Pferde sind wunderschöne und kraftvolle Tiere. Doch mit dieser Kraft können sie auch großen Schaden anrichten – wenn auch ohne bösen Willen. Als Pferdebesitzer haftest Du zu hundert Prozent, wenn Dein Tier Schäden anrichtet. Jeder Pferdebesitzer sollte eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Ratgeber erfährst Du alles zum Thema Pferdehaftpflichtversicherung. Eine freiwillige Versicherung, die nicht nur Pferdebesitzer vor finanziellen Risiken schützt.
Informationen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung von CosmosDirekt findest Du auf der Produktseite.
Gut, dass Manuela S. eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte. Denn diese Nacht wird die Pferdenärrin nicht so schnell vergessen. Als begeisterte Dressurreiterin träumte sie schon lange davon, ein eigenes Pferd zu besitzen. Mit Morgenstern, einer braunen Hannoveraner Stute, erfüllte sie sich diesen Wunsch. Das Pferd galt als lernbegierig und hatte ein freundliches Wesen. Doch eines Abends passierte das Unglück. Der Tatort: ein kleiner Reiterhof im Münsterland, in dem Manuela S. die Stute untergebracht hatte. Morgenstern brach aus der Box aus. Warum, ließ sich später nicht mehr klären. Zu dem Zeitpunkt befanden sich aber zwei Mädchen in der Stallgasse. Die Stute brachte sie zu Fall, beide Mädchen wurden schwer verletzt. Die hohen Behandlungs- und Therapiekosten sowie das Schmerzensgeld summierten sich auf rund 125.000 Euro. Manuela S. musste aber nicht persönlich Schadenersatz leisten, denn die Pferdehaftpflicht übernahm die Kosten.
Warum solltest Du Pferdehaftpflichtversicherung abschließen?
Für Pferdebesitzer ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber alle Experten raten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn als Pferdebesitzer haftest Du für alle Schäden, die das Pferd anrichtet. Der Grund dafür ist die sogenannte Gefährdungshaftung. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und gilt für Halter sogenannter Luxustiere. Im § 833 BGB ist die Haftungspflicht geregelt:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Das heißt: Bei Pferden muss der Halter die Gefährdungshaftung für sein Tier übernehmen. Allein Größe und Gewicht der Tiere sprechen schon dafür. Bei der Gefährdungshaftung wird auch das Wesen der Pferde berücksichtigt. Sie sind die klassischen Fluchttiere: Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen Pferde davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst Pferde, die als besonders friedlich und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.
Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben – aber sinnvoll
Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte, wegen der Gefährdungshaftung und weil der Halter in voller Höhe für alle Schäden die sein Pferd verursacht aufkommen muss, unbedingt abgeschlossen werden. Die Haftpflicht fürs Pferd ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Doch die Haftpflichtversicherung fürs Pferd verhindert, dass sich der Pferdehalter infolge von Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe finanziell ruiniert. Denn er haftet nicht nur mit seinem gegenwärtigen, sondern auch mit seinem zukünftigen Vermögen – bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Schaden ersetzt ist. Die jährliche Versicherungsprämie fällt gegenüber solchen existenzbedrohenden Risiken kaum ins Gewicht. Denn ein Schaden passiert schneller, als der Pferdehalter glaubt. Schon ein Knall reicht unter Umständen aus, dass das sanftmütige Ross bei einem Ausritt durchgeht.
Welche Leistungen sollte die Pferdehaftpflichtversicherung umfassen?
Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel Personen-, Sach- und Vermögenschäden ab, die Dritten durch das Pferd entstanden sind.
- Personenschäden – die Verletzung eines Menschen durch einen Unfall. Diese umfassen beispielsweise Heil- und Pflegekosten nach Bissen, Stürzen oder anderweitigen Verletzungen, aber auch Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente
- Sachschäden beziehen sich auf Gegenstände, die durch das Pferd beschädigt oder zerstört werden. Die Haftpflicht fürs Pferd ersetzt dabei die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes aus
- Vermögensschäden sind Kosten oder Verluste, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Geschädigte aufgrund eines Unfalls daran gehindert wird, seinem Beruf nachzugehen
Insbesondere um möglicherweise sehr hohe Personenschäden abzudecken, solltest Du eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro nicht unterschreiten. Die Deckungssumme ist die Obergrenze, bis zu der die Versicherung die entstehenden Kosten übernimmt. CosmosDirekt bietet im Comfort-Tarif sogar eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro an, sodass du rundum geschützt bist.
