Handy am Steuer Ratgeber Autoversicherung - Header

Handy am Steuer: Was ist erlaubt?

Nur kurz eine Nachricht über WhatsApp schreiben oder einen Anruf annehmen – nutzt Du Dein Handy während der Autofahrt und wirst dabei erwischt, musst Du mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Doch was genau ist unter „nutzen“ zu verstehen? Hier erfährst Du, was Du darfst und ob die Autoversicherung im Schadenfall zahlt.

Handy beim Autofahren nutzen

  • Handy in der Hand – Nutzung verboten
  • Handy in Halterung – bedienen erlaubt
  • Versicherung zahlt nicht immer

Zur Autoversicherung

Versichere Dein Auto bei Deutschlands beliebtestem Kfz-Versicherer1

Handy am Steuer: Was sagt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung?

Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer sind die Gerichte streng. Was genau unter das Verbot fällt, sorgt bei so manchem für Verwirrung. Die Regelungen zur Handynutzung am Steuer sind in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Danach darf der Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt nicht benutzen, wenn er dazu das Mobiltelefon selbst oder den Hörer aufnehmen oder halten muss. Dabei ist es egal, um welche Telefonfunktion es sich handelt. Hältst Du das Handy in der Hand, ist die Nutzung untersagt.

Demnach ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verarbeiten, Speichern und Darstellen von Daten verboten. Darunter fallen z. B. folgende Punkte: Nutzung der Kamera, Nutzung von Apps, Nutzung von Handy-Spielen, Nutzung von Organisations­funktionen, Diktieren, Nutzung von Such­funktionen, Handy als Musik­spieler, Anschließen des Handys an ein Lade­kabel. Auch das Weg­drücken eines Anrufers gilt als ordnungs­widrig, wenn das Handy dazu in die Hand genommen wird.

Befestigst Du Dein Handy in einer Halterung, darfst Du das Display betätigen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Du Dich auf den Straßenverkehr konzentrieren kannst. Im Zweifelsfall solltest Du immer das Auto zum Stehen bringen.

Statistik: Wie häufig ist die Handy­nut­zung am Steuer?

Schaust Du bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur 2 Sekunden auf Dein Handy, hast Du die Straße ganze 30 Meter nicht im Blick. Das kann verheerende Folgen haben.

Die meisten sind sich „des großen Risikos aber gar nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen“, so Christian Keller, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Belegt wird dies auch durch eine repräsentative Umfrage des Branchenverbands Bitkom: 56 Prozent hatten ihr Gerät schon einmal unerlaubt als Fahrerin oder Fahrer im Auto in Gebrauch – Männer (59 Prozent) etwas häufiger als Frauen (54 Prozent).

Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Smartphone-Nutzung-am-Steuer

Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?

Wirst du mit einem Handy am Steuer erwischt, wird ein Bußgeld verhängt. Der Regelsatz beläuft sich auf 100 Euro. Zudem erhältst du mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg.

Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld für Handy am Steuer auf 150 Euro. Warst du während des Telefonierens in einen Unfall verwickelt, sind es sogar 200 Euro. In beiden Fällen gibt es zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Das Handyverbot gilt auch für Zweiräder. Motorradfahrer riskieren dieselben Strafen wie Autofahrer, wenn sie während der Fahrt beim Telefonieren, Nachrichten eintippen oder im Internet surfen erwischt werden.

Bußgeld­ka­talog für Handy am Steuer

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Handy am Steuer eines Autos genutzt100 Euro

1

-

… mit Gefähr­dung anderer Verkehrs­­teilnehmer

150 Euro

2

1 Monat

… mit Sach­­beschädigung (Unfall)

200 Euro

2

1 Monat

Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es passieren, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 StVG kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.

Handy am Steuer im Ausland: Bußgelder im inter­na­tio­nalen Vergleich

Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass auch die übrigen Länder zunehmend gegen das Thema Handy am Steuer vorgehen. Allerdings sind im Ausland die Bußgelder sehr unterschiedlich geregelt, selbst innerhalb der EU gelten unterschiedliche Sätze.

Während in Bulgarien, Lettland oder Tschechien nur geringe Strafen verhängt werden, sind andere Länder deutlich drakonischer: Die Niederlande, Großbritannien, Spanien und Dänemark verhängen Strafen von über 200 Euro. In Norwegen droht sogar ein Bußgeld von 853 Euro, wenn Du mit dem Handy am Steuer erwischt wirst.

