Ein Paar sitzt zusammen an deren Steuererklärung

Tipps & Sparen

Steuererklärung für 2024: Darauf solltest Du achten!

„Nichts ist sicher, außer dem Tod und den Steuern“, schrieb schon der legendäre amerikanische Erfinder und Staatsmann Benjamin Franklin. Stimmt – Steuern gehören ganz selbstverständlich zu unserer Lebenswelt. Doch wer will, kann per Einkommensteuererklärung zumindest einen kleinen Teil des bereits abgeführten Geldes zurückbekommen. Zwar hat keiner Lust, Belege zu sortieren und Formulare auszufüllen, aber der Aufwand wird meistens belohnt: Zuletzt betrug bei der Steuererklärung die durchschnittliche Rückerstattung 1.063 Euro. Besonders häufig waren Rück­erstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro.1

Zudem ist manches etwas einfacher geworden. So kannst Du die Erklärung komplett online machen. Das hat den Vorteil, dass Du gleich Zugriff auf alle nötigen Formulare hast. Außerdem gibt Dir das die Möglichkeit, eine Reihe von notwendigen Angaben automatisiert einzutragen – das spart Zeit.

Wichtig: Schieb die Steuererklärung besser nicht zu lange auf, denn für die Abgabe gelten Fristen. Erwartest Du eine Steuererstattung, solltest Du Deine Steuererklärung so schnell wie möglich machen – umso eher bekommst Du Dein Geld. Und das ist in Zeiten der Inflation und des mit ihr einhergehenden Kaufkraftschwunds eine Chance, die Du nicht verstreichen lassen solltest!

Fristen und Fristverlängerung

Wer pflichtveranlagt ist, muss seine Steuererklärung 2024 spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen – also erneut vier Wochen früher als im Vorjahr. Damit gilt wieder die vor der Corona-Krise gewohnte Abgabefrist. Wird die Erklärung von einer Steuerberatung oder Steuerhilfeverein eingereicht, bleibt für Pflichtveranlagte Zeit bis zum 30. April 2026.

Kannst Du diesen Termin nicht einhalten, solltest Du frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Andernfalls kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag berechnen. Ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung, in dem Du Deinen Antrag begründest und einen neuen Abgabetermin nennst, reicht aus. Das ist in § 109 der Abgabenordnung geregelt.2

Viel mehr Zeit bleibt für freiwillige Steuererklärungen. Sie sind bis zum 31. Dezember des vierten Kalenderjahrs, das auf das veranlagte Jahr folgt, abzugeben. Für das Jahr 2024 sind „Freiwillige“ also noch bis zum 31. Dezember 2028 abgabeberechtigt.

Neu für 2024

Interessant und wichtig im Zusammenhang mit Deiner Steuererklärung ist natürlich: Was ist neu für 2024? Worauf solltest Du bei der Steuererklärung 2024 besonders achten? Vorab: Dieser Text kann keine Steuerberatung ersetzen.

Höherer Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, den die Finanzbehörden als das Existenzminimum anerkennen und der nicht besteuert wird. Er ist für Singles im Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen, bei einer Zusammenveranlagung auf 23.568 Euro.

Arbeitnehmer-Sparzulage: höhere Ein­kommens­grenzen

Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage wurden 2024 verdoppelt: auf 40.000 Euro für Ledige und auf 80.000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete bzw. Verpartnerte. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen. Dies gilt für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen in Vermögensbeteiligungen (u. a. Investmentfonds) und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen (u. a. Bausparen).

Verbesserungen bei der Mitarbeiter-Kapital­beteiligung

Außerdem wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen am Unternehmen erleichtert: Der Steuerfreibetrag ist von 1.440 Euro auf 2.000 Euro gestiegen.

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Höherer Kinderfreibetrag

Eltern haben entweder Anspruch auf Kindergeld oder auf steuerliche Entlastung durch Kinderfreibeträge. Es ist nicht möglich, beides zu nutzen.

Der Kinderfreibetrag schließt den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes ein. 2024 wurden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind auf 9.540 Euro erhöht. Bei Abgabe der Steuererklärung führt das Finanzamt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch: Es rechnet, ob Du steuerlich mehr vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitierst, und wählt die für Dich bessere Variante.3

Pauschbetrag für Werbungskosten

An der Höhe des Pauschbetrages für Werbungskosten von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen von 1.230 Euro hat sich 2024 nichts geändert. Aber es sei daran erinnert: Kannst Du höhere Werbungskosten geltend machen und belegen, solltest Du sie in der Steuererklärung aufführen. Denn jede zusätzlich belegte Ausgabe kann Deine Steuerlast senken.

Höhere Freigrenze für Solidaritäts­zuschlag

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde 2024 um 587 Euro angehoben. Das heißt, den Soli muss für 2024 nur zahlen, wer als Single in jenem Jahr mehr als 18.130 Euro Lohn- oder Einkommensteuer gezahlt hat. Für eine zusammen veranlagte Partnerschaft sind es 36.260 Euro.

Inflationsprämie 2024 noch abgabenfrei

Noch bis zum 31. Dezember 2024 konnten Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zusätzliche Zahlungen von bis zu 3.000 Euro steuer- sowie sozialversicherungsabgabenfrei zahlen.4

Wusstest Du, dass...?

  • zu Krankheitskosten, die in der Steuererklärung als außerordentliche Belastungen aufgeführt werden können, auch Medikamente, eine Brille, Zahnspange oder Krankengymnastik zählen?5

  • Bestattungskosten zu einem gewissen Teil steuerlich absetzbar sind?6

  • Kosten rund um ein Studium zu den steuerlich abzugsfähigen Posten zählen? Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer, die Kosten für das Repetitorium, Sprachtests oder das Auslandssemester.7

  • Geldspenden oder Sachspenden an gemeinnützige Organisationen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können? Bei Spenden bis 300 Euro geht das sogar ohne offizielle Spendenbescheinigung.8

  • haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen u. a. Reinigungskräfte, Reparaturarbeiten oder Dienste einer Umzugsspedition gehören, steuerlich geltend gemacht werden können?9

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  • 1

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

  • 2

    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__109.html

  • 3

    https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/guenstigerpruefung-finanzamt-sucht-guenstigste-variante.html

  • 4

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/inflationsausgleichspraemie-2130190

  • 5

    https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/krankheitskosten-was-sie-wie-von-der-steuer-absetzen-koennen.html

  • 6

    https://www.bestatter.de/wissen/beerdigungskosten-und-bestattungskosten/beerdigungskosten-absetzen/

  • 7

    https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/Info-Service/2024/Nr._12_Steuern_und_Studium.pdf

  • 8

    https://www.steuertipps.de/finanzamt-formalitaeten/steuererklaerung-spenden-von-der-steuer-absetzen

  • 9

    https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/eigentum/haushaltsnahe-dienstleistungen-so-sparen-sie-steuern.html

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Über den Autor
Stefan

Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.

Hobbies: Autos, Motorräder, Bodybuilding, Reisen, Heavy Metal, American Football.

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