser­schaden entsteht, kommt die Wohn­gebäude­versicherung dafür auf. Unter diesen Schutz fallen auch Heizungs­anlage, Heiz­körper sowie Wasch- und Spül­maschinen.

Gefah­ren­be­reiche und Ursa­chen für Wasser­schäden

Ein Wasserschaden kann in allen Räumen auftreten. Das Wohnzimmer kann ebenso betroffen sein wie das Bad oder ein Kellerraum. Schließlich können Trink- und Abwasserleitungen sowie Heizungsrohre durch alle Gebäudewände verlaufen und somit überall Schäden verursachen. In einigen Räumen besteht ein besonders hohes Risiko. Küche und Bad sind häufiger betroffen, da dort meist viele und wichtige Leitungen des Haushalts liegen.

Durch Wohnräume verlaufen dagegen seltener wasserführende Leitungen – wenn, dann gehören sie in der Regel zur Heizungsanlage. Räume, die nur sporadisch genutzt und nicht durchgehend beheizt werden, erhöhen außerdem die Gefahr eines Frostschadens. Doch muss die Stelle, an der ein Wasserschaden sichtbar wird, keineswegs auch die unmittelbare Schadenquelle sein. Als Materialien für Leitungssysteme werden Kunststoff, Kupfer und verzinkter Stahl verwendet. Bei Neubauten dient in der Regel Kunststoff als Material für Rohre. Aber keines der Materialien ist vor Schäden gefeit.

Was sind die häufigsten Ursa­chen für Wasser­schäden?

  • Korrosion (bei Kupfer und Stahl)
  • Gefrorenes Wasser in Rohren (bei allen Materialien möglich)
  • Undichte Verbindungsstücke und Lötnähte (bei allen Materialien möglich)
  • Verstopfungen in Abwasserrohren (besonders bei Kupfer und Stahl, aber auch bei Kunststoff möglich)
  • Durch Bohrungen herbeigeführte Schäden (bei allen Materialien möglich)

Frost­schäden an Wasser­­lei­tungen einfach vermeiden

3 Tipps, um Leitungs­was­ser­schäden zu vermeiden:

1. Ausreichend Heizen
Wärme ist der wirksamste Frostschutz für Wasserrohre. Konstantes Heizen im Haus beugt Wasserschäden effektiv vor.

2. Frostschutzstellung am Heizkörper genügt nicht
Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil bringt nur bedingt Sicherheit: Es stellt nur sicher, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.

3. Wasserleitungen im Freien abdrehen
Leitungen im Außenbereich und in selten genutzten Räumen am besten entleeren und die Wasserzapfstellen absperren.

Wie Du Frostschäden vermeiden kannst und was im Schadenfall zu tun erfährst Du hier: So schützt Du Dich vor Leitungswasserschäden.

Typi­scher Verlauf eines Wasser­scha­dens

Bei älteren Häusern sind häufig noch Kupferleitungen verbaut. Diese sind zwar vergleichsweise korrosionsbeständig, dennoch können sich im Laufe der Jahrzehnte Materialschäden durch Oxidation bilden. Genau das geschieht an einer Trinkwasser-Steigleitung, die in einer Wand des Badezimmers verläuft. Zunächst dringt das Wasser nur langsam durch ein kleines Loch. Anhaltender Wasserdruck lässt das Loch immer größer werden und damit auch die austretende Wassermenge.

Der Schaden bleibt zunächst unbemerkt, weil sowohl der Boden als auch die Wände des Badezimmers gefliest sind. Das Wasser bahnt sich allerdings seinen Weg, durchnässt die Wand und den Estrich, bis es an einer feuchten Stelle im angrenzenden Wohnzimmer sichtbar wird. Erst jetzt können die Bewohner des Hauses den Wasserschaden feststellen und darauf reagieren. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bereits ein erheblicher Schaden an der Bausubstanz entstanden, der aufwendig behoben werden muss.

