Steuererklärung für das Corona-Jahr 2021

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Steuererklärung für das Corona-Jahr 2021: Tipps und Tricks

Auch wenn das Jahr 2021 seit einem Monat Geschichte ist: Ganz abgehakt ist es noch lange nicht. Denn nun steht die Steuererklärung für das vergangene Jahr an. Das zweite Jahr, das viele von uns im Homeoffice verbrachten. Wir erklären dir, was sich geändert hat, wie du dein Arbeitszimmer, den neuen Bürostuhl und deine Telefonkosten in der Zeit des Homeoffice richtig absetzt.

In Zeiten von Corona ist Homeoffice so verbreitet wie noch nie zuvor. Laut einer Untersuchung des Statischen Bundesamtes arbeiteten vor der Pandemie nur 4 % der Beschäftigten in Deutschland im Homeoffice. Im April 2020 stieg der Anteil rasant auf 27 %. Seitdem hat sich das Arbeiten im Homeoffice etabliert. Im Dezember 2021 arbeiteten 27,9 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland im Homeoffice. Am geringsten war der Wert im August 2021, und selbst da lag er noch bei 23,8 Prozent.

Hohe Hürden bei Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers

Das häusliche Arbeitszimmer ist seitdem steuerlich von besonderem Interesse. „Im Vergleich zum Vorjahr hat sich steuerlich dabei nichts wesentlich geändert“, sagt Steuerberater Clemens Hirsch. Das Homeoffice sei vor allem interessant, wenn man in einem „echten Arbeitszimmer“ gearbeitet hat.

Wenn das der Fall ist, kannst du Werbungskosten von bis 1.250 € geltend machen – unabhängig davon, ob du das Arbeitszimmer nur wenige Wochen oder dauerhaft genutzt hast. Doch die Anforderungen an ein „häusliches Arbeitszimmer“ sind hoch:

  • Es muss sich um einen separaten Raum handeln, der zum Beispiel durch eine Tür von der übrigen Wohnung getrennt ist.
  • Es darf in dieser Zeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Das heißt: Es muss eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitsgebers oder eine schriftliche Vereinbarung geben, von zuhause aus zu arbeiten.

Das Finanzamt guckt genau hin. Ein Schreibtisch im Schlafzimmer oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Das Gleiche gilt für ein Gästezimmer oder das umfunktionierte Gartenhäuschen. Eine Faustregel besagt, dass das Arbeitszimmer mindestens zu 90 % für berufliche Zwecke genutzt werden muss, damit es vom Finanzamt anerkannt wird.

Kleiner Tipp: Am besten legst Du Deiner Steuererklärung einen Grundriss Deiner Wohnung bei, denn bei häuslichen Arbeits­zimmern sind Nach­fragen des Finanz­amtes vor­programmiert.

Homeoffice-Pauschale soll Entlastung bringen

Die Regel, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nicht ganz einfach. Denn dazu hätte das Bürogebäude geschlossen sein und eine Anordnung des Arbeitsgebers zum Homeoffice bestehen müssen. Doch die Realität sah anders aus: Die Gebäude waren grundsätzlich geöffnet, aber es sollte sich bitte niemand blicken lassen.

Als Kompensation für alle, die daher mehr oder weniger freiwillig aus dem Homeoffice arbeiteten, wurde bereits 2020 die „Homeoffice-Pauschale“ eingeführt und inzwischen verlängert. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Jahressteuergesetz 2020. Die Homeoffice-Pauschale gilt ausdrücklich für alle, die über kein abgetrenntes Arbeitszimmer verfügen.

Du kannst pauschal 5 € für jeden Tag geltend machen, den Du im Homeoffice gearbeitet hast. Allerdings ist der Betrag gedeckelt: Mehr als 120 Arbeitstage zuhause erkennt das Finanzamt nicht an. Sprich: Es sind maximal 600 € über die Homeoffice-Pauschale für Dich drin.

Zudem gibt es einen Haken: Die Homeoffice-Pauschale wird mit der Werbungskostenpauschale von 1.000 € verrechnet. In diese fließen beispielsweise auch die Fahrtkosten für den Arbeitsweg ein. Wenn Du unter Berücksichtigung dieser Ausgaben bislang nicht über die Grenze gekommen bist, bringt Dir die Homeoffice-Pauschale kein zusätzliches Geld. Denn die 1.000 € kannst Du immer angeben.

