Was passiert im Todesfall mit den Versicherungen?

Tod eines Familienmitglieds

Was passiert im Todesfall mit den Versicherungen?

Der Tod eines Familienmitglieds trifft Angehörige häufig überraschend. Trotz der Trauer erfordert der Sterbefall von den Hinter­bliebenen sofortiges Handeln. Innerhalb der ersten Tage müssen einige Dinge in die Wege geleitet werden, damit Du Verträge, wie zum Beispiel eine Privat-Haftpflicht, kündigen kannst oder Versicherungs­leistungen, zum Beispiel aus einer Risikolebensversicherung, beantragen kannst. In unserem Ratgeber geben wir Dir Tipps, worauf Du achten musst und worum Du Dich auf der Stelle kümmern solltest.

Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.

Diese Begriffe solltest Du kennen

Wenn die versicherte Gefahr nicht mehr existiert, endet die Versicherung im Todesfall automatisch. Die Versicherung muss allein über den Wegfall informiert werden.

Schriftstück, das nach deutschem Recht eine Person für eine andere Person bevollmächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Durch die Beglaubigung oder Beurkundung durch einen Notar erhält die Vollmacht mehr Gewicht.

Inner­halb der ersten drei Tage: Was muss sofort erle­digt werden?

Herr Meyer ist mit 54 Jahren überraschend an einem Herzinfarkt verstorben. Jetzt muss sich seine Ehefrau um alle Formalitäten kümmern. Es müssen Behörden, Versicherungen und Banken rechtzeitig über sein Ableben informiert werden. Doch welche Dokumente braucht man dafür eigentlich?

Häufig sind Angehörige nicht vollkommen allein, wenn ein Familienmitglied stirbt. Verwandte, Freunde und der Bestatter stehen ihnen zur Seite. Die meisten Angelegenheiten können Hinterbliebene selbst regeln. Doch aufgrund der kurzen Zeit, um alles zu erledigen, ist unterstützende Hilfe und Beratung sinnvoll. Bestattungsinstitute und Behörden wissen, welche Unterlagen Du jetzt benötigst. Scheue Dich also nicht, Dich beraten zu lassen. Wer keine nahen Familienangehörigen oder Freunde in unmittelbarer Nähe hat, kann auch einen Trauerbegleiter in Anspruch nehmen.

Toten­schein ausstellen lassen

Die meisten Menschen sterben im Krankenhaus, Hospiz oder Pflegeheim. In diesen Fällen wird der Totenschein automatisch dort ausgestellt. Wenn jemand zu Hause stirbt, muss ein Arzt gerufen werden, damit er nach der Leichenschau den Totenschein ausstellen kann. Gleichzeitig bestätigt der Mediziner, dass der Tod auf natürliche Weise eingetreten ist. Ansonsten muss die Polizei verständigt werden. Am ersten Tag ist es am Allerwichtigsten, sich den Totenschein ausstellen zu lassen, um alle weiteren Schritte in die Wege leiten zu können.

Bestatter verstän­digen

In Deutschland musst Du beachten, das Du im Sterbefall je nach Bundesland 24 bis 36 Stunden Zeit hast, um die Leichenüberführung in eine Leichenhalle durch einen Bestatter zu veranlassen. Ein bis zwei Tage darf der Tote zu Hause aufgebahrt werden. Der Zeitraum kann auf Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt verlängert werden. Wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten hat, muss der Leichnam sofort überführt werden.

Bezüglich des Bestattungsunternehmens hast Du freie Wahl. Angehörige sollten allerdings vorher prüfen, ob der Verstorbene mit einem bestimmten Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dieser muss in einem solchen Fall informiert werden. Der Bestatter holt den Leichnam aus der Wohnung, dem Krankenhaus oder dem Altenheim ab. Ein Termin für die Beerdigung sollte innerhalb der ersten zwei Tage vereinbart werden.

Ster­be­ur­kunde ausstellen lassen

Spätestens am dritten Tag nach dem Tod müssen Hinterbliebene zum Standesamt, um eine Sterbeurkunde ausstellen zu lassen. Die Sterbeurkunde erhältst Du bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Wenn Du wünschst, dass Dein Bestatter diese Aufgabe für Dich übernimmt, stell ihm eine Vollmacht für die Abholung aus.