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung Wasserschäden

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung Wasserschäden

Wasch­ma­schinen als Gefah­ren­quelle

Waschmaschinen als Gefahrenquelle

Waschmaschinen sind über zwei Anschlüsse mit dem Wasser­leitungs­system verbunden: dem Frisch- und dem Abwasser­-Anschluss. Diese können porös und undicht werden. Weil die Anschlüsse häufig verdeckt sind, können Haus­bewohner die Austritts­stelle häufig nicht sofort einsehen. Zudem besteht das Risiko, dass der Schaden in Abwesenheit der Bewohner entsteht. Dabei muss die Wasch­maschine nicht unbedingt in Betrieb sein. Ein aufgedrehter Frischwasser­hahn steht auch dann unter Druck, wenn die Maschine aus­geschaltet ist. Daher solltest Du darauf achten, diesen abzudrehen, wenn die Maschine nicht benutzt wird. Die Verbindung zur Abwasser­leitung ist im aus­geschalteten Zustand meist nicht gefährdet.

Welche Versicherung leistet, wenn durch Deine Waschmaschine ein Schaden angerichtet wurde, erfährst Du im Ratgeber Versicherung von Waschmaschinen.

Welche Wasser­schäden deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?

Die Wohngebäudeversicherung sichert Wasserschäden ab, die am Gebäude infolge von Frost oder sonstigen Rohrbrüchen entstehen. Diese können gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung zu den folgenden Bereichen gehören:

  • Der Wasserversorgung und den mit diesen verbundenen Schläuchen
  • Heizungsanlagen, zu denen auch Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen gehören
  • Wasserlösch- und Berieselungsanlagen

Wenn es sich um einen frostbedingten Bruchschaden an Waschbecken, Spülklosetts und Badeeinrichtungen handelt, ist dieser ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Ausführliche Informationen zu weiteren Schäden, bei denen die Wohn­gebäude­versicherung leistet, erhältst Du in unserem Ratgeber.

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung beschränkt sich nicht nur auf Wasserschäden. Auch Gebäudeschäden durch Flüssigkeiten die bestimmungswidrig austreten, sind versichert. Zum Beispiel Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel, die aus Klima-, Wärme­pumpen- oder Solar Heizungsanlagen austreten.

Lohnt sich der Einschluss einer Elemen­tar­­scha­den­­ver­si­che­rung?

In der Wohngebäude­versicherung sind Elementarschäden meistens nicht enthalten. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen und Hochwasser verursacht werden. Solche Naturereignisse und die damit verbundenen Schäden nehmen zu. Auch wenn Du nicht direkt in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet lebst, kannst Du von Überschwemmungen bedroht sein. Hier erfährst Du mehr über die 3 häufigsten Irrtümer bei Hochwasser.

Wie groß ist die Hochwasser-Gefahr für Dein Haus? Erfahre es mit einem Klick mit dem Hochwasser-Check.

Wasser­schäden außer­halb des Wohn­ge­bäudes

Auch wenn außerhalb des Wohnhauses ein Wasserschaden auftritt, sichert die Wohngebäudeversicherung die Kosten ab. Voraussetzung ist, dass es sich um einen Rohrbruch (durch Frost oder eine andere Ursache) der Zuleitungen der beschriebenen Bereiche handelt. Du solltest in Deiner Police aber darauf achten, ob und wie Garagen, Gartenhäuser oder Nebengebäude auf dem Grundstück mitversichert sind.

Bei Cosmos Direkt sind Garagen und Carports – sofern angegeben – versichert. Sonstige Grundstücksbestandteile sind im Basis-Schutz bis 2.000 Euro und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert.

Abgren­zung zur Haus­rat­ver­si­che­rung

Die Folgen eines Wasserschadens können neben der Wohngebäudeversicherung auch durch die Hausratversicherung abgedeckt werden. Es gilt: Bei Gebäudebeschädigungen ist die Gebäude­versicherung und bei beschädigten beweglichen Sachen die Hausrat­versicherung zuständig. Wenn durch heftigen Regen das Kanalisationssystem überlastet wird und wegen eines Rückstaus über Rohre und Abflüsse Wasserschäden entstehen, handelt es sich nicht um Leitungswasserschäden. Ein solcher Schadenfall kann über die Elementarschadenversicherung versichert werden.

Welchen Schutz Dir eine Hausratversicherung bietet, erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung – was ist versichert?

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Einge­schränkte Zahlungen vermeiden

Wenn sich ein Wohngebäude wegen baulicher Maßnahmen nicht bewohnen lässt, besteht die Pflicht, den Versicherer zu informieren, da gegebenenfalls hierdurch eine Gefahrenerhöhung vorliegt. Eine erhöhte Gefahr liegt beispielsweise vor, wenn ein unbewohntes Gebäude nicht beheizt wird. Wird der Versicherer nicht verständigt, besteht die Möglichkeit, dass im Schadenfall die Kosten nur eingeschränkt übernommen werden. Besonders gravierende Fälle können sogar zum Leistungsausfall führen.

