Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?

Handy am Steuer

Was erlaubt ist, was nicht

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Nur kurz eine Nachricht über WhatsApp schreiben oder den ein­ge­hen­den Anruf annehmen – nutzt Du Dein Handy während der Auto­fahrt und wirst dabei erwischt, musst Du mit einem Buß­geld und einem Punkt in Flens­burg rechnen. Doch was genau ist unter „nutzen“ zu verstehen? Im Ratgeber erfährst Du, was Du als Fahr­zeug­führer darfst und was nicht. Zudem informieren wir darüber, ob die Autoversicherung im Schadens­fall zahlt. Der Ratgeber bietet allgemeine Infos. Produktinformationen zur Autoversicherung von Cosmos Direkt findest Du hier.

Handy am Steuer: Was sagt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung?

Bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer sind die Gerichte streng. Was genau unter das Verbot fällt, sorgt jedoch bei so manchem für Verwirrung. Die Regelungen zur Handynutzung am Steuer sind in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Danach darf der Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon während der Fahrt nicht benutzen, wenn er dazu das Mobiltelefon selbst oder den Hörer des Autotelefons aufnehmen oder halten muss. Dabei ist es vollkommen egal, um welche Telefonfunktion es sich handelt. Hältst Du das Handy in der Hand, ist die Nutzung grundsätzlich untersagt.

Demnach ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Verarbeiten, Speichern und Darstellen von Daten verboten. Darunter fallen beispielsweise folgende Punkte: Nutzung der Kamera, Nutzung von Apps, Nutzung von Handy-Spielen, Nutzung von Organisations­funktionen, Diktieren, Nutzung von Such­funktionen, Handy als Musik­spieler, Anschließen des Handys an ein Lade­kabel. Auch das Weg­drücken eines Anrufers gilt als ordnungs­widrig, wenn das Handy dazu in die Hand genommen wird.

Befestigst Du Dein Handy in einer Halterung, darfst Du das Display betätigen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Du Dich auf den Straßenverkehr konzentrieren kannst. Im Zweifelsfall solltest Du immer das Auto zum Stehen bringen.

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Statistik: Wie häufig ist die Handy­nut­zung am Steuer?

Schaust Du bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur 2 Sekunden auf Dein Handy, hast Du die Straße ganze 30 Meter nicht im Blick. Das kann verheerende Folgen haben. Die meisten sind sich „des großen Risikos aber gar nicht bewusst, dass sie durch die Nutzung der Geräte eingehen“, so Christian Keller, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Belegt wird dies auch durch eine repräsentative Umfrage des Branchenverbands Bitkom: 44 Prozent der Befragten gaben an, dass sie beim Fahren häufig oder manchmal mit dem Handy am Ohr te­le­fo­nie­ren. Mehr als die Hälfte der Befragten (51 Prozent) liest Kurznachrichten wie SMS oder WhatsApp, immerhin jeder Fünfte (19 Prozent) liest E-Mails.

Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?

Wirst du mit einem Handy am Steuer erwischt, wird ein Bußgeld verhängt. Der Regelsatz beläuft sich auf 100 Euro. Zudem erhältst du mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld für Handy am Steuer auf 150 Euro. Warst du während des Telefonierens in einen Unfall verwickelt, sind es sogar 200 Euro. In beiden Fällen gibt es zusätzlich zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Das Handyverbot gilt auch für Zweiräder. Motorradfahrer riskieren dieselben Strafen wie Autofahrer, wenn sie während der Fahrt beim Telefonieren, Nachrichten eintippen oder im Internet surfen erwischt werden. Für Radfahrer gelten niedrigere Strafen. Wer mit dem Handy auf dem Fahrrad angehalten wird, muss mittlerweile mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Bußgeld­ka­talog für Handy am Steuer

Verstoß

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Handy am Steuer eines Kfz genutzt100 Euro

1

-

… mit Gefährdung anderer Verkehrs­teilnehmer

150 Euro

2

1 Monat

… mit Sach­beschädigung (Unfall)

200 Euro

2

1 Monat

Handy auf dem Fahrrad genutzt55 Euro--

Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es unter Umständen passieren, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.

Handy am Steuer im Ausland: Bußgelder im inter­na­tio­nalen Vergleich

Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass auch die übrigen Länder zunehmend gegen das Thema Handy am Steuer vorgehen. Allerdings sind im Ausland die Bußgelder sehr unterschiedlich geregelt, selbst innerhalb der EU gelten unterschiedliche Sätze. Während in Bulgarien, Lettland oder Tschechien nur geringe Strafen verhängt werden, sind andere Länder deutlich drakonischer: Die Niederlande, Großbritannien, Spanien und Dänemark verhängen jeweils Strafen von über 200 Euro. In Estland droht unter Umständen sogar ein Bußgeld von bis zu 400 Euro, wenn Du mit dem Handy am Steuer erwischt wirst.