Leistungen im Comfort-Schutz auf einen Blick
- Versicherungssumme mindestens 50 Millionen Euro, pauschal für Personen- Sach und Sachschäden
- Abdeckung von Mietsachschäden bei Unterbringung in Pferdepension oder oft wechselnden Pferdeboxen
- Flurschäden
- Ungewollte Deckaktschäden
- Mitversicherung von Fohlen
- Weltweiter Versicherungsschutz für 3 Jahre
- Passiver Rechtsschutz
Wer ist durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert?
Zunächst wird durch die Pferdehaftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer geschützt, also der Tierhalter beziehungsweise der Tierbesitzer. Von der jeweiligen Police hängt aber ab, ob auch Reitbeteiligungen, Tierhüter und Fremdreiter mitabgesichert sind.
Wenn eine Reitbeteiligung besteht
Es kommt relativ häufig vor, dass ein Pferdehalter (oder -eigentümer) mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung vereinbart. Leistungen und Gegenleistungen sind vertraglich festgehalten. Die Person darf mit dem Pferd ausreiten, dafür beteiligt sie sich beispielsweise an den Unterhaltkosten für das Pferd. Ermöglichst Du als Pferdebesitzer eine Reitbeteiligung, sollte dieser Umstand auch in die Tierhalterhaftpflicht für Dein Pferd aufgenommen werden. Denn erleidet die Reitbeteiligung während eines Ausritts einen Schaden, beispielsweise durch einen Biss, kannst Du als Halter in Regress genommen werden. Genauso sollten Schäden abgesichert sein, die Dein Pferd während des Ausritts mit der Reitbeteiligung verursacht.
Wenn jemand das Pferd hütet
Unter dem Begriff Tierhüter versteht man jemanden, der für einen bestimmten Zeitraum die Aufsicht über das Pferd übernommen hat und dabei selbstständig handelt. Dabei darf es sich nicht um einen bezahlten Auftrag, sondern um einen gelegentlichen Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst handeln. Tierhüter müssen bei mancher Haftpflichtversicherung für Pferde gesondert miteingeschlossen werden. Achte auf den Einschluss von Tierhütern, wenn Du beispielsweise einen Bekannten bitten möchtest, sich um Dein Pferd zu kümmern, während Du und Deine Familie im Urlaub sind. Ansonsten besteht für Deinen Bekannten kein Versicherungsschutz.
Wenn jemand Fremdes das Pferd reitet
Auch Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht miteingeschlossen. Dieser Begriff bezeichnet alle Personen, die in unregelmäßigen Zeiträumen auf Deinem Pferd reiten und dafür nichts bezahlen. Das kann die Tochter eines befreundeten Ehepaares sein, die bei einem Besuch mit Deinem Pferd ausreiten möchte, aber auch die Nachbarskinder oder die Bekannte, die einmal auf einen Ausritt mitkommen möchten. Gerade unerfahrene Reiter können die „Sprache der Pferde“ nicht immer richtig verstehen. Das spielt aber keine Rolle, sollten sie bei einem Ritt verletzt werden. Denn aufgrund der Gefährdungshaftung steht der Pferdehalter in der Verantwortung. Mit dem Einschluss von Fremdreitern sicherst Du Dich gegen finanzielle Forderungen ab, die damit zusammenhängen. Ein Schaden kann schnell passieren: Beim Ausritt geht Deiner Bekannten plötzlich das Pferd durch, es wirft sie daraufhin ab und Deine Bekannte verletzt sich schwer am Kopf.
Was kostet eine Haftpflichtversicherung für Pferde?
Verschiedene Faktoren haben einen Einfluss darauf, wie hoch die Prämie für die Pferdehaftpflichtversicherung ausfällt:
- Tarif: Ein Tarif mit sehr vielen Leistungen wird in der Regel auch etwas mehr kosten als eine Basis-Pferdehaftpflicht, die nur eine grundständige Abdeckung und eine Mindest-Versicherungssumme von 10 Millionen Euro umfasst. Weitere Faktoren sind:
- Selbstbeteiligung: Wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, bezahlt der Versicherungsnehmer alle Schäden bis zu der vereinbarten Höhe selbst. Erst alle Kosten, die darüber hinausgehen, werden von der Pferdehaftpflicht übernommen.
- Vertragslaufzeit: Je länger der Vertrag von vornherein abgeschlossen wird, desto günstiger fällt die jährliche Prämie aus.