Land

Bußgeld

Belgienab 115 Euro
Bosnien-Herzegowina

ab 50 Euro

Bulgarien

ab 25 Euro

Dänemark

270 Euro

Estlandbis 200 Euro
Finnland100 Euro
Frankreichab 135 Euro
Griechenland100 Euro
Großbritannienab 235 Euro
Island35 Euro
Italienab 165 Euro
Irland120 Euro
Kroatien130 Euro
Lettland15 Euro
Luxemburg250 Euro
Niederlande420 Euro
Norwegen853 Euro
Österreichab 100 Euro
Polen125 Euro
Portugalab 120 Euro
Schweden160 Euro
Schweiz105 Euro
Slowakeiab 100 Euro
Slowenien250 Euro
Spanienab 200 Euro
Tschechienab 65 Euro
Ungarnab 30 Euro
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es passieren, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 StVG kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.

Einspruch gegen Bußgeld wegen „Handy am Steuer“

Wenn Du wegen Handy am Steuer ein Bußgeld zahlen sollst, solltest Du Dir zunächst einmal den Bescheid genauer ansehen. Sind die Vorwürfe inhaltlich korrekt? Es gibt nämlich eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen der Verstoß gegen das Handyverbot zurückgewiesen wurde. Zum Beispiel, wenn Du das ausgeschaltete (!) Handy von der Seitenablage in die Mittelkonsole legst. Oder wenn Du ein klingelndes Handy an den Beifahrer weiterreichst, ohne selbst auf das Display zu schauen (OLG Köln, Az. 2 Ss Owi 528/06 und Az. III-1 RBs 284/14). Gegebenenfalls solltest Du einen Experten für Verkehrsrecht zurate ziehen.

Auch aus formalen Gründen kann ein Einspruch gegen das angeordnete Bußgeld erfolgversprechend sein. Unwirksam sind Bescheide, bei denen etwa Name oder Kennzeichen falsch sind, Angaben zum Tathergang ungenau sind oder die Rechtmittelbelehrung fehlt oder nicht ausreicht. Auch wenn das Strafmaß für den Handyverstoß als unangemessen hoch erscheint, ist möglicherweise ein Einspruch gegen das Bußgeld wegen Handy am Steuer denkbar.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam. Der Einspruch muss in Briefform oder als Fax (keine E-Mails) erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Eine ausführliche Begründung für Deinen Einspruch
  • Name, Datum und Unterschrift

Wie darf ein Handy am Steuer genutzt werden?

Wenn das Fahrzeug steht oder der Motor ausgeschaltet ist dürfen alle Funktionen des Handys genutzt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Von Bedeutung ist dies, wenn Du ein Auto mit automatischer Start-Stopp-Funktion besitzt. Hier ist es auch erlaubt, während dem Halten an einer roten Ampel das Handy zu nutzen. Wenn der Motor an einer roten Ampel läuft, darfst du dein Handy nicht nutzen.

Dank GPS lassen sich heutige Smartphones auch als Navigationssystem verwenden – eine Funktion, die besonders bei Autofahrten nützlich ist. Daran ist grundsätzlich nichts zu beanstanden, solange sich das Handy in einer entsprechenden Halterung befindet. Auch beim An- und Ausschalten während der Fahrt muss es sich in der Vorrichtung befinden. Möchtest du auf Nummer sicher gehen, lass das Handy von deinem Beifahrer bedienen. So kannst du dich ganz auf die Straße und den Verkehr konzentrieren.

Während der Fahrt darfst du auch telefonieren. Voraussetzung dafür ist die Nutzung eines Bluetooth-Headsets oder einer Freisprechanlage. Auch hier darf das Handy jedoch weder in der Hand gehalten noch anderweitig genutzt werden.

Ist Anhalten die beste Alter­na­tive?

Angenommen, Du fährst auf der Autobahn und erhältst einen Anruf. Damit Du diesen ordnungsgemäß entgegennehmen kannst, fahre kurz an den Seitenstreifen. Auch in diesem Fall droht ein Bußgeld, wenn Du Dein Handy am Steuer nutzt. Lässt Du den Motor laufen, verstößt Du nicht nur gegen das Handyverbot, sondern auch gegen § 18 Absatz 8 StVO. Nach diesem ist die Nutzung des Seitenstreifens untersagt. Er darf nur bei technischen Defekten oder anderen Notfällen genutzt werden.