Land

Bußgeld

Belgien174 Euro
Bosnien-Herzegowina

ab 50 Euro

Bulgarien

ab 25 Euro

Dänemark

200 Euro

Estlandbis 400 Euro
Finnland100 Euro
Frankreichab 135 Euro
Griechenland100 Euro
Großbritannien230 Euro
Island285 Euro
Italienab 165 Euro
Irlandab 60 Euro
Kroatien130 Euro
Lettland25 Euro
Litauenab 85 Euro
Luxemburg250 Euro
Niederlande380 Euro
Norwegen853 Euro
Österreich100 Euro
Polen115 Euro
Portugalab 120 Euro
Rumänienab 125 Euro
Schweden134 Euro
Schweiz105 Euro
Slowakeiab 100 Euro
Slowenien250 Euro
Spanienab 200 Euro
Tschechienab 100 Euro
Ungarnab 35 Euro
Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/handyverstoss/

Wird ein Autofahrer zum wiederholten Male beim Telefonieren am Steuer erwischt, kann es unter Umständen passieren, dass es zu einem Fahrverbot kommt. Denn nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann für Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden, wenn diese auf einer groben oder beharrlichen Pflichtverletzung beruhen.

Einspruch gegen Bußgeld wegen „Handy am Steuer“

Wenn Du wegen Handy am Steuer ein Bußgeld zahlen sollst, solltest Du Dir zunächst einmal den Bescheid genauer ansehen. Sind die Vorwürfe inhaltlich korrekt? Es gibt nämlich eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen der Verstoß gegen das Handyverbot zurückgewiesen wurde. Zum Beispiel, wenn Du das ausgeschaltete (!) Handy von der Seitenablage in die Mittelkonsole legst. Oder wenn Du ein klingelndes Handy an den Beifahrer weiterreichst, ohne selbst auf das Display zu schauen (OLG Köln, Az. 2 Ss Owi 528/06 und Az. III-1 RBs 284/14). Gegebenenfalls solltest Du einen Experten für Verkehrsrecht zurate ziehen.

Auch aus formalen Gründen kann ein Einspruch gegen das angeordnete Bußgeld erfolgversprechend sein. Unwirksam sind Bescheide, bei denen etwa Name oder Kennzeichen falsch sind, Angaben zum Tathergang ungenau sind oder die Rechtmittelbelehrung fehlt oder nicht ausreicht. Auch wenn das Strafmaß für den Handyverstoß als unangemessen hoch erscheint, ist möglicherweise ein Einspruch gegen das Bußgeld wegen Handy am Steuer denkbar.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Ansonsten wird der Bescheid rechtswirksam. Der Einspruch muss in Briefform oder als Fax (keine E-Mails) erfolgen und diese Angaben enthalten:

  • Aktenzeichen und Datum des Bußgeldbescheids
  • Eine ausführliche Begründung für Deinen Einspruch
  • Name, Datum und Unterschrift

Wie darf ein Handy am Steuer genutzt werden?

Wenn das Fahrzeug steht oder der Motor ausgeschaltet ist dürfen alle Funktionen des Handys genutzt werden. Das gilt auch, wenn der Fahrer hinter dem Steuer sitzt. Von Bedeutung ist dies, wenn Du ein Auto mit automatischer Start-Stopp-Funktion besitzt. Hier ist es auch erlaubt, während dem Halten an einer roten Ampel das Handy zu nutzen. Wenn der Motor an einer roten Ampel läuft, darfst du dein Handy nicht nutzen.

Dank GPS lassen sich heutige Smartphones auch als Navigationssystem verwenden – eine Funktion, die besonders bei Autofahrten nützlich ist. Daran ist grundsätzlich nichts zu beanstanden, solange sich das Handy in einer entsprechenden Halterung befindet. Auch beim An- und Ausschalten während der Fahrt muss es sich in der Vorrichtung befinden. Möchtest du auf Nummer sicher gehen, lass das Handy von deinem Beifahrer bedienen. So kannst du dich ganz auf die Straße und den Verkehr konzentrieren.

Während der Fahrt darfst du auch telefonieren. Voraussetzung dafür ist die Nutzung eines Bluetooth-Headsets oder einer Freisprechanlage. Auch hier darf das Handy jedoch weder in der Hand gehalten noch anderweitig genutzt werden.

Ist Anhalten grund­sätz­lich die beste Alter­na­tive?

Angenommen, Du fährst auf der Autobahn und erhältst einen Anruf. Damit Du diesen ordnungsgemäß entgegennehmen kannst, fahre kurz an den Seitenstreifen. Auch in diesem Fall droht ein Bußgeld, wenn Du Dein Handy am Steuer nutzt. Lässt Du den Motor laufen, verstößt Du nicht nur gegen das Handyverbot, sondern auch gegen § 18 Absatz 8 StVO. Nach diesem ist die Nutzung des Seitenstreifens untersagt. Er darf nur bei technischen Defekten oder anderen Notfällen genutzt werden.

