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Gebäudeversicherung beim Hauskauf: Das Wichtigste zur in Kürze
Du überlegst Dir ein Haus zu kaufen oder steckst vielleicht schon mitten in den Planungen für den Kauf einer Immobilie? Dann beschäftigst Du Dich sicher früher oder später mit dem Thema Wohngebäudeversicherung. Wird Dein zukünftiges Eigenheim vom aktuellen Eigentümer bewohnt, besteht oftmals bereits ein Versicherungsschutz für das Haus. Kann man die Gebäudeversicherung beim Hausverkauf durch den aktuellen Besitzer einfach übernehmen? Was ist, wenn der aktuelle Schutz nicht Deinen Bedürfnissen und Vorstellungen an eine Wohngebäudeversicherung entspricht? Diese und weitere Fragen beantworten wir Dir hier. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Infos zur Übernahme der Wohngebäudeversicherung beim Hauskauf und Eigentümerwechsel. Produktdetails von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.
Was passiert mit der Gebäudeversicherung bei einem Hauskauf?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) schreibt in § 95 vor, dass beim Hauskauf bzw. -verkauf die Gebäudeversicherung mit dem Eigentümerwechsel automatisch vom aktuellen Eigentümer (Verkäufer) auf den zukünftigen Besitzer (Erwerber) übergeht. So ist der Versicherungsschutz auch in der Übergangszeit immer gewährleistet und es entsteht keine Versicherungslücke. Als Erwerber einer Immobilie, musst Du Dir also keine Sorgen machen, dass potenzielle Schäden durch Sturm, Leitungswasser oder Feuer, kurz nach dem Hauskauf, nicht vom Versicherer übernommen werden.
Wann wird die Gebäudeversicherung auf den Käufer übertragen?
Damit der Verkauf einer Immobilie überhaupt zustande kommt, müssen sich Verkäufer und Erwerber zunächst auf einen notariellen Kaufvertrag einigen. Hiermit ist der Eigentümerwechsel allerdings noch nicht erfolgt. Erst mit dem Eintragen des Käufers in das Grundbuch (Abteilung I) ist der Eigentümerwechsel erfolgreich abgeschlossen und die entsprechende Gebäudeversicherung wird auf den neuen Besitzer übertragen.
Muss der Verkäufer die Gebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel kündigen?
Verkaufst Du Deine Immobilie, bist Du ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung des Erwerbers nicht mehr Eigentümer und somit auch nicht mehr Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung. Eine Kündigung der Gebäudeversicherung ist bei einem Eigentümerwechsel somit weder nötig noch möglich. Als Verkäufer musst Du nach dem Grundbucheintrag lediglich dafür sorgen, dass der Erwerber alle Versicherungsunterlagen erhält und die Versicherung über den neuen Versicherungsnehmer Bescheid weiß. Ansonsten besteht der Versicherungsschutz nach Ablauf eines Monats nicht mehr.
Wer informiert den Versicherer über den Eigentümerwechsel?
Sowohl Verkäufer als auch Käufer können laut § 97 VVG den Versicherer über den Eigentümerwechsel informieren. Die Meldung des Verkaufs der Immobilie muss unverzüglich geschehen, damit der Erwerber die alte Wohngebäudeversicherung übernehmen kann. Am besten setzt Du Dich bereits nach Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem Versicherer in Verbindung. Mit der sogenannten Veräußerungsanzeige – einem formlosen Schreiben, welches die Adresse der Immobilie und die Vertragsnummer aus dem Versicherungsvertrag enthält – wird die Versicherung über den Eigentümerwechsel informiert. Im Anschluss bescheinigt der Versicherer schriftlich, dass die Gebäudeversicherung auf den Erwerber übergeht.
Sonderkündigungsrecht beim Eigentümerwechsel?
Es besteht keine Pflicht, dass Du beim Hauskauf die Gebäudeversicherung des Vorbesitzers übernimmst. Aus diesem Grund wird Dir beim Eigentümerwechsel als neuer Besitzer ein Sonderkündigungsrecht der Wohngebäudeversicherung eingeräumt. Wünschst Du Dir andere Leistungen bei einem Anbieter oder bist Du mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis unzufrieden, erhältst Du nach dem Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht der Gebäudeversicherung mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Die Frist gilt ab dem Datum der Eintragung ins Grundbuch.
Wichtig beim Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist, dass keine Versicherungslücke entsteht und die einmonatige Kündigungsfrist eingehalten wird. Die bisherige Versicherung sollte also erst gekündigt werden, wenn Du die neue Versicherungspolice bereits unterschrieben hast. So ist sichergestellt, dass immer eine Versicherung greift, um so Schäden am Gebäude auch jederzeit während der Übergangszeit von der einen (alten) Gebäudeversicherung zu einer anderen (neuen) Versicherung sicherzustellen. Nimmst Du das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats in Anspruch, hast Du erst wieder zum Ende des Versicherungsjahrs die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. Bist Du zufrieden mit den Leistungen der alten Wohngebäudeversicherung, kannst Du diese aber auch einfach übernehmen, indem Du das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nimmst.