Diese Unter­lagen werden für die Anfer­ti­gung der Ster­be­ur­kunde benö­tigt:

  • Totenschein
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Bei Ledigen: die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: die Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: die Sterbeurkunde des vorher gestorbenen Ehepartners
  • Bei Akademikern: Urkunde über Titel (optional, wenn gewünscht wird, dass der Titel auf der Sterbeurkunde vermerkt wird)

Wenn nicht alle Dokumente vorhanden sind, kann eine Abschrift aus dem Familienbuch weiterhelfen. Ansonsten kannst Du Dich beim Standesamt selbst darüber informieren, was als Ersatzdokument akzeptiert wird.

Der Standesbeamte stellt auf Grundlage des Totenscheins die Sterbeurkunde aus – in der Regel zehn Exemplare. Die Exemplare der Sterbeurkunde werden für die Kündigung von Konten, Versicherungen und Geldanlagen sowie für die Rentenabmeldung benötigt.

Das solltest Du bei einem Todesfall tun

Verstirbt ein Angehöriger, ist das für die Hinterbliebenen sehr schmerzlich. Damit zu den emotionalen Belastungen keine finanziellen Probleme hinzukommen, musst Du möglichst schnell die Leistungen aus der Risiko­lebens­versicherung und aus der Kreditausfallversicherung beantragen. Was Du dabei beachten musst, verrät Dir die Checkliste Todesfall.

Welche Versi­che­rungen kündigen nach dem Todes­fall?

Bei Versicherungen gilt in der Regel: Wenn das Versicherungs­interesse wegfällt, endet auch der Vertrag. Das gilt vor allem dann, wenn die Gefahr oder die Sache, auf die sich der Versicherungs­schutz richtet, nicht mehr existiert. Dies ist bei einem Todesfall gewöhnlich gegeben. Allerdings unterscheidet man bei der Beendigung des Versicherungs­verhältnisses zwischen Personenversicherungen und sachgebundenen Versicherungen. Personenversicherungen enden mit dem Tod der versicherten Person in der Regel automatisch. Sachgebundene Versicherungen dagegen benötigen eine schriftliche Kündigung. Andernfalls übernehmen die Erben als Versicherungsnehmer die Versicherungen.

Frist für die Todes­fall­mel­dung einhalten

Angehörige sollten daran denken, der Versicherung das Ableben des Versicherungsnehmers rechtzeitig mitzuteilen. Die Kenntniserlangung verpflichtet zu einer Benachrichtigung mit einer Frist innerhalb von 24 bis 72 Stunden. Je nach Versicherungsvertrag können die Zeiträume unterschiedlich sein.

Erfor­der­liche Unter­lagen für die Kündi­gung

Für die Kündigung der Versicherungsverträge des verstorbenen Versicherungsnehmers werden je nach Art der Versicherung verschiedene Unterlagen benötigt:

  • Versicherungspolice
  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache

Bei CosmosDirekt lassen sich Versicherungen einfach und unkompliziert über eine Musterkündigung auflösen. Mit ein paar Angaben zur Versicherung und zum Versicherungsnehmer hast Du die Kündigung schnell erledigt.

Lebens­ver­si­che­rungen

Lebensversicherungsverträge enden automatisch mit dem Tod des Versicherten. Gerade bei diesen Policen müssen empfangsberechtige Personen darauf achten, die Versicherungsgesellschaft rechtzeitig zu informieren. Die Frist von 24 bis 72 Stunden sollte unbedingt eingehalten werden. Die Versicherungssumme wird an die Person/en ausgezahlt, die als bezugsberechtigt im Vertrag vermerkt ist/sind. Wenn der Verstorbene zwar Versicherungsnehmer war, aber nicht die versicherte Person, wird ggf. eine bei Vertragsabschluss bestimmte Person als neuer Versicherungsnehmer eingesetzt oder die versicherte Person kann den Vertrag als Versicherungsnehmer selbst übernehmen.

Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherungen enden ebenfalls mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Bei dieser Versicherung müssen Angehörige besonders darauf achten, fristgerecht den Tod zu melden. Innerhalb von 48 Stunden muss der Versicherer in Kenntnis gesetzt werden. Dann kann dieser die näheren Unfallumstände untersuchen und wenn zwingend notwendig eine Obduktion des Leichnams in die Wege leiten. Die Versicherungssumme wird nach Klärung der Sachlage an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Wenn der Verstorbene nur Versicherungsnehmer war, kann die versicherte Person den laufenden Vertrag übernehmen. Das Gleiche gilt für weitere Mitversicherte.

Privat­haft­pflicht

Ein Einzelvertrag der Privathaftpflicht endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Gezahlte Beiträge erhalten Erben anteilig zurück. Hierbei ist es wichtig, die Versicherung umgehend über das Ableben zu informieren. Ab dem Tag der Meldung wird die Rückzahlungssumme berechnet. Bei Familienversicherungen sind mitversicherte Angehörige bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiterhin versichert. Wenn der Hinterbliebene dann weiterhin zahlt, wird er neuer Versicherungsnehmer.

Tier­hal­ter­haft­pflicht­

Im Todesfall des Versicherungsnehmers genießen die Angehörigen den Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung noch bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Der Versicherungsvertrag endet anschließend zu diesem Zeitpunkt – hierzu muss die Versicherung über den Todesfall informiert werden. Auf Wunsch kann die Haftpflicht auch von den Angehörigen übernommen werden. Diese werden dann zum neuen Vertragspartner der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Hunde und Pferde benötigen eine Tierhalterhaftpflicht. Wenn Du von Deinem verstorbenen Angehörigen das Tier übernimmst, solltest Du prüfen, ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. In unseren Ratgebern zu Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht klären wir Dich darüber auf, wann Du eine Tier-Haftpflichtversicherung benötigst. In einigen Bundesländern ist es sogar Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen.

Haus- und Grund­be­sitzer-Haft­pflicht­

Die Erben von Haus und Grund übernehmen automatisch auch die dazugehörige Haftpflichtversicherung. Ein Sonderkündigungsrecht existiert nicht. Der Vertrag ist regulär mit drei Monaten zum Versicherungsablauf kündbar.

Prüfe die bestehende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung und nutze die Chance zum Wechsel. Bei CosmosDirekt enthält die private Haftpflichtversicherung beitragsfrei eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für das selbstbewohnte Eigenheim. Falls Du darüber nachdenkst, in das geerbte Haus einzuziehen, ist diese Variante eine attraktive Alternative.

Haus­rat­ver­si­che­rung

Maximal zwei Monate lang besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiterhin Schutz der Hausratversicherung. Ein vorausbezahlter Jahresbeitrag wird anteilig zurückerstattet. Falls einer der Erben die Wohnung bzw. das Haus übernimmt, läuft der Vertrag weiter. Der neue Bewohner wird dann Versicherungsnehmer.

Kfz-Versi­che­rung

Verträge der Kfz-Versicherung enden nicht automatisch mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Im Normalfall würde die Versicherung mit der Abmeldung des Fahrzeugs enden. Die Erben übernehmen automatisch die Versicherungspolice, wenn sie kein schriftliches Kündigungsschreiben oder eine Sterbeurkunde beim Versicherer einreichen. Die Bedingungen können an die persönlichen Voraussetzungen angepasst werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Hinterbliebenen übernehmen die Police der Wohngebäudeversicherung automatisch. Es existiert kein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Versicherung lässt sich in der Regel mit einer Dreimonatsfrist kündigen.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Bis zum Ende der Beitragsperiode läuft der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung automatisch weiter. Allerdings setzt die Versicherung dazu voraus, dass die Prämie am Todestag bezahlt war und kein Risikowegfall existiert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Erbe eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung erbt, selbst aber kein Fahrzeug besitzt. Bezahlt der Erbe den Folgebeitrag, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Der Beitragszahler übernimmt die Rolle des Versicherungsnehmers.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Die Sterbegeldversicherung endet mit dem Ableben des Versicherungsnehmers. Im Todesfall wird die Versicherungssumme an die vom Versicherten bestimmte Person ausbezahlt. Die meisten Versicherungen bezahlen die volle Versicherungssumme aber erst nach einer Aufbauphase aus. Verstirbt der Versicherungsnehmer in dieser Zeit, werden nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Eine Ausnahme ist ein Unfall. Der Tod des Versicherungsnehmers sollte der Versicherung umgehend mitgeteilt werden, damit diese die Versicherungssumme schnellstmöglich auszahlen kann.

