Das Wichtigste zur Kündigung der Haftpflichtversicherung auf einen Blick
Die private Haftpflichtversicherung sichert Dich als Versicherungsnehmer gegen finanzielle Forderungen ab, falls Du einen Schaden gegenüber Dritten verursachst. Auch wenn der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich aufgrund der hohen möglichen Schadenersatzforderungen den Versicherungsschutz zu sichern. Wenn der Leistungsumfang Deiner aktuellen Haftpflicht nicht mehr genügt oder die Beiträge zu hoch sind, dann macht es Sinn, sich eine neue Haftpflichtversicherung zu suchen und den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Privat-Haftpflicht vor der Kündigung prüfen
Sinnvoll ist insbesondere die Kündigung einer Haftpflichtversicherung, die schon vor einigen Jahren abgeschlossenen wurde. Solche Altverträge weisen oft nur eine Deckung von 1 Million Euro auf, womöglich noch getrennt nach Personen- und Sachschäden. Zum einen ist diese Versicherungssumme viel zu niedrig und zum anderen empfiehlt sich ein Pauschalbetrag, sodass im Schadenfall immer die gesamte Summe zur Verfügung steht. Die Kosten um Unfallopfer zu behandeln können schnell mehr als 1 Millionen Euro betragen. Den Differenzbetrag müsstest Du selbst zahlen. Die Versicherungssumme sollte daher bei einer Haftpflichtversicherung mindestens 5 Millionen Euro betragen.
Welche Leistungen sind bei einer Privathaftpflicht sinnvoll?
Wenn Du feststellst, dass Deine alte Versicherung den aktuellen Anforderungen nicht genügt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich bei anderen Anbietern nach einem Angebot mit umfassenderem Versicherungsschutz umzuschauen und die bestehende private Haftpflichtversicherung zu kündigen.
Bei der Suche nach einer Haftpflicht solltest Du auf folgende Leistungen achten:
Wurdest Du geschädigt und kann der Schadenverursacher nicht zahlen, weil er keine Privathaftpflichtversicherung hat oder nicht über sonstige finanzielle Mittel verfügt, bleibst Du auf den Kosten sitzen. Mit der Forderungsausfalldeckung kommt Deine eigene Privat-Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Schäden an Türen, Böden oder Wänden in Mietwohnungen, aber auch an Waschbecken und ähnlichen Badkeramiken sollte jede Haftpflichtversicherung umfassen. Der Schutz gilt für selbst gemietete Wohnräume aller Art, auch Ferienhäuser und Hotelzimmer.
Gute Policen decken mittlerweile nicht nur den Austausch der Schlüssel zur Mietwohnung ab, sollten diese verloren gehen. Sie kommen auch für die Kosten auf, die der Wechsel der zentralen Schließanlage an der Haustür nach sich zieht. Umfassenderen Schutz bieten Versicherungen, die auch den Verlust gewerblicher Schlüssel mit absichern.
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch Nässe, Beeinträchtigung durch Temperaturen, Gase, Rauch, Ruß oder Staub verursacht werden. Von einigen Versicherungen werden die Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, andere begrenzen den Versicherungsschutz auf bestimmte Ereignisse (beispielsweise sind Schäden durch Nässe nicht versichert). Ob und in welchem Umfang diese Schadenart berücksichtigt wird, hängt im Allgemeinen von den Versicherungsbedingungen ab.
Hilfst Du einem Freund beim Umzug, bist Du selbst bei leichter Fahrlässigkeit nicht haftbar für Schäden, die Du verursachst. Zum Beispiel, wenn das teure Home-Entertainment-System die Treppe hinunterfällt. Um den freundschaftlichen Frieden zu wahren und dennoch nicht ins eigene Portemonnaie greifen zu müssen, lassen sich Schäden bei Gefälligkeiten zusätzlich absichern.
Versichert sind Schäden, die Du bei Dritten durch Austausch, Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten (zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger) verursacht hast.
