Welche Versicherungen sind nach der Hochzeit wichtig?

Nach der Hoch­zeit richtig versi­chert

Versicherungen für den neuen Lebensabschnitt

Nach monatelanger Planung sind die Hochzeitsfeierlichkeiten vorüber und die ersten Wochen als Ehepaar beginnen. Vielen Ehepaaren wird erst dann bewusst, dass noch einiges an bürokratischem Aufwand auf sie wartet. Was geschieht nach der Hochzeit mit Versicherungen, Steuern und Konten? Die Antwort auf diese Fragen kennen die wenigsten. So können Ehepaare sich z. B. mit einer Privathaftpflichtversicherung gemeinsam absichern und Geld sparen. Daher ist es wichtig, nach dem Eheschluss möglichst zeitnah die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit man von den Vorteilen profitieren kann. In unserem Ratgeber informieren wir Dich, was Du tun solltest.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Anpassung der Ver­sicherungs­leistung einer bestehenden Ver­sicherung. Häufig handelt es sich um die Anpassung der Ver­sicherungs­summe. Bei einigen Versicherern bzw. Tarifen berechtigt eine Heirat zur Nach­versicherung.

Dieser wird bei einer Scheidung vorgenommen. Damit sollen unter­schiedlich hohe Renten­ansprüche, die während der Ehe erworben wurden, ausgeglichen werden. Es werden private und gesetzliche Renten­versicherungen berücksichtigt. Ein Versorgungs­ausgleich findet nicht statt, wenn er zuvor notariell ausgeschlossen wurde.

Eine Versicherung gegen dieselbe Gefahr ist bei mehreren Versicherern vorhanden. Eine Doppel­versicherung bzw. Mehr­fach­versicherung ergibt sich oft nach einer Heirat, wenn vergessen wird, doppelt vorhandene Versicherungen zu kündigen.

Der Versicherungs­nehmer schließt den Vertrag ab. Als Inhaber der Versicherung erhält er den Versicherungs­schein. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm. So ist er zum Beispiel für die Beitrags­zahlung verantwortlich.

Die bezugs­berechtigte Person wird vom Versicherungs­nehmer bestimmt und erhält die Leistungen im Versicherungs­fall oder bei Ablauf der Versicherung. Das Bezugsrecht kann wider­ruflich oder unwider­ruflich vereinbart werden.

Der schönste Tag im Leben - diese Dinge solltest Du vorher erledigen

Wer heiratet, hat eine lange To-do-Liste abzuarbeiten. Bei all den Planungen rund um Torte, Einladungen & Co. vergisst man schnell mal wichtige Dinge wie Amtsgänge, Namens­änderungen oder Anpassungen der bestehenden Versicherungen. Nutze einfach unsere Hochzeits-Checkliste.

Beiträge durch Zusam­men­le­gung sparen

Die Ehe bietet die Möglichkeit, bestimmte Versicherungen zusammen­zulegen und auf diese Weise eine Doppel­versicherung zu vermeiden und gleich­zeitig Prämien zu sparen. Zu den Versicherungen, die zusammen­gelegt werden können, gehören vor allem die Privat-Haft­pflicht­versicherung und die Haus­rat­versicherung.

Privat-Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Familientarife bieten die Möglichkeit, beide Eheleute mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern. Eine Familienhaftpflicht kostet deutlich weniger als zwei Single-Tarife. Zudem sichert die Familienhaftpflicht leibliche Kinder ebenso ab wie Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist, keinem Beruf nachgeht und in einem gemeinsamen Haushalt lebt. In der Regel sind auch Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, in der Familienversicherung mitversichert.

Wenn beide Partner bereits vor der Ehe eine Haftpflichtpolice hatten, haben sie nach der Eheschließung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Unabhängig von der Rest­laufzeit kann in der Regel die jüngere Police aufgehoben werden. Der Ver­sicherungs­nehmer muss dabei die Ehe­schließung nachweisen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird bei Kündigung der Doppel­versicherung anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.

