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Steuererklärung für 2022: Hol Dir zurück, was Dir zusteht!

Jedes Jahr steht sie für viele Berufstätige von Neuem an: Die Einkommensteuererklärung und die damit verbundenen Auskünfte fürs Finanzamt. Die Mühe lohnt sich aber in der Regel.

„Nichts ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“, schrieb schon der legendäre amerikanische Erfinder und Staatsmann Benjamin Franklin. Stimmt – Steuern gehören ganz selbstverständlich zu unserer Lebenswelt. Doch wer will, kann per Einkommensteuererklärung zumindest einen kleinen Teil des bereits abgeführten Geldes zurückbekommen. Zwar hat keiner Lust, in seiner Freizeit Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen, aber der überschaubare Aufwand wird meistens belohnt: Zuletzt betrug die durchschnittliche Rückerstattung bei der Steuererklärung 1.072 Euro.1

Wichtig: Schieb die Steuererklärung für das Jahr 2022 besser nicht zu lange auf, denn für die Abgabe gelten Fristen. Erwartest Du eine Steuererstattung, solltest Du Deine Steuererklärung so schnell wie möglich machen – umso eher bekommst Du Dein Geld ausgezahlt. Und das ist in Zeiten der Inflation und des mit ihr einhergehenden Kaufkraftschwunds eine Chance, die Du nicht verstreichen lassen solltest!

Zudem ist manches etwas einfacher geworden. So kannst Du die Erklärung komplett online machen. Das hat den Vorteil, dass Du gleich Zugriff auf alle nötigen Formulare hast. Außerdem gibt Dir das die Möglichkeit, eine Reihe von notwendigen Angaben automatisiert einzutragen – das spart Zeit.

Infografik Steuern

Fristen und Fristverlängerung

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat dafür wie in den früheren Jahren auch 2023 etwas mehr Zeit: Statt des üblichen Abgabetermins Ende Juli gilt eine um zwei Monate verlängerte Frist bis zum 2. Oktober 2023. Kannst Du diesen Termin nicht einhalten, solltest Du frühzeitig eine neuerliche Fristverlängerung beantragen. Andernfalls könnte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag berechnen. Ein neuer Abgabetermin wird meist unkompliziert gewährt.

Ein formloses Schreiben mit der Bitte um Fristverlängerung an Dein zuständiges Finanzamt reicht aus. Das ist in § 109 der Abgabenordnung geregelt. Wer sich von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat für die Abgabe sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.

Freiwillige Steuererklärungen sind bis zum 31. Dezember des vierten Kalenderjahres, das auf das veranlagte Jahr folgt, abzugeben. Für das Jahr 2022 sind „Freiwillige“ also noch bis zum 31. Dezember 2026 abgabeberechtigt.

Interessant und wichtig ist in Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung natürlich immer: Was gilt weiter, was ist neu? Worauf solltest Du besonders achten? Wir haben für Dich zwölf wichtige Änderungen zusammengestellt, die das Steuerjahr 2022 betreffen. Selbstverständlich ersetzt der Text keine steuerliche Beratung.

Steuer berücksichtigt Inflation

Höhere Löhne und Gehälter sollen sich im Geldbeutel von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bemerkbar machen. Deshalb wurde der Einkommensteuertarif für das Jahr 2022 so angepasst, dass der Effekt der „kalten Progression“ ausgeglichen wird. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.

