Kinder verursachen schnell Schäden. Da die Eltern in der Verantwortung stehen, können Kosten für den Schadenersatz deren finanziellen Ruin bedeuten. Diesem Fall beugt die Familienhaftpflicht vor. In der Familienhaftpflichtversicherung sind der Ehepartner und alle im Haushalt lebenden Kinder mitversichert. Unter Umständen können noch weitere Personen eingeschlossen werden. Im Ratgeber findest Du weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Familien. Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Wer ist in der Familienhaftpflichtversicherung versichert?
Die Familienhaftpflicht ist für die ganze Familie. Nicht jedes Familienmitglied muss also einen eigenen Vertrag abschließen. Der Schutz durch diese Privat-Haftpflicht umfasst den Versicherungsnehmer, den Ehepartner bzw. Partner sowie alle Kinder, die im Haushalt leben. Dabei wird nicht zwischen leiblichen, Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkindern unterschieden. Abgesichert sind alle gleichermaßen.
Zudem können unter Umständen noch weitere Personen, die im Haushalt leben, mitversichert sein. Je nach Leistungsumfang bzw. Tarif des Versicherers sichert die Familienhaftpflicht auch Au-pair- oder Kindermädchen ab. Gelegentlich können auch Großeltern oder Geschwister der Eltern in die Familienhaftpflicht aufgenommen werden. Meistens ist dies nur bei unverheirateten bzw. alleinstehenden Angehörigen möglich. Anderenfalls benötigen diese eine eigene Privat-Haftpflicht.
Wer genießt bei der Familienhaftpflicht Versicherungsschutz?
Immer | Abhängig vom Anbieter |
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Dein Schutz bei CosmosDirekt:
Leistungen | ||
Leistungen | Basis | Comfort |
Deliktunfähige Kinder bis 7 bzw. 10 Jahre | ||
Deliktunfähige Kinder bis 7 bzw. 10 Jahre | 10.000 € | 50.000 € |
Deliktunfähige volljährige Kinder im Haushalt | ||
Deliktunfähige volljährige Kinder im Haushalt | 10.000 € | 50.000 € |
Volljährige ledige Kinder bei Arbeitslosigkeit | ||
Volljährige ledige Kinder bei Arbeitslosigkeit | 1 Jahr | 1 Jahr |
Au-pair / Austauschschüler | ||
Au-pair / Austauschschüler | 1 Jahr | 1 Jahr |
Nachversicherungsschutz für Kinder | ||
Nachversicherungsschutz für Kinder | - | 6 Mon. |
Familienangehörige im Haushalt | ||
Familienangehörige im Haushalt | - |
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Wann endet die Mitversicherung in der Familienhaftpflicht?
Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht, wenn die Kinder die Volljährigkeit erreicht haben und auf eigenen Beinen stehen. Dies tritt meistens erst dann ein, wenn die Kinder ins Berufsleben einsteigen. Bis dahin sind sie weiterhin durch die Familienhaftpflichtversicherung geschützt. Das bedeutet, dass volljährige Kinder bis zum Abschluss einer Berufsausbildung / Studiums über die Eltern versichert bleiben können. Dies trifft sogar dann zu, wenn sie sich zwischen Abitur und Lehre oder Studium zu einem einjährigen Bundesfreiwilligendienst verpflichten.
Mitversicherung volljähriger Kinder während Lehre und Studium
Voraussetzung für die Mitversicherung in der Familienhaftpflicht ist, dass die Lehre oder Studium unmittelbar nach dem Schulabschluss aufgenommen werden. Schließt sich unmittelbar an das Ende der Ausbildung eine Arbeitslosigkeit an, ist das volljährige Kind bei einigen Versicherungen bis zu einem Jahr mitversichert. Das Kind muss in diesem Fall meistens bei den Eltern wohnen und jünger als 30 Jahre sein.
Ebenso abgesichert sind die üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungs- und Lebensabschnitten. Nimmt aber die Tochter nach dem Abitur eine längere Auszeit, um durch die Welt zu reisen, ist sie nicht mehr durch die Familienhaftpflicht versichert.
Endet der Schutz durch die Familienhaftpflicht, wenn Kinder heiraten?
Der Versicherungsschutz durch die Familienhaftpflichtversicherung endet meistens, wenn das Kind heiratet. Dann benötigen die Kinder eine eigene Privat-Haftpflicht. Da sie eine Familie gegründet haben, stehen sie nun selbst in der Verantwortung. Das trifft auch zu, wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden. Auch verheiratete Studenten im Erststudium müssen selbst einen Haftpflichtvertrag abschließen.
Wie lange besteht die Mitversicherung der Kinder?
Die Familienversicherung bleibt bestehen:
- bei einem Studium direkt nach dem Abitur
- bei einer Ausbildung mit anschließendem Studium
- bei nacheinander absolviertem Bachelor- und Masterstudiengang
Eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden:
- bei Heirat und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- wenn zuerst der Bachelor-Studiengang beendet, dann eine Zeitlang gearbeitet und später der Master angeschlossen wird
- wenn zuerst eine Ausbildung abgeschlossen, dann für eine Zeit gearbeitet und später ein Studium aufgenommen wird
Mit dem Berufseinstieg ist die Erstausbildung abgeschlossen und es muss eine eigene Privat-Haftpflicht abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für die Aufnahme eines weiteren Studiums, wenn das Erststudium abgeschlossen ist.
Erklärvideo zum Thema Haftpflichtversicherung für die Familie
Welche Leistungen sollte die Familienhaftpflichtversicherung umfassen?
