Wohngebäudeversicherung kündigen

Was musst Du beachten?

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Fairster Schadenregulierer
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Bei Un­zu­friedenheit, schlechten Tarifleistungen oder Tariferhöhungen seitens Deines Versicherers solltest Du den Wechsel Deiner Wohngebäudeversicherung in Erwägung ziehen. Wichtig ist, dass Du die neue Versiche­rung bereits abge­schlossen hast, bevor Du Deine alte Wohngebäude­ver­sicherung kündigst. Dies gilt sowohl für die ordentliche als auch für die außer­ordentliche Kündi­gungen. Im Ratgeber erfährst Du weiterhin, wie Du mit einer Kündi­gung durch den Versicherer umgehst. Informationen zur Wohngebäude­versicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ordent­lich kündigen

Du kannst eine Wohngebäudeversicherung, wie jede andere Versicherung auch, unter Einhaltung bestimmter Fristen schriftlich kündigen. Eine Begründung für die Kündigung ist nicht notwendig. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit musst Du Deinem Versicherer die schriftliche Kündigung zugeschickt haben.

Im Kündigungsschreiben musst Du folgende Informationen angeben:

  • Vorname und Name
  • Vollständige Adresse
  • Betreff: Wohngebäudeversicherung kündigen
  • Versicherungsnummer
  • Keine Angabe von Gründen notwendig
  • Kündigung zum Ablauf des Versicherungszeitraums

Bei Versicherungen mit einer Laufzeit von 3 Jahren und länger kannst Du frühestens zum Ende des 3. Versicherungsjahres ordentlich kündigen.

Den Brief mit dem Kündigungsschreiben übersendest Du am besten per Einschreiben (mit Rückschein) oder per E-Mail.

Du willst Deine Gebäudeversicherung kündigen? Nutze einfach die Musterkündigung.

Wenn es mehrere Hauseigentümer gibt, dann sind meistens alle Eigentümer gesamt­schuld­nerisch für den Vertrag zuständig. Bevor eine Kündigung des Vertrags erfolgen kann, müssen sich alle Parteien einig sein. Dasselbe gilt bei einer Gebäude­versicherung für ein Haus mit Eigentums­wohnungen. Hier muss die Eigentümerversammlung einen Beschluss fassen, damit die Gebäude­versicherung gewechselt werden kann.

Bei finan­zierten Gebäuden ist die Zustim­mung des Kredit­in­sti­tuts zur Kündi­gung notwendig

In der Regel kannst Du frei entscheiden, ob Du die Wohngebäudeversicherung kündigen möchtest. Eine Einschränkung gibt es aber bei Wohngebäuden, bei denen noch ein Darlehen zurückgezahlt wird. In diesem Fall ist die Zustimmung des Kreditinstituts erforderlich, damit die Kündigung wirksam wird. Solange die Prämie der neuen Versicherung niedriger ist als die der alten oder bei verbesserten Leistungen gleichbleibt, sollte die Zustimmung des Kreditgebers kein Problem sein.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich kündigen (Sonder­kündigungs­recht)

Unter besonderen Umständen kannst Du die Wohngebäudeversicherung auch vorzeitig kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht kann in den folgenden Situationen bestehen:

1. Vertrags­än­de­rungen oder Beitrags­er­hö­hung

Die Regel ist: Ändert der Versicherer den Vertrag zum Nachteil des Versicherten, hat dieser das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Meistens dürfte das der Fall sein, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht und die Beitragsrechnung verschickt hat.

Wenn Deine Gebäudeversicherung auf dem gleitenden Neuwertfaktor basiert, sind jährliche Beitragserhöhungen üblich. Die Versicherungssumme ist beim gleitenden Neuwert an den Baupreisindex gekoppelt und bildet dadurch auch die Wertsteigerung des Gebäudes ab.

Bei einer Gebäude­versicherung mit gleitendem Neuwert­faktor ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Versicherer außerhalb der Indexanpassung die Preise bei gleichbleibenden Leistungen erhöht.

2. Scha­dens­fall

Nach der endgültigen Entscheidung der Versicherung, ob der Schaden reguliert wird oder nicht (Zustimmung/Ablehnung), kannst Du die Gebäudeversicherung ebenfalls kündigen – wie im ersten Fall mit einer Frist von einem Monat. Dabei ist es unwichtig, ob der Schaden vom Versicherer reguliert wurde oder nicht. Beachte, dass Du bei unterjähriger Kündigung die gezahlten Beiträge nicht zurückbekommen.

Bevor Du im Schadenfall eine bestehende Wohngebäudeversicherung kündigst, solltest Du Dir sicher sein, dass der neue Versicherer deine Immobilie auch versichert. Denn im schlimmsten Fall lehnt der neue Versicherer Deinen Antrag ab und Du stehst unter Umständen ohne Versicherungsschutz da.

3. Haus­kauf

Kauft jemand ein Haus, übernimmt er automatisch auch die Wohngebäudeversicherung, sofern der Vorbesitzer eine entsprechende Police für die Immobilie abgeschlossen hat. Dadurch soll der Versicherungsschutz auch in der Übergangsphase gewährleistet sein. Doch auch in diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Eigentümer kann die Gebäudeversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Frist setzt mit der schriftlichen Bestätigung des Grundbucheintrags ein. Beachte zudem, dass bei einer unterjährigen Kündigung der gezahlte Jahresbeitrag von der Versicherung oftmals nicht erstattet wird. So kann es von Vorteil sein, den Vertrag erst zum Jahresende zu kündigen.

Bei einer Erbschaft besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Erbe übernimmt die Versicherung mit dem Haus und muss alle damit verbundenen Rechte und Pflichten weiterführen. Erst zum Ablauf des Versicherungsjahres kann der Erbe – unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten – die Wohngebäudeversicherung kündigen.

Außer­or­dent­liche Kündi­gung der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung in Kürze:
  • Kündigungsfrist: 1 Monat
  • In schriftlicher Form
  • Angabe des Kündigungsgrunds notwendig (Beitragserhöhung, Schadensfall, Hauskauf)
  • Per Einschreiben mit Rückschein

Mit unserem Wechselservice kannst Du Deine Wohngebäudeversicherung einfach wechseln.

Versi­cherer kündigt Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Auch der Versicherer kann die Wohngebäudeversicherung kündigen. Dies ist per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann also auch der Versicherer einen Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.

Der Versicherer kann auch nach einem regulierten Schaden mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Zudem ist auch eine Kündigung möglich, wenn die Versicherung über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.

Fazit: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erst kündigen, wenn Du einen neuen Vertrag hast

Wenn die Versicherung die Preise erhöht oder Du mit der Leistung generell unzufrieden bist, lässt sich eine Wohngebäudeversicherung problemlos kündigen. Die Suche nach einer neuen, besseren Police gestaltet sich mitunter schwierig. Daher gilt, dass Du die neue Versicherung bereits abgeschlossen haben solltest, bevor Du die alte Gebäudeversicherung kündigst. Dies trifft sowohl auf ordentliche wie auf außerordentliche Kündigungen zu. Gerade im Fall eines Hauskaufs macht es mitunter Sinn, in Ruhe eine neue Versicherung zu suchen und die bestehende erst zum Ende des Versicherungsjahres aufzulösen.

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