Grundfreibetrag wird angehoben

Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, den die Steuerbehörden als das Existenzminimum anerkennen und der nicht besteuert wird. Steuern werden also erst auf Einkommen fällig, die diesen Freibetrag übersteigen. Für 2022 wurde er auf 10.347 Euro angehoben. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie gemeinsam veranlagt werden. Für das Jahr 2023 steht eine weitere Erhöhung auf dann 10.908 Euro an.2

Kinderfreibetrag steigt ebenfalls

Wer Kinder hat und kein Kindergeld bezieht, dem steht ein Kinderfreibetrag zu. Für 2022 wurde der Kinderfreibetrag auf 5.620 Euro angehoben, für das Jahr 2023 werden es 6.024 Euro sein.3 Für die meisten Eltern ist der Bezug von Kindergeld aber lohnender als der Kinderfreibetrag. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung berechnet das Finanzamt automatisch, ob Du steuerlich mehr vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitierst und wählt die für Dich bessere Variante.3

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die beim Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Job anfallen, etwa Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Arbeitsbekleidung, berufliche Telefonkosten, Arbeitszimmer, Fahrt- und Reisekosten, Bewerbungskosten, Umzugskosten (wenn der Umzug beruflich begründet war), Kontoführungsgebühren. Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmern wurde auf 1.200 Euro angehoben2. Bis zu diesem Betrag können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne die Angaben durch Dokumente belegen zu müssen. Kannst Du höhere Werbungskosten geltend machen und belegen, solltest Du sie in der Steuererklärung aufführen. Denn jede zusätzliche belegte Ausgabe kann Deine Steuerlast senken.

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Soli entfällt für viele

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde weiter angehoben. Soli muss für 2022 nur zahlen, wer in jenem Jahr mehr als 16.956 Euro Lohn- und Einkommensteuer gezahlt hat.2 Für 2023 wird die Freigrenze nochmals angehoben, auf 17.543 Euro.2 Übrigens: Schon Anfang 2021 ist durch die Anhebung der Freigrenze der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen entfallen, die Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.2

Energiepreispauschale holen

Wer grundsätzlich berechtigt ist, eine Energiepreispauschale zu beziehen, diese aber nicht von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann sich die Pauschale mittels der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 holen. Gleiches gilt für Selbstständige.

Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende profitieren von einem speziellen Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer: dem Entlastungsbetrag. Er wurde 2020 als Hilfsmaßnahme in der Corona-Zeit eingeführt, um die besondere Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu berücksichtigen. Für 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro. Neu ist, dass er entfristet wurde, d. h. auch in den kommenden Jahren gelten soll. 2023 erhöht er sich auf 4.260 Euro (und um jeweils 240 Euro für jedes weitere Kind).2

Homeoffice wird unterstützt

Wer im Jahr 2022 im Homeoffice arbeitete, darf bei der Einkommensteuer für bis zu 120 Homeoffice-Tage einen pauschalen Werbungskostenabzug geltend machen. Für das Jahr 2023 kann man sogar bis zu 210 Homeoffice-Tage melden.2 Die Regelung gilt unabhängig davon, ob ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht oder nicht.

Corona-Bonus abgabenfrei

Ein vom Arbeitgeber bis zum 31. März 2022 einmalig gezahlter Corona-Bonus ist bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei.4 Bist Du Pflegekraft in einem Krankenhaus oder Seniorenheim, sind sogar Sonderzahlungen im gesamten Jahr 2022 bis zu einer Höhe von 4.500 Euro für Dich steuer- und sozialabgabenfrei.5

Pendlerpauschale erhöht

Berufspendler können für 2022 bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent (vormals 35 Cent) pro Kilometer geltend machen. Dabei spielt keine Rolle, ob Du mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Außerdem kannst Du die Pauschale auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung nutzen.6

Inflationsprämie abgabenfrei

Solltest Du von Deinem Arbeitgeber nach dem 26. Oktober 2022 eine freiwillig gezahlte Inflationsausgleichsprämie erhalten haben, ist diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei.7

Photovoltaik einfacher nutzbar

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt.7 Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln – damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.

  • 1

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

  • 2

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2023.html

  • 3

    https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen

  • 4

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/was-aendert-sich-2022.html

  • 5

    http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl122s09

  • 6

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/pendlerpauschale-oepnv-ticket-2125020

  • 7

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

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Über den Autor
Stefan

Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.

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