Bei der Familienhaftpflicht handelt es sich im Grunde um eine normale private Haftpflichtversicherung. Die genaue Gestaltung, angefangen bei der Höhe der Versicherungssumme bis hin zum Umfang des Leistungskatalogs, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden.
Welche zusätzlichen Leistungen sind sinnvoll?
Leistung | Wann notwendig? | Für wen? |
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Mietsachschäden |
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Privater Schlüsselverlust |
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Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels oder Ferienwohnungen |
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Schäden aus Datenaustausch und Internetnutzung |
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Hüten fremder Hunde |
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Forderungsausfalldeckung |
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Du solltest eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen, damit alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe abgesichert sind. Eine gute Familienhaftpflicht hat heutzutage eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Außerdem solltest Du die Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden abschließen.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Schäden, die Familienmitglieder untereinander verursachen
- Schäden, die durch Vorsatz herbeigeführt werden
Haften Eltern immer für ihre Kinder?
Auch wenn Kinder immer automatisch im Versicherungsschutz der Familienhaftpflicht inbegriffen sind: Wann haften denn eigentlich Eltern für ihre Kinder? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert im § 828 BGB die Altersgrenzen, bis zu denen Kinder – und demzufolge auch ihre Eltern – nicht haftbar gemacht werden können.
- „Wer nicht das siebte Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.“
- „Wer das siebte, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.“
- „Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“
Das bedeutet: Kinder unter 7 Jahren gelten – juristisch gesehen – generell als nicht schuldfähig. Im Straßenverkehr sogar, bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Verursachen Kinder, die jünger als diese Altersgrenzen sind, einen Schaden, können sie nicht haftbar gemacht werden. Auch die Eltern müssen nicht für den Schaden aufkommen – sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.
Altersgrenze | Rechtsstatus | Haftung |
---|---|---|
Bis 7 Jahre | Nicht schuldfähig | Keine |
Bis 10 Jahre | Eingeschränkt schuldfähig | Keine für fließenden Straßenverkehr, sonst ja, auch für ruhenden Straßenverkehr |
Ab 10 Jahre | Schuldfähig | Ja |
„Deliktunfähige Kinder“ unbedingt in Familienhaftpflicht aufnehmen
Andererseits ersetzen die meisten Eltern Sachschäden, die ihre Kinder verursachen, aus eigener Tasche – auch wenn sie rechtlich dazu nicht gezwungen sind. Der Grund: Beschädigungen wie eine zerstörte Scheibe passieren oft im familiären Umfeld, vor allem bei Bekannten und Nachbarn. Die Eltern fühlen sich daher moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, um die freundschaftliche Beziehung nicht zu gefährden.
Daher raten Verbraucherschützer und Versicherer gleichermaßen dazu eine Familienhaftpflicht zu wählen, bei der „deliktunfähige Kinder“ mitversichert sind. Das führt dazu, dass die von ihnen verursachten Schäden ebenfalls von der Familienhaftpflichtversicherung übernommen werden. In der Regel passiert dies ohne eine Überprüfung, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Was kostet eine Familienhaftpflicht?
Eine gute Familienhaftpflicht muss nicht viel kosten. Der wichtige Schutz kostet für die Eltern und ein Kind bei CosmosDirekt nur 53,61 Euro jährlich im Basis-Schutz und 77,73 Euro im Comfort-Schutz. Mit Einschluss einer Selbstbeteiligung sparst Du zusätzlich über 20 % bei Deinem Beitrag zur Familien-Haftpflicht. Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich immer.
Vergleiche uns gerne mit anderen Anbietern
Bei vergleichbaren Leistungen kannst Du bei der Familien-Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt gewaltig sparen3.
Wie kann ich die Kosten der Familienhaftpflicht senken?
- Wähle einen guten Basis- bzw. Grundschutz
- Schließe eine Selbstbeteiligung ein
- Vergleiche die Angebote und Tarife verschiedener Versicherer
Sonderfälle Heirat und Scheidung
Nach einer Heirat (oder wenn man seine Lebenspartnerschaft eintragen lässt) besteht die Möglichkeit, aus zwei bestehenden Haftpflichtverträgen eine zu machen. Es kann die jüngere der beiden Policen gekündigt werden. Zusätzlich sollten die Leistungen genau geprüft werden.
Bei einer Scheidung hingegen sollte die Familienhaftpflicht von dem Elternteil weitergeführt werden, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben. Handelt es sich dabei um den Versicherungsnehmer, ändert sich für ihn nichts. Der Ex-Partner muss dann eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. War das Elternteil, bei dem die Kinder nun hauptsächlich leben, nur mitversichert, muss dieser eine Familienhaftpflicht abschließen.
Eine Familienhaftpflicht sollte für alle Familien selbstverständlich sein
Mit einer Privat-Haftpflichtversicherung schützt sich jede Familie vor dem finanziellen Ruin. Gerade bei kleinen Kindern sind Schäden oft nicht zu vermeiden. Schlimm wird es für alle Beteiligten vor allem dann, wenn die Kosten in den sechs- bis siebenstelligen Bereich anwachsen. Und auch wenn in Fällen von geringfügigen Sachschäden in der Nachbarschaft die Eltern juristisch gesehen keinen Schadenersatz leisten müssten, fühlen sich viele durchaus moralisch dazu verpflichtet. Daher sollte eine gute Familienhaftpflicht für alle Familien selbstverständlich sein.
Wie gut die Police ist, hängt von zwei Faktoren ab: einem guten Versicherungsschutz sowie einem günstigen Tarif. Um Geld zu sparen, lohnt es sich für alle Familien, vor Abschluss der Haftpflicht einen Vergleich zu machen. Denn die selben Leistungen können bei einem anderen Anbieter viel günstiger sein.
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