Kinder können teure Schäden verursachen. Sind sie unter 7 Jahren alt, können sie nicht haftbar gemacht werden. Im Straßenverkehr liegt die Altersgrenze sogar bei 10 Jahren. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Solche Schadenfälle passieren für gewöhnlich im Freundes- und Bekanntenkreis. Um das Verhältnis zu diesen nicht zu belasten und den Schaden nicht privat ausgleichen zu müssen, kann man deliktunfähige Kinder in der Haftpflicht mitversichern. In Familientarifen ist diese Option meistens enthalten.
Erklärvideo zur Privat-Haftpflichtversicherung
Wann kann man die Haftpflichtversicherung kündigen?
Die Haftpflichtversicherung unterliegt, wie andere Versicherungen auch, der Kündigungspflicht. Dabei gilt: Eine Police wird für mindestens ein Jahr abgeschlossen. Häufig werden Haftpflichtversicherungen gleich über mehrere Jahre abgeschlossen, da die Versicherer bei längeren Laufzeiten Rabatte gewähren. Wenn Du Deine Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Um Deine Privathaftpflicht zu kündigen, hast Du zwei Optionen: die ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres und die außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht. Bei beiden Optionen musst Du allerdings die jeweiligen Kündigungsfristen beachten.
Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schadenregulierern" unter den Privat-Haftpflichtversicherern.
Die ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung
Läuft Dein Versicherungsvertrag aus, hast Du das Recht, Deine Haftpflichtversicherung ordentlich zu kündigen. Bei Jahresverträgen ist dies immer zum Ablauf des Versicherungszeitraums möglich. Hat sich Deine Versicherung bereits automatisch verlängert, weil das erstmalige Vertragsende überschritten wurde, kannst Du jeweils jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Bei vielen Anbietern beträgt die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft beispielsweise Dein Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Bis spätestens zu diesem Datum muss dem Versicherer Dein Kündigungsschreiben vorliegen.
Verträge, deren vereinbarte Erst-Laufzeit 3 Jahre überschreitet, können erstmalig zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Nutzt Du diese Option nicht, kannst Du die Haftpflichtversicherung – unter Einhaltung der im Vertrag geregelten Kündigungsfrist – zum Ende jedes folgenden Jahres kündigen.
Kündigung der Haftpflicht bei einem Todesfall
Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet in der Regel auch die private Haftpflichtversicherung. Kündigen brauchen die Erben nicht, es reicht eine Mitteilung über das Ableben des Versicherungsnehmers. Der bereits gezahlte Beitrag für das Jahr wird anteilig an die Erben zurückgezahlt. Bei der Berechnung zählt allerdings nicht der Sterbetag, sondern der Tag, an dem die Versicherung die Mitteilung über den Tod des Versicherungsnehmers erhalten hat. Erben sollten also nicht zu lange warten, bis sie den Versicherer informieren.
Etwas anders ist der Fall, wenn eine Paar- oder Familienversicherung besteht. Bis zum Ende des Versicherungsjahres besteht der Versicherungsschutz dann weiter. Wenn der Hinterbliebene den fälligen Beitrag zahlt, wird er neuer Versicherungsnehmer. Je nach Situation kann sich aber der Wechsel in einen anderen Tarif anbieten, beispielsweise für Singles. Alternativ kann die Haftpflichtversicherung ganz regulär ordentlich gekündigt werden.
Ordentliche Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick:
- Bei Jahresverträgen: Kündigungsfrist meistens 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
- Bei mehrjährigen Verträgen: erstmalig im dritten Jahr der Haftpflichtversicherung möglich, Kündigungsfrist ebenfalls meistens 3 Monate, in den Folgejahren einmal jährlich zum Vertragsjahresende
- Wenn der Vertrag ausläuft und Du die Haftpflicht nicht kündigst, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.
- Stirbt der Versicherungsnehmer einer Single-Police, ist keine Kündigung erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung mit Paar- oder Familien-Tarif geht an den mitversicherten Hinterbliebenen über und läuft bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter.