Sollte bei einem Schadenfall grobe Fahrlässigkeit vorliegen, kommt es darauf an, wie dies in der Police geregelt wird. Dabei ist oft strittig, ob ein Verhalten fahrlässig oder grob fahrlässig ist, und dies kann sogar zum Rechtsstreit führen. Wir empfehlen Dir daher, dass der Versicherer in der Police bis zu einer bestimmten Schadenhöhe auf die Leistungseinschränkung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Für einen Wasserschaden an einem Haus, das sich in der Bauphase befindet, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf.

Cosmos Direkt verzichtet auf die Prüfung, ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Du behältst also auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Deinen Schutz. Beispiel: Es ist grob fahrlässig, wenn Du eine brennende Kerze unbeaufsichtigt lässt.

Rich­tiges Verhalten bei einem Wasser­schaden

Bei Gebäudebeschädigungen ist der Gebäudeversicherer sowie bei beschädigten beweglichen Sachen ist der Hausratversicherer zu informieren. Bei Beschädigungen infolge Über­schwemmung des Versicherungs­ortes, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen muss die Elementar­versicherung vereinbart sein.

Versuche den Schaden so gering wie möglich zu halten:

  • Schließe bei Leitungswasserschäden sofort den Hauptwasserhahn. Ohne eigenen Zugang zum Hauptwasserhahn informiere bitte die Hausverwaltung.
  • Lass zugefrorene Rohre und Heizungsanlagen nur durch einen Fachmann auftauen. Sollte der Rohrbruch nicht geortet werden können, dann kläre die weiteren Maßnahmen mit der Versicherung.
  • Wenn nötig, Wasser abpumpen/abschöpfen oder Feuerwehr rufen.
  • Soweit möglich, Möbel aus den wassergeschädigten Räumen entfernen oder alternativ mit Klötzen unterlegen. Holzflächen umgehend mit Tüchern trocknen.
  • Falls das Wasser aus der Decke läuft, Holzböden und Möbel mit Folie abdecken oder Möbel aus diesen Räumen entfernen.
  • Metallgegenstände vom Boden bzw. vom Mobiliar entfernen, da Rostgefahr.
  • Teppiche zum Trocknen entfernen. Nicht aufhängen/zusammenrollen, da die Farben verlaufen. Können Teppiche nicht entfernt werden, muss eine Folie darunter gelegt werden, um eine Verfärbung des Bodens zu vermeiden. Und die Fußbodenheizung abstellen, da sonst der Boden geschädigt wird.
  • Elektrische Anlagen abschalten und ausgeschaltet lassen.
  • Wegen der Luftfeuchtigkeit die Fenster öffnen und die Heizung höher drehen.

Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt in der Regel eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahre bitte die beschädigten sowie die schadenverursachenden Teile bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.

Fazit: Risiken vorbeugen

Die wenigsten Hauseigentümer wissen, wie es um die Rohre ihres Hauses bestellt ist. Schäden treten meist unvorhersehbar auf und können häufig eine echte Belastung für Hauseigentümer werden. Nicht zuletzt wegen der Risiken durch Wasserschäden ist die Wohngebäudeversicherung ein Muss für jeden Hauseigentümer. Wenn sich weitere Gebäude auf dem Grundstück befinden sollten Hausbesitzer darauf achten, ob und wie diese im Vertrag mitversichert sind.

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  • 1

    Neubau Baujahr 2024, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2024, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.12.2024. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 11.11.2024.

  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

Inhalt
  • Gefah­ren­be­reiche und Ursa­chen für Wasser­schäden
  • Frost­schäden an Wasser­­lei­tungen einfach vermeiden
  • Typi­scher Verlauf eines Wasser­scha­dens
  • Wasch­ma­schinen als Gefah­ren­quelle
  • Welche Wasser­schäden deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab?
  • Wasser­schäden außer­halb des Wohn­ge­bäudes
  • Abgren­zung zur Haus­rat­ver­si­che­rung
  • Einge­schränkte Zahlungen vermeiden
  • Rich­tiges Verhalten bei einem Wasser­schaden
  • Fazit: Risiken vorbeugen