Handy am Steuer: Welche Auswir­kungen gibt es in der Probe­zeit?

Ist die Fahrprüfung bestanden, beginnt für Fahr­anfänger die zweijährige Probe­zeit. Erst nach deren Ablauf wird die Fahr­erlaubnis endgültig erteilt. Verstößt Du innerhalb der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung, musst Du mit härteren Sanktionen rechnen als erfahrene Autofahrer. Das gilt auch, wenn Du in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt wirst. Zusätzlich zu dem regulären Bußgeld von 100 Euro und dem Punkt im Fahr­eignungs­register drohen weitere Maßnahmen.

Bei Verstößen innerhalb der Probezeit unterscheidet der Gesetzgeber zwei Arten von Verstößen:

  • A-Verstöße: schwerwiegende Verkehrsverstöße
  • B-Verstöße: weniger schwerwiegende Verkehrs­verstöße

Wirst Du mit dem Handy am Steuer erwischt und befindest Dich in der Probezeit, handelt es sich um einen B-Verstoß. Ist es der erste B-Verstoß, drohen keine weiteren Konsequenzen. Kommt jedoch innerhalb der Probezeit ein weiterer hinzu, verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre. Zudem musst Du an einem Aufbauseminar teilnehmen. Begehst Du nach der erfolgreichen Teilnahme an dem Seminar erneut einen A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße, erhältst Du eine Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrs­psychologische Beratung zu besuchen. Wirst Du danach abermals auffällig, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach drei Monaten erteilt werden.

Greift die Auto­ver­si­che­rung im Scha­den­fall?

Nutzt Du Dein Handy am Steuer und verursachst dabei einen Unfall, zahlt die Auto­ver­sicherung nicht grundsätzlich. Personen-, Sach- und Ver­mögens­schäden anderer Unfallbeteiligter sind durch Deine Kfz-Haftpflicht­versicherung gedeckt. Auf Deinem eigenen Schaden bleibst Du aber sitzen, auch wenn Du eine Teil- oder Voll­kasko­versicherung abgeschlossen hast. Handelst Du durch die Nutzung des Handys grob fahrlässig und verursachst dabei einen Unfallschaden, hängt es vom Versicherungstarif Deiner Kasko­versicherung ab, ob diese den Schaden ausgleicht.

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Fazit: Am Steuer besser Finger weg vom Handy

Wirst Du mit dem Handy in der Hand erwischt, musst Du mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungs­register des Kraft­fahrzeug-Bundes­amtes in Flensburg rechnen. Wiederholungs­tätern droht ein Fahrverbot, Fahranfängern die Verlängerung der Probezeit.

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Dein Handy während der Fahrt und bei laufendem Motor nicht in die Hand nimmst. Auch dann musst Du aber nicht komplett auf die Nutzung Deines Handys verzichten. Mit einem Bluetooth-Headset oder einer Freisprechanlage darfst Du auch weiterhin telefonieren. Die Nutzung der Navigationsfunktion ist erlaubt, wenn das Handy in einer entsprechenden Halterung befestigt ist.

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    Mögliche Beitragsersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) im folgenden Beispielfall: Beitragsvergleich für: VW Passat Variant 1.5 TSI (HSN: 0603, TSN: CIA), eigenfinanziert, Erstzulassung: 23.09.2024, Erwerb: 23.09.2024, Zulassung in Reutlingen (PLZ: 72764), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (geb. 01.01.1984, Führerscheinerwerb in 2002) und sonstige Fahrer (23 Jahre), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, SF-Klasse KH/VK: SF20/SF20, Selbstbeteiligung VK/TK: 300/150 €, keine Vorschäden, vorher zwei Jahre bei einer anderen Versicherung versichert, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, freie Werkstattwahl, Versicherungsbeginn: 23.09.2024.

    Quelle: Werte HUK24, LVM, Gothaer: NAFI-Kfz-Kalkulator, Version 28.09; Stand: 12.09.2024, Allianz Direct: Webseite des Versicherers am 12.09.2024. Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen und Vollkaskodeckung (mit Selbstbeteiligung 300/150 €) freie Werkstattwahl, die sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden können. LVM und Gothaer sind mit ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

Inhalt
  • Handy am Steuer: Was sagt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung?
  • Statistik: Wie häufig ist die Handy­nut­zung am Steuer?
  • Handy am Steuer: Welche Bußgelder drohen?
  • Wie darf ein Handy am Steuer genutzt werden?
  • Handy am Steuer: Welche Auswir­kungen gibt es in der Probe­zeit?
  • Greift die Auto­ver­si­che­rung im Scha­den­fall?
  • Fazit: Am Steuer besser Finger weg vom Handy