Der Beitrag in der Übergangsphase
Wer zahlt eigentlich die Wohngebäudeversicherung während des Eigentümerwechsels? Immobilien werden meist während des Versicherungsjahres verkauft, sodass die Beiträge für die Versicherung natürlich weiterlaufen – auch wenn der Besitzer des Hauses ein anderer ist. Übernimmst Du die Gebäudeversicherung nach dem Hauskauf vom Vorbesitzer, tragen Du und der Verkäufer die gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass Ihr beide gemeinsam die Prämie der laufenden Versicherungsperiode zahlen müsset. Am besten haltet Ihr vertraglich oder beim Notar fest, wer welchen Anteil am Jahresbeitrag übernimmt. Bleibt dieselbe Gebäudeversicherung auch nach dem Hauskauf bestehen und die laufende Versicherungsperiode endet, besteht auch keine gesamtschuldnerische Haftung mehr und Du als neuer Besitzer kommst für die Beiträge alleine auf. Wechselst Du die Versicherung, werden dem Verkäufer die bereits für die kommenden Monate gezahlten Beiträge anteilig zurückerstattet.
Was muss ich als Verkäufer beachten?
Sobald der Grundbucheintrag und Eigentümerwechsel erfolgt ist, brauchst Du Dich als Verkäufer nicht mehr um die Kündigung der Wohngebäudeversicherung kümmern. Deine Aufgabe ist es jedoch, dem neuen Besitzer den Versicherungsvertrag und alle weiteren Versicherungsunterlagen auszuhändigen, sodass dieser auf Wunsch die Versicherung innerhalb der Sonderkündigungsfrist kündigen kann. Außerdem musst Du und/oder der Käufer der Versicherung schriftlich mitteilen, dass ein Hausverkauf und Eigentümerwechsel stattgefunden haben, es einen neuen Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung gibt und das Haus einem neuen Eigentümer gehört.
Welchen Schutz bietet die Gebäudeversicherung für Dein neues Haus?
Egal, ob Neubau oder Hauskauf: Die Wohngebäudeversicherungen zählt zu den wichtigsten Absicherungen rund um Dein Eigenheim und Dich als Hausbesitzer. Ein Feuer durch einen Blitzeinschlag oder ein Wasserschaden durch Leitungswasser können schwerwiegende Folgen mit sich ziehen. Sind das Gebäude und dessen Wände, Decken und Co. nicht ausreichend versichert, bleibst Du auf den Kosten für Reparatur und Instandsetzung oder ggf. sogar Abbruch und Wiederaufbau des Hauses sitzen.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt – auch bei einem Eigentümerwechsel – die Kosten, die durch diese Schäden entstehen. Versichert sind Dein Haus, Deine Garagen und Carports, Zentralheizungsanlagen, elektrische Anlagen, sanitäre Installationen und eingebaute Schränke.
Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung Kosten
Flexible Anpassung des Schutzes
Wenn Du ein Haus kaufst, kann es sein, dass das vorhandene Gebäude noch nicht Deinen Vorstellungen entspricht. Daher renovierst Du tatkräftig: Du baust einen Wintergarten an und lässt eine Photovoltaikanlage auf das Dach setzen. Bei einigen Versicherungen ist es nun notwendig, den Schutz entsprechend zu erweitern und die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung anzupassen. Bei CosmosDirekt ist Dein Haus dank des gleitenden Neuwerts immer abgesichert und eine Unterversicherung kann nicht auftreten. Denn die Versicherungssumme ist immer so hoch, dass alle Material-, Lohn-, Planungs- und Konstruktionskosten, die bei einem möglichen Wiederaufbau anfallen, abgedeckt sind. Deine neue Photovoltaikanlage kannst Du gegen einen geringen Mehrbeitrag als optionalen Zusatzbaustein versichern. Weitere Bausteine, die Du individuell in den Versicherungsschutz aufnehmen kannst, sind:
- Elementarschäden
- Nebengebäude
- Ableitungsrohre
- Assitance-Leistungen
Weitere Informationen findest Du auch unserer Produktseite.
Wohngebäudeversicherung beim Hausbau
Du willst kein Haus kaufen, sondern ein neues Haus bauen? Dann lohnt sich der Abschluss der Gebäudeversicherung bereits vor der Bauphase. Denn zu den versicherten Leistungen der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt zählt auch die Feuerrohbauversicherung. Damit ist Dein Neubau während der Rohbauzeit (12 Monate im Basis-Schutz und 24 Monate im Comfort-Schutz) bereits gegen einen Brand auf der Baustelle abgesichert.
Fazit: Eigentümerwechsel für Gebäudeversicherung
Generell gilt: Die Gebäudeversicherung des Verkäufers geht beim Hauskauf automatisch auf den Käufer über. Möchte der Käufer die Versicherung wechseln, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zur Kündigung des aktuellen Vertrags von 1 Monat zu.
Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Käufer und Verkäufer der Wohngebäudeversicherung direkt nach dem Grundbucheintrag den Eigentümerwechsel melden. Der Vertrag geht dann vom Verkäufer auf den Käufer über. Entspricht der aktuelle Vertrag nicht Deinen Bedürfnissen, kannst Du diesen kündigen. Es empfiehlt sich jedoch, zuvor einen neuen Vertrag bei Deinem