Schlüssele daher genau auf, an welchen Tagen Du im Büro und wann Du von zuhause aus tätig warst. Übersteigen die Werbungskosten – inkl. Kilometerpauschale für die Tage, die Du zum Büro gefahren bist bzw. die Ausgaben für Bahntickets – den Pauschbetrag von 1.000 €, können sie in der Steuererklärung auch in voller Höhe geltend gemacht werden.

Steuerberater Clemens Hirsch weist hierbei auf die neue Mobilitätspauschale hin. Diese ist für Steuerpflichtige vorgesehen, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Eingangssteuersatzes liegt und deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer beträgt. Für jeden zusätzlichen Kilometer erhalten sie 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent. Wer aber nur bis zu 20 Kilometer Arbeitsweg hat, geht weiter leer aus. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass davon rund 250.000 Beschäftigte profitieren werden. Steuerberater wie Clemens Hirsch sind da vorsichtiger.

Ausgaben für Internet, Telefon und Strom angeben

Die Telefonkosten, die während der Zeit im Homeoffice für Deine berufliche Tätigkeit angefallen sind, darfst Du ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Es gibt 2 Methoden:

  • Du setzt Deine Kosten pauschal für jeden Monat mit 20 % an. Der monatliche Höchstbetrag ist auf 20 € begrenzt. Dazu kommt, dass die pauschale Abrechnung nur bestimmten Berufsgruppen offensteht, etwa Lehrern, Außendienstmitarbeitern und Angestellten, die per Vertrag ausschließlich im Homeoffice arbeiten („Telearbeiter“).
  • Du ermittelst den Anteil der beruflichen Kosten selbst. Die Höhe der abziehbaren Kosten ist nicht begrenzt, zudem steht diese Möglichkeit allen Berufsgruppen offen. Für die Telefonkosten musst Du in den Einzelverbindungen die beruflichen Gespräche heraussuchen und die Entgelte addieren. Bei Flatrates musst Du den beruflichen Anteil entsprechend der Dauer der Gespräche ermitteln.

Internet- und Stromkosten können ebenfalls in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Auch hier darfst Du nur den tatsächlichen Anteil der berufsbedingten Ausgaben geltend machen. Als Maßstab gilt Deine Arbeitszeit. Bei einem regulären Vollzeitjob mit durchschnittlich 8 Stunden liegt der berufliche Anteil an den Gesamtkosten bei rund 20 % pro Monat.

Arbeitsmittel kannst du immer geltend machen

Hast Du Dir im Homeoffice neue Arbeitsmittel angeschafft, darfst Du diese in der Steuererklärung immer geltend machen – ob Du nun im häuslichen Arbeitszimmer oder in der Küche gearbeitet hast. Dazu zählen Schreibtisch, Bürostuhl, Computer, Monitore, Drucker, Headsets und sonstige Dinge, die Du für die Erledigung Deiner Arbeit benötigst (und die Dir Dein Arbeitgeber nicht gestellt hat).

Die abzugsfähigen Kosten umfassen den Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer sowie Porto- bzw. Speditionskosten. Auch Fahrtkosten können angegeben werden. Aber nur, wenn Du die Fahrt ausschließlich zu dem Zweck unternommen hast, das Arbeitsmittel zu kaufen, abzuholen oder Dich über den speziellen Gegenstand zu informieren. Bei teureren Gegenständen muss man die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen.

Interessant ist dabei folgende neue Regelung: Ab 2021 wurde die angenommene Nutzungsdauer für Hardware (Computer, Dockingstation, Drucker etc.) sowie Software auf 1 Jahr reduziert (bisher 3 Jahre). Du kannst die Kosten für solche Arbeitsmittel jetzt vollständig in einem Jahr absetzen.

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Über den Autor
Stefan

Ausbildung zum Versicherungskaufmann bei CosmosDirekt von 1989 bis 1991. Seit 1994 ist Stefan als Online-Redakteur für unsere Webseite verantwortlich.

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