Nach der Hochzeit richtig versichern

Eine Ehe ist nicht unbedingt Voraussetzung für den Abschluss einer Familienhaftpflicht. Auch Paare, die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, können eine solche Police abschließen. Weitere Infos findest Du im Ratgeber Familienhaftpflicht.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Um beim Bezug einer gemeinsamen Wohnung eine Doppel­versicherung in der Haus­rat­versicherung zu vermeiden, sollten die Policen zusammen­gelegt werden. Wenn jeder Ehe­partner eine eigene Hausrat­police besitzt, besteht zum Zeitpunkt des Zusammen­ziehen die Möglichkeit, die jüngere der beiden Policen zu kündigen. Da der Hausrat durch den Bezug einer gemeinsamen Wohnung in der Regel deutlich größer wird, solltest Du die Versicherungs­summe überprüfen, um eine Unter­versicherung auszuschließen. Eine Nach­versicherung ist in den meisten Fällen problemlos machbar. Eine vorzeitige Kündigung ist dagegen nicht immer ohne weiteres möglich. Du solltest in jedem Fall nachfragen, welche Regelungen Dein Versicherer im Falle einer Ehe­schließung vorsieht. Ausführliche Informationen zur Haus­ratversicherung findest Du auf unserer Produktseite.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn die Eheleute eine Immobilie besitzen oder erwerben. Die Gebäude­versicherung sichert Schäden am Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Sollte eine Immobilie vollständig zerstört werden, werden die Kosten für den Neubau eines gleichartigen Hauses übernommen. Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau deckt die Wohn­gebäude­versicherung in der Regel nicht ab – dies kann über die Elementar­versicherung versichert werden. Wenn eine Immobilie mit bestehender Wohn­gebäude­versicherung gekauft wird, übernehmen die neuen Besitzer die Police. Diese können allerdings von einem Sonder­kündigungsrecht Gebrauch machen. Ausführliche Infos zur Wohnge­bäude­versicherung findest Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung – Was ist versichert.

Auto­ver­si­che­rung

Wenn beide Eheleute ein Auto besitzen, kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung bei einem Anbieter zusammenzulegen. Unter Umständen kann die Versicherungsprämie auch gesenkt werden, indem die Schadenfreiheitsklasse getauscht wird. Alle Infos zur Zweitwagen-Versicherung findest Du in unserem Ratgeber.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Besitzen beide Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, dann ist die zuletzt abgeschlossene Police zu kündigen. Dieser Vertrag kann aufgrund der Doppelversicherung sofort gekündigt werden. Der zu viel gezahlte Beitrag wird anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.

Auslands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung

Auch für die Auslandskrankenversicherung können Partnertarife genutzt werden, um Beiträge zu sparen. Ausführliche Informationen zur Reise­kranken­versicherung findest Du in unserem Ratgeber Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Absi­che­rung und Vorsorge ausrichten

Die Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Damit verändern sich mit der Heirat häufig auch die Anforderungen an die Vorsorge. Der Ehepartner und gegebenenfalls die Kinder müssen in der Risikoabsicherung und Vorsorge mitbedacht werden. Szenarien wie Berufsunfähigkeit und der eigene Tod müssen bedacht und Ehepartner und gegebenenfalls Kinder bei Vorsorge- und Risikolebensversicherungen berücksichtigt werden.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung

Die Risikolebensversicherung bietet die preis­günstigste Möglichkeit, den Ehe­partner im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Der Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Ehepartner vom anderen finanziell abhängig ist oder ein Darlehen getilgt werden muss. Der Versicherungs­nehmer legt Vertrags­laufzeit, Versicherungs­summe und die bezugs­berechtigte Person fest. Der Versicherungs­nehmer hat in der Regel die Möglichkeit, die in einer bestehenden Police genannte Bezugs­person zu ändern. Nach einer Scheidung kann somit die Police zugunsten des neuen Ehe­partners geändert werden.

Eheleute haben auch die Möglichkeit, eine verbundene Lebens­versicherung abzuschließen. Dabei wird eine Police für beide Partner abgeschlossen. Wenn einer der Partner stirbt, wird die Versicherungssumme gezahlt. Der große Nachteil der Partner­versicherung ist, dass die Versicherungs­summe nur einmal gezahlt wird. D.h. beim Tod einer der versicherten Personen ist der Vertrag beendet. Sterben beide Versicherte gleichzeitig, zum Beispiel bei einem Autounfall, wird die Versicherungssumme ebenfalls nur einmal gezahlt. Die Versicherungs­summe, die im Todesfall gezahlt wird, ist erbschafts­steuer­pflichtig, allerdings gilt für Ehepartner ein Steuer­frei­betrag von 500.000 Euro. Bei unverheirateten Paaren liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Bei der Risiko­lebens­versicherung von CosmosDirekt kann bei Heirat oder Geburt eines Kindes die Versicherungs­summe ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöht werden. Durch die Nach­versicherungs­garantie sind bis zu fünf Erhöhungen von insgesamt maximal 250.000 Euro möglich. Weitere Infos zur Risiko­lebens­versicherung findest Du im Ratgeber Risikoleben­sversicherung für Paare und Partner.

