Nur kurz eine Nachricht über WhatsApp schreiben oder den eingehenden Anruf annehmen – nutzt Du Dein Handy während der Autofahrt und wirst dabei erwischt, musst Du mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch was genau ist unter „nutzen“ zu verstehen? Im Ratgeber erfährst Du, was Du als Fahrzeugführer darfst und was nicht. Zudem informieren wir darüber, ob die Autoversicherung im Schadensfall zahlt. Der Ratgeber bietet allgemeine Infos. Produktinformationen zur Autoversicherung von Cosmos Direkt findest Du hier.
Handy am Steuer: Was sagt die Straßenverkehrsordnung?
Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer sind die Gerichte streng. Was genau unter das Verbot fällt, sorgt jedoch bei so manchem für Verwirrung. Die Regelungen zur Handynutzung am Steuer sind in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Danach darf der Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt nicht benutzen, wenn er dazu das Mobiltelefon selbst oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss. Dabei ist es vollkommen egal, um welche Telefonfunktion es sich handelt. Hältst Du das Handy in der Hand, ist die Nutzung grundsätzlich untersagt.
Demnach ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verarbeiten, Speichern und Darstellen von Daten verboten. Darunter fallen beispielsweise folgende Punkte: Nutzung der Kamera, Nutzung von Apps, Nutzung von Handy-Spielen, Nutzung von Organisationsfunktionen, Diktieren, Nutzung von Suchfunktionen, Handy als Musikspieler, Anschließen des Handys an ein Ladekabel. Auch das Wegdrücken eines Anrufers gilt als ordnungswidrig, wenn das Handy dazu in die Hand genommen wird.
Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2023) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitragsniveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Autoversicherungen im Test.
Statistik: Wie häufig ist die Handynutzung am Steuer?
Schaust Du bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur 2 Sekunden auf Dein Handy, hast Du die Straße ganze 30 Meter nicht im Blick. Das kann verheerende Folgen haben. Die meisten sind sich „des großen Risikos aber gar nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen“, so Christian Keller, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Belegt wird dies auch durch eine repräsentative Umfrage des Branchenverbands Bitkom: 44 Prozent der Befragten gaben an, dass sie beim Fahren häufig oder manchmal mit dem Handy am Ohr telefonieren. Mehr als die Hälfte der Befragten (51 Prozent) liest Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp, immerhin jeder Fünfte (19 Prozent) liest E-Mails.
Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?
Wirst du mit einem Handy am Steuer erwischt, wird ein Bußgeld verhängt. Der Regelsatz beläuft sich auf 100 Euro. Zudem erhältst du mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld für Handy am Steuer auf 150 Euro. Warst du während des Telefonierens in einen Unfall verwickelt, sind es sogar 200 Euro. In beiden Fällen gibt es zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.
Das Handyverbot gilt auch für Zweiräder. Motorradfahrer riskieren dieselben Strafen wie Autofahrer, wenn sie während der Fahrt beim Telefonieren, Nachrichten eintippen oder im Internet surfen erwischt werden. Für Radfahrer gelten niedrigere Strafen. Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad angehalten wird, muss mittlerweile mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.
Bußgeldkatalog für Handy am Steuer
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer eines Kfz genutzt | 100 Euro | 1 | - |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung (Unfall) | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
Handy auf dem Fahrrad genutzt | 55 Euro | - | - |
Handy am Steuer im Ausland: Bußgelder im internationalen Vergleich
Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass auch die übrigen Länder zunehmend gegen das Thema Handy am Steuer vorgehen. Allerdings sind im Ausland die Bußgelder sehr unterschiedlich geregelt, selbst innerhalb der EU gelten unterschiedliche Sätze. Während in Bulgarien, Lettland oder Tschechien nur geringe Strafen verhängt werden, sind andere Länder deutlich drakonischer: Die Niederlande, Großbritannien, Spanien und Dänemark verhängen jeweils Strafen von über 200 Euro. In Estland droht unter Umständen sogar ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, wenn Du mit dem Handy am Steuer erwischt wirst.