Die außerordentliche Kündigung Deiner Haftpflichtversicherung
Neben der regulären Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres besteht für einige Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Auch bei der außerordentlichen Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist, die Du beachten musst.
Als Versicherungsnehmer kannst Du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und Deine Haftpflichtversicherung außerordentlich kündigen, wenn der Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöht, ohne seine Leistung entsprechend anzupassen. Über die Beitragserhöhung muss der Versicherer Dich mindestens einen Monat im Voraus informieren. Nach Eingang des Bescheids zur Beitragserhöhung beginnt Deine einmonatige Kündigungsfrist. Innerhalb dieses Monats muss Dein Kündigungsschreiben dem Versicherer vorliegen. Beim Ausfüllen der Vorlage zur außerordentlichen Kündigung der Haftpflichtversicherung gibst Du als Kündigungstermin den nächstmöglichen Zeitpunkt an.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht darüber hinaus im Schadenfall. Nachdem Du eine Zu- oder Absage bezüglich der Schadenregulierung von Deiner Versicherung erhalten hast, beginnt Deine Kündigungsfrist. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids hast Du die Möglichkeit, Deine private Haftpflichtversicherung außerordentlich zu kündigen.
Nach Eheschließung verfügt man über ein Sonderkündigungsrecht, mit dem in der Regel die jüngere der beiden Haftpflichtversicherung der Ehepartner gekündigt werden kann. Der jüngere Versicherungsvertrag wird dann rückwirkend zur Eheschließung oder zur letzten Beitragsfälligkeit aufgehoben.
Im Schadenfall hat auch der Versicherer das Recht, die Haftpflicht zu kündigen. Ebenfalls ein Kündigungsgrund für den Versicherer: wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht bezahlt. Zunächst kann der Versicherer eine neue Frist zur Zahlung setzen, nach Ablauf dieser ist der Versicherer berechtigt, fristlos zu kündigen.
Wird Deine Haftpflicht vom Versicherer gekündigt, kann es sich im Folgenden schwierig gestalten, eine neue Versicherung zu finden, da Du als Versicherungsnehmer als wirtschaftlich nicht tragbar giltst. Deshalb solltest Du in diesem Fall versuchen, eine Kündigungsumkehr mit Deinem Versicherer zu vereinbaren. Hierbei zieht der Versicherer die Kündigung zurück, wenn Du im Gegenzug dafür kündigst. So hast Du bessere Chancen, eine neue Versicherung abzuschließen. Allerdings muss der Versicherer der Kündigungsumkehr ebenfalls zustimmen. Eine andere Option stellt die Vertragssanierung dar. Hier wird die Kündigung der Haftpflicht zurückgezogen und der Vertrag angepasst. Zum Beispiel könnte die Selbstbeteiligung erhöht werden oder der Versicherungsnehmer verzichtet auf spezielle Leistungen. Anschließend kannst Du Dich nach einer neuen Haftpflichtversicherung umschauen.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Kündigungsfrist 1 Monat
- Sonderkündigungsrecht im Schadenfall: Kündigungsfrist 1 Monat – kann von Versicherungsnehmer und Versicherer in Anspruch genommen werden
- Sonderkündigungsrecht bei Eheschließung: jüngerer Versicherungsvertrag kann gekündigt werden
- Bei Zahlungsrückstand: Sonderkündigungsrecht für den Versicherer
Wie kannst Du Deine Privathaftpflicht kündigen?
Da eine Haftpflichtversicherung die versicherte Person im Falle von Schadenersatzansprüchen absichert (Sach-, Vermögens- und Personenschäden), sollte man die Versicherung nur kündigen, wenn der neue Haftpflichtschutz nahtlos an den alten angeknüpft werden kann. Um Deine Privat-Haftpflicht zu kündigen, empfehlen wir die folgenden 5 Schritte.
1. Gibt's einen Kündigungsgrund?
Für eine ordentliche Kündigung benötigst Du keinen Kündigungsgrund.