Leistungen | Basis | Comfort |
---|---|---|
Leistungen | ||
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ||
Pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 10 Mio. € | 50 Mio. € |
Mietsachschäden | ||
Mietsachschäden | – | 50 Mio. € |
Auslandsaufenthalt bis zu 3 Jahre | ||
Auslandsaufenthalt bis zu 3 Jahre | ||
Flurschäden | ||
Flurschäden | ||
Ungewollte Deckaktschäden | ||
Ungewollte Deckaktschäden | – | |
Mitversicherung des Nachwuchses bis 6 Monate | ||
Mitversicherung des Nachwuchses bis 6 Monate | – |
Wie kann ich die Pferdehaftpflichtversicherung kündigen?
Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, kannst Du die Tierhalterhaftpflicht für Dein Pferd auf zweierlei Weise kündigen: mit einer ordentlichen und mit einer außerordentlichen Kündigung.
Die ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Bei der Pferdehaftpflicht beträgt die Kündigungsfrist, die Du einhalten musst, meistens drei Monate. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Termin die schriftliche Kündigung – am besten per Einschreiben – bei Deinem gegenwärtigen Versicherer eingegangen sein muss. Ansonsten verlängert sich die Pferdehaftpflichtversicherung um ein weiteres Jahr.
Bei vielen Versicherern kannst Du die Pferdehaftpflicht auch über mehrere Jahre abschließen. Durch fünf- oder zehn-Jahres-Verträge kannst Du die Versicherungsprämie reduzieren. Bei einer solchen mehrjährigen Tierhalterhaftpflicht fürs Pferd, die drei Jahre oder länger läuft, kannst Du erst zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
Hauptfälligkeit Pferdehaftpflicht | Stichtag |
01.01. | 30.09. |
01.02. | 31.10. |
01.03. | 30.11. |
01.04. | 31.12. |
01.05. | 31.01. |
01.06. | 28.02./29.02. |
01.07. | 31.03. |
01.08. | 30.04. |
01.09. | 31.05. |
01.10. | 30.06. |
01.11. | 31.07. |
01.12. | 31.08. |
Die außerordentliche Kündigung
Unter folgenden Umständen kannst Du die Pferdehaftpflichtversicherung auch außerordentlich kündigen:
- Ein Schaden wurde über die Pferdehaftpflicht reguliert
- Dein Versicherer hat die Prämie erhöht, ohne Leistungen zu verbessern
In diesen Fällen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Erhalt der Mitteilung vom Versicherer, beispielsweise über die Prämienerhöhung.
Beendigung des Vertrags nach Tod oder Verkauf
Stirbt Dein Pferd oder verkaufst du es, musst Du die Tierhalterhaftpflicht, die Du für Dein Pferd abgeschlossen hattest, nicht kündigen. Du kannst den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufheben lassen. Dazu musst du lediglich deinen Versicherer informieren. Dem Schreiben fügst Du den entsprechenden Nachweis über Tod oder Verkauf bei. Der Versicherer erstattet dann anteilig die bereits gezahlte Prämie für die Pferdehaftpflicht.
Vergleichen und Wechseln der Pferdehaftpflicht lohnt sich
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, die jeder Pferdehalter abgeschlossen haben sollte. Zwar ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, doch kann der Pferdehalter mit ihr dem eigenen finanziellen Ruin zu sehr überschaubaren Kosten vorbeugen. Neben einer günstigen Prämie spielen auch Umfang und Höhe der Leistungen bei der Auswahl der richtigen Haftpflichtversicherung für Dein Pferd eine wichtige Rolle. Unbedingt achten solltest Du auf eine möglichst hohe Versicherungssumme, damit Du auch bei schweren Personenschäden noch geschützt bist.
Bevor Du Dir für eine bestimmte Tierhalterhaftpflicht für dein Pferd entscheidest, solltest Du die verschiedenen Angebote vergleichen: Sind alle Risiken abgedeckt? Gibt es Personen, die regelmäßig oder gelegentlich das Pferd reiten und zusätzlich abgesichert werden müssen? Bei Hengsten macht es durchaus Sinn, ungewollte Deckaktschäden in die Pferdehaftpflicht aufzunehmen, bei Zuchtstuten die kostenlose Mitversicherung von Fohlen.
Hast Du einen Anbieter mit einer guten und günstigen Pferdehaftpflichtversicherung gefunden, kannst Du spätestens zum nächsten Stichtag kündigen.