Land | Bußgeld |
---|---|
Belgien | 174 Euro |
Bosnien-Herzegowina | ab 50 Euro |
Bulgarien | ab 25 Euro |
Dänemark | 200 Euro |
Estland | bis 400 Euro |
Finnland | 100 Euro |
Frankreich | ab 135 Euro |
Griechenland | 100 Euro |
Großbritannien | 230 Euro |
Island | 285 Euro |
Italien | ab 165 Euro |
Irland | ab 60 Euro |
Kroatien | 130 Euro |
Lettland | 25 Euro |
Litauen | ab 85 Euro |
Luxemburg | 250 Euro |
Niederlande | 380 Euro |
Norwegen | 853 Euro |
Österreich | 100 Euro |
Polen | 115 Euro |
Portugal | ab 120 Euro |
Rumänien | ab 125 Euro |
Schweden | 134 Euro |
Schweiz | 105 Euro |
Slowakei | ab 100 Euro |
Slowenien | 250 Euro |
Spanien | ab 200 Euro |
Tschechien | ab 100 Euro |
Ungarn | ab 35 Euro |
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/ |
Einspruch gegen Bußgeld wegen „Handy am Steuer“
Wenn Du wegen Handy am Steuer ein Bußgeld zahlen sollst, solltest Du Dir zunächst einmal den Bescheid genauer ansehen. Sind die Vorwürfe inhaltlich korrekt? Es gibt nämlich eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen der Verstoß gegen das Handyverbot zurückgewiesen wurde. Zum Beispiel, wenn Du das ausgeschaltete (!) Handy von der Seitenablage in die Mittelkonsole legst. Oder wenn Du ein klingelndes Handy an den Beifahrer weiterreichst, ohne selbst auf das Display zu schauen (OLG Köln, Az. 2 Ss Owi 528/06 und Az. III-1 RBs 284/14). Gegebenenfalls solltest Du einen Experten für Verkehrsrecht zurate ziehen.
Auch aus formalen Gründen kann ein Einspruch gegen das angeordnete Bußgeld erfolgversprechend sein. Unwirksam sind Bescheide, bei denen etwa Name oder Kennzeichen falsch sind, Angaben zum Tathergang ungenau sind oder die Rechtmittelbelehrung fehlt oder nicht ausreicht. Auch wenn das Strafmaß für den Handyverstoß als unangemessen hoch erscheint, ist möglicherweise ein Einspruch gegen das Bußgeld wegen Handy am Steuer denkbar.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam. Der Einspruch muss in Briefform oder als Fax (keine E-Mails) erfolgen und diese Angaben enthalten:
- Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
- Eine ausführliche Begründung für Deinen Einspruch
- Name, Datum und Unterschrift
Wie darf ein Handy am Steuer genutzt werden?
Wenn das Fahrzeug steht oder der Motor ausgeschaltet ist dürfen alle Funktionen des Handys genutzt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Von Bedeutung ist dies, wenn Du ein Auto mit automatischer Start-Stopp-Funktion besitzt. Hier ist es auch erlaubt, während dem Halten an einer roten Ampel das Handy zu nutzen. Wenn der Motor an einer roten Ampel läuft, darfst du dein Handy nicht nutzen.
Dank GPS lassen sich heutige Smartphones auch als Navigationssystem verwenden – eine Funktion, die besonders bei Autofahrten nützlich ist. Daran ist grundsätzlich nichts zu beanstanden, solange sich das Handy in einer entsprechenden Halterung befindet. Auch beim An- und Ausschalten während der Fahrt muss es sich in der Vorrichtung befinden. Möchtest du auf Nummer sicher gehen, lass das Handy von deinem Beifahrer bedienen. So kannst du dich ganz auf die Straße und den Verkehr konzentrieren.