Private Kran­ken­ver­si­che­rung

Mit dem Tod der versicherten Person endet auch das Vertragsverhältnis. Mitversicherte Familienmitglieder müssen sich innerhalb von 2 Monaten beim Versicherer melden und diesem mitteilen, ob sie die private Krankenversicherung weiterführen möchten. Bis dahin genießen sie weiterhin Versicherungsschutz. Gleichzeitig ist es möglich, einen Tarifwechsel vorzunehmen.

Was tun mit Geld­an­lagen und Bank­konto im Erbfall?

Bankkonten und Geldanlagen bereiten Erben die größten Probleme. Grundsätzlich darf eine Erbengemeinschaft nur einstimmig Überweisungen oder Abhebungen vornehmen. In der Praxis ist dieses Verfahren für die kontoführende Bank äußerst lästig. Da theoretisch alle Miterben einen Überweisungsträger oder eine Auszahlungsanweisung ausfüllen müssen, muss das Bankhaus wissen, wer alles zur Erbengemeinschaft gehört. Dieses Problem lässt sich mit einem Erbschein lösen. Das Nachlassgericht stellt solch eine Urkunde frühestens 6 Wochen nach dem Erbfall aus.

Wer es seinen Hinterbliebenen einfacher machen möchte, kann als Alternative schon zu Lebzeiten eine Vollmacht für eine Vertrauensperson aufsetzen. Eine andere Möglichkeit ist eine notarielle Vorsorgevollmacht, die Bankgeschäfte über den Tod hinaus ausdrücklich erlaubt. Außerdem dürfen Mitkontoinhaber auch nach dem Tod Bankgeschäfte über das Konto erledigen – allerdings nur, bis die Erben dagegen vorgehen. Denn es ist nicht erlaubt, ohne Zustimmung der Erbgemeinschaft Geld von einem Bankkonto abzuheben.

Wenn der Erbschein vorliegt, können die Erben einen Verwaltungsberechtigten festlegen und diesen der Bank melden. Allerdings funktioniert dieses Vorgehen nur, wenn sich alle Erben untereinander einig werden. Bankkonten können dementsprechend auch nur mit Zustimmung aller gekündigt werden.

Ähnlich verhält es sich mit Geldanlagen. Auch hier bestimmt die Erbengemeinschaft das Vorgehen. Allerdings mit Einschränkungen von Seiten der Bank: Geldanlagen sind häufig an feste Laufzeiten gebunden. Wenn Erben solche Verträge wegen des Todesfalls vorzeitig kündigen wollen, lassen sich Banken das in der Regel bezahlen. Außerdem muss man damit rechnen, dass nur das angelegte Grundkapital ohne die Zinserträge ausgezahlt wird. Es besteht nicht zwangsläufig ein Sonderkündigungsrecht. Erben können aber zu gleichen Bedingungen über ihr geerbtes Finanzprodukt weiter Geld anlegen.

Private Alters­ver­sor­gung: So hinter­lässt Du Ange­hö­rigen Kapital

Die Altersvorsorge ist hauptsächlich für den eigenen Lebensabend gedacht. Wer die richtige Absicherung wählt, kann das Angesparte nach dem Tod für Angehörige erhalten – auch bei staatlich geförderten Finanzprodukten.

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Fazit: Früh­zeitig einen Überblick verschaffen

Ein Todesfall ist immer ein schlimmer Schicksalsschlag für die Hinterbliebenen. Trotz der Trauer müssen Angehörige und Erben einige Dinge beachten, die umgehend in den ersten drei Tagen nach dem Tod erledigt werden müssen. Es empfiehlt sich, eine Checkliste für die ersten Tage zu machen und sich bei Freunden, Bekannten und Verwandten Hilfe zu holen. Ein Überblick über alle Versicherungen, Geldanlagen und Bankkonten hilft dabei, Fristen einzuhalten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Bei mehreren Erben kann in Nachlass-Angelegenheiten immer nur die Erbengemeinschaft entscheiden.

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