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Experten sind sich einig, dass die staatliche Leistung im Falle der Berufsunfähigkeit nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten und eine Familie abzusichern. Bringt einer der Eheleute bzw. bringen beide eine private Berufsunfähigkeitsversicherung in die Ehe ein, sollte nach der Heirat die Versicherungssumme überprüft werden, da gerade bei Kinderwunsch ein höherer finanzieller Bedarf besteht. Falls keine Berufs­unfähigkeits­absicherung vorhanden ist, sollte in jedem Fall der Abschluss für beide Partner in Erwägung gezogen werden. Als Faustregel gilt, dass die Berufs­unfähigkeits­rente etwa 75 % des jeweiligen Nettoeinkommens betragen sollte. Bei einigen Tarifen besteht nach einer Heirat die Möglichkeit zur Nachversicherung, ohne dass sich der Versicherungsnehmer einer erneuten gesundheitlichen Prüfung unterziehen muss. Besonders junge Menschen sollten daher beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung darauf achten, dass die Police einen entsprechenden Passus enthält.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von CosmosDirekt kannst Du mit der Nachversicherungsgarantie die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Ausführliche Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung findest Du hier.

Unfall­ver­si­che­rung

Eheleute können auch ihre Policen für eine Unfallversicherung zusammenlegen. Denn oftmals bieten die Versicherer einen Mehrpersonenrabatt bzw. Familienrabatt an. Du solltest die Gelegenheit nutzen und einen Vergleich zur Unfallversicherung machen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier jedoch nicht.

Bei CosmosDirekt erhältst Du in der Unfallversicherung 5 % Familienrabatt und 25 % Rabatt auf den Beitrag des zweiten oder weiterer Kinder.

Ehe und private Alters­vor­sorge

Riester-Rente

Auch für den nicht-pflichtversicherten Lebens-/Ehepartner ist die Riester-Rente möglich. Sobald ein Partner pflichtversichert ist, kann der andere ebenfalls einen Vertrag abschließen und erhält die staatlichen Zulagen schon ab 5 € monatlich. So profitiert zum Beispiel auch eine Hausfrau von der Riester-Förderung. Sogar Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bekommen die Riester Förderung, wenn der Partner diese bereits erhält. Im Todesfall besteht bei Lebens-/Ehepartnern die Möglichkeit das Gesamtguthaben inklusive der Zulagen auf den bestehenden Altersvorsorgevertrag des Partners übertragen oder als lebenslange Rente an ihn ausgezahlt werden.

Basis­rente

Die Ansprüche aus einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sind nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar. Auf Wunsch kannst Du Deinen Ehepartner/Lebenspartner mit absichern. Wenn Du in der Aufschubphase oder Rentengarantiezeit ablebst, erhält er eine lebenslange Rente.

Auf diese Aspekte solltest Du bei den jeweiligen Versicherungen achten

Drei Konten sind meist die beste Lösung

Ehepartner, die berufstätig sind, sollten jeweils ein eigenes Gehaltskonto besitzen. Dies kann bei einer Scheidung Streitigkeiten vorbeugen, da der Gesetzgeber bei einem gemeinsamen Konto zunächst unterstellt, dass das Vermögen zur Hälfte beiden Ehegatten gehört. Für laufende Kosten wie Miete, Anschaffungen im Haushalt oder auch Urlaubsreisen kann ein drittes, gemeinschaftliches Konto eingerichtet werden.

Wenn es zu einer Namens­än­de­rung kommt

Die Namensänderungen betrifft eine ganze Reihe von Dokumenten und Einrichtungen und muss entsprechend zeitnah mitgeteilt werden. Du möchtest uns Deine Namensänderung mitteilen? Hier erhältst Du alle wichtigen Informationen zur Namensänderung .

Hier findest Du eine Aufstellung der wichtigsten Unterlagen bzw. Einrichtungen, die eine solche Namensänderung betrifft:

  • Bürgeramt (wegen des Reisepasses und Personalausweises)
  • Führerschein
  • Zulassungsstelle für Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Universitäten und Hochschulen
  • Agentur für Arbeit
  • Versicherungen
  • Banken
  • Versorgungsunternehmen
  • Telefongesellschaft
  • Gebührenstelle für den Rundfunkbeitrag

Fazit: Schnell die rich­tigen Schritte einleiten und sparen

Es verursacht einen gewissen Aufwand, um die Vorsorge- und Versicherungsleistungen nach einer Heirat Eurer neuen Situation anzupassen. Durch die Zusammenlegung von Verträgen ergeben sich aber bei den folgenden Versicherungen Sparmöglichkeiten:

Darüber hinaus sollten Eheleute ihre Vorsorge und Risikoabsicherung in einigen Punkten abstimmen und anpassen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die bezugsberechtigten Personen sollten bei den folgenden Versicherungen überprüft werden:

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