Während der Fahrt darfst du auch telefonieren. Voraussetzung dafür ist die Nutzung eines Bluetooth-Headsets oder einer Freisprechanlage. Auch hier darf das Handy jedoch weder in der Hand gehalten noch anderweitig genutzt werden.
Ist Anhalten grundsätzlich die beste Alternative?
Angenommen, Du fährst auf der Autobahn und erhältst einen Anruf. Damit Du diesen ordnungsgemäß entgegennehmen kannst, fahre kurz an den Seitenstreifen. Auch in diesem Fall droht ein Bußgeld, wenn Du Dein Handy am Steuer nutzt. Lässt Du den Motor laufen, verstößt Du nicht nur gegen das Handyverbot, sondern auch gegen § 18 Absatz 8 StVO. Nach diesem ist die Nutzung des Seitenstreifens untersagt. Er darf nur bei technischen Defekten oder anderen Notfällen genutzt werden.
Handy am Steuer: Welche Auswirkungen gibt es in der Probezeit?
Ist die Fahrprüfung bestanden, beginnt für Fahranfänger die zweijährige Probezeit. Erst nach deren Ablauf wird die Fahrerlaubnis endgültig erteilt. Verstößt Du innerhalb der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung, musst Du mit härteren Sanktionen rechnen als erfahrene Autofahrer. Das gilt auch, wenn Du in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wirst. Zusätzlich zu dem regulären Bußgeld von 100 Euro und dem Punkt im Fahreignungsregister drohen weitere Maßnahmen.
Bei Verstößen innerhalb der Probezeit unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Verstößen:
- A-Verstöße: schwerwiegende Verkehrsverstöße
- B-Verstöße: weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße
Wirst Du mit dem Handy am Steuer erwischt und befindest Dich in der Probezeit, handelt es sich um einen B-Verstoß. Ist es der erste B-Verstoß, drohen keine weiteren Konsequenzen. Kommt jedoch innerhalb der Probezeit ein weiterer hinzu, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre. Zudem musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Begehst Du nach der erfolgreichen Teilnahme an dem Seminar erneut einen A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße, erhältst Du eine Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu besuchen. Wirst Du danach abermals auffällig, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach drei Monaten erteilt werden.
Greift die Autoversicherung im Schadenfall?
Nutzt Du Dein Handy am Steuer und verursachst dabei einen Unfall, zahlt die Autoversicherung nicht grundsätzlich. Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer Unfallbeteiligter sind durch Deine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Auf Deinem eigenen Schaden bleibst Du aber sitzen, auch wenn Du eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast. Handelst Du durch die Nutzung des Handys grob fahrlässig und verursachst dabei einen Unfallschaden, hängt es vom Versicherungstarif Deiner Kaskoversicherung ab, ob diese den Schaden ausgleicht.
Unsere Kunden haben uns das 11. Jahr in Folge zum beliebtesten Kfz-Versicherer Deutschlands gewählt. In den Bereichen Preis-Leistungs-Verhältnis, Vertragsleistungen und Service schneiden wir hervorragend ab. Besonders stolz macht uns, dass dies die Ergebnisse einer Kundenbefragung sind. Die insgesamt höchste Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft zeigen zudem das starke Vertrauen in uns.
Fazit: Am Steuer besser Finger weg vom Handy
Wirst Du mit dem Handy in der Hand erwischt, musst Du mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg rechnen. Wiederholungstätern droht ein Fahrverbot, Fahranfängern die Verlängerung der Probezeit.
Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Dein Handy während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht in die Hand nimmst. Auch dann musst Du aber nicht komplett auf die Nutzung Deines Handys verzichten. Mit einem Bluetooth-Headset oder einer Freisprechanlage darfst Du auch weiterhin telefonieren. Die Nutzung der Navigationsfunktion ist erlaubt, wenn das Handy in einer entsprechenden Halterung befestigt ist.
Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Artikel teilen
Diese Ratgeber könnten Dich auch interessieren
-
1
Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ),
35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung, www.disq.de, August 2024 -
2
Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.
Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.