Eine außerordentliche Kündigung der Haftpflicht ist möglich bei:
- Beitragserhöhung (ohne Leistungsanhebung)
- Schadenfall
- Heirat
2. Musst Du eine Kündigungsfrist beachten?
Im Falle einer ordentlichen Kündigung hast Du bei den meisten Haftpflichtversicherungen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Für die außerordentliche Kündigung bei Beitragserhöhung oder Schadensfall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Bei Verträgen, die 3 Jahre und länger laufen, ist die ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres möglich. In allen darauffolgenden Jahren besteht die Option einmal im Jahr zum Ende des Versicherungsjahres.
3. Bei Wechsel: Neue Versicherung suchen und abschließen
Suche und vergleiche die verschiedenen Angebote auf dem Markt. Leistungsumfang, Serviceleistungen und Preise weichen teilweise erheblich voneinander ab. Wichtige Fragen, die Du berücksichtigen solltest, lauten:
- Wie hoch ist die Deckungssumme?
- Wie lange gilt der Versicherungsschutz im Ausland?
- Ist der private Schlüsselverlust mit abgedeckt?
- Besteht eine Forderungsausfalldeckung?
- Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder abgesichert?
- Gibt es Tarife für Singles, Paare und Familien?
- Gibt es für meine Berufsgruppe einen besonderen Tarif?
4. Bei Wechsel: Bestätigung der neuen Versicherung abwarten
Warte das Schreiben des neuen Anbieters ab, in dem der Abschluss Deiner neuen Haftpflichtversicherung bestätigt wird, bevor Du Deine alte Haftpflicht kündigst. So stellst Du einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes sicher. Die neue Versicherung muss Dich nämlich nicht zwingend aufnehmen und kann Deinen Antrag auch ablehnen.
5. Alte Haftpflichtversicherung kündigen
Unterschiede zwischen dem Ablauf der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung gibt es keine. Lediglich die zur Verfügung stehende Zeit ist bei der außerordentlichen Kündigung in der Regel kürzer, sodass Du nicht so viel Zeit hast um verschiedene Versicherer zu vergleichen. Das Kündigungsschreiben ist schriftlich einzureichen. Bestenfalls schickst Du die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein, sodass Du eine schriftliche Bestätigung hast, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde. Außerdem ist es sinnvoll, im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Als Kündigungsschreiben kannst Du unsere Muster-Kündigung für Haftpflichtversicherungen verwenden. Wichtig dabei ist, dass die folgenden Angaben enthalten sind:
- Vollständiger Name
- Versicherungsnummer
- Kündigungsdatum
- Kündigungsgrund, falls Du außerordentlich kündigst
- Anschrift und Kontaktdaten
- Unterschrift
Haftpflichtversicherung richtig kündigen
Den Vertrag einer Privathaftpflicht zu kündigen und zu einer neuen Versicherung oder zu einem neuen Tarif zu wechseln, kann sich in vielen Fällen lohnen. Vor allem, falls es sich um einen älteren Versicherungsvertrag handelt, in dem die Deckungssumme zu niedrig ist. Die Deckungssumme der Haftpflicht sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Aber auch ein niedrigerer Versicherungsbeitrag für dieselben Leistungen ist eine Kündigung des alten Vertrages wert. Mit unserem Service zur Kündigung kannst Du Deine alte Haftpflichtversicherung problemlos kündigen. Bei der ordentlichen Kündigung musst Du dabei darauf achten, dass Du die Kündigung innerhalb der vertraglich festgelegten Frist einreichst. Die Kündigungsfrist läuft meistens 3 Monate vor Ende des Versicherungsjahres ab. Im Schadensfall, bei Beitragserhöhungen oder nach der Eheschließung hast Du zudem die Möglichkeit, außerordentlich mit dem Sonderkündigungsrecht den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Für einen durchgängigen Versicherungsschutz beim Wechsel reichst Du die Kündigung erst ein, wenn Du bereits Deine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.
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