Handy am Steuer: Auswir­kungen in der Probe­zeit

Ist die Fahrprüfung bestanden, beginnt für Fahr­anfänger die zweijährige Probe­zeit. Erst nach deren Ablauf wird die Fahr­erlaubnis endgültig erteilt. Verstößt Du innerhalb der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung, musst Du mit härteren Sanktionen rechnen als erfahrene Autofahrer. Das gilt auch, wenn Du in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wirst. Zusätzlich zu dem regulären Bußgeld von 100 Euro und dem Punkt in Flensburg drohen weitere Maßnahmen.

Innerhalb der Probezeit unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Verstößen:

  • A-Verstöße: schwerwiegende Verkehrsverstöße
  • B-Verstöße: weniger schwerwiegende Verkehrs­verstöße

Wirst Du mit dem Handy am Steuer erwischt und befindest Dich in der Probezeit, handelt es sich um einen B-Verstoß. Ist es der erste B-Verstoß, drohen keine weiteren Konse­quenzen.

Kommt jedoch innerhalb der Probezeit ein weiterer hinzu, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre. Zudem musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Begehst Du nach der erfolgreichen Teilnahme an dem Seminar erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, erhältst Du eine Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrs­psychologische Beratung zu besuchen. Wirst Du danach wieder auffällig, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach drei Monaten erteilt werden.

Leistet die Auto­­ver­­si­che­rung im Scha­den­­fall?

Nutzt Du Dein Handy am Steuer und verursachst dabei einen Unfall, zahlt die Auto­ver­sicherung nicht grundsätzlich.

Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden anderer Unfallbeteiligter sind durch Deine Kfz-Haftpflicht­versicherung gedeckt. Auf Deinem eigenen Schaden bleibst Du aber sitzen, auch wenn Du eine Teil- oder Voll­kaskoversicherung­ abgeschlossen hast.

Handelst Du durch die Nutzung des Handys grob fahrlässig und verursachst dabei einen Unfallschaden, hängt es vom Tarif Deiner Kasko­versicherung ab, ob diese den Schaden ausgleicht.

Weit besseres Beitragsniveau
Weit besseres Beitragsniveau

Das Beitragsniveau unseres Basis-Tarifs wurde von Finanztest (Ausgabe 11/2024) für die getesteten Altersgruppen 20- und 40-Jährige mit "Beitrags­niveau weit besser als der Durchschnitt" beurteilt und gehört zu den günstigsten Auto­versicherungen im Test.

Fazit: Am Steuer besser Finger weg vom Handy

Wirst Du mit dem Handy in der Hand erwischt, musst Du mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungs­register des Kraft­fahrzeug-Bundes­amtes in Flensburg rechnen. Wiederholungs­tätern droht ein Fahrverbot, Fahranfängern die Verlängerung der Probezeit.

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Dein Handy während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht in die Hand nimmst. Auch dann musst Du aber nicht komplett auf die Nutzung Deines Handys verzichten. Mit einem Bluetooth-Headset oder einer Freisprechanlage darfst Du auch weiterhin telefonieren. Die Nutzung der Navigationsfunktion ist erlaubt, wenn das Handy in einer entsprechenden Halterung befestigt ist.

Auto­ver­si­che­rung

  • 11. Jahr in Folge beliebtester Kfz-Versicherer
  • Bis zu 40 % sparen2
  • 5 % Kundenbonus3
  • Rabattschutz: 3 Schäden frei
  • eVB-Nummer direkt nach Antragstellung

Hast Du Fragen zur Kfz-Versicherung? Wir beraten Dich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Artikel teilen

  • 1

    Auszeichnung „Beliebtester Kfz-Versicherer“, 1. Platz Gesamturteil Kundenzufriedenheit, Studie „Kundenbefragung Kfz-Versicherer 2024“ des Deutschen Instituts für Service-Qualität GmbH & Co. KG (DISQ), 35 Filial- und Direktversicherer in der Einzelauswertung. www.disq.de, August 2024

    Zurück zum Text
  • 2

    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

    Zurück zum Text
Inhalt
  • Handy am Steuer: Was sagt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung?
  • Statistik: Wie häufig ist die Handy­nut­zung am Steuer?
  • Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?
  • Wie darf ein Handy am Steuer genutzt werden?
  • Handy am Steuer: Auswir­kungen in der Probe­zeit
  • Leistet die Auto­­ver­­si­che­rung im Scha­den­­fall?
  • Fazit: Am Steuer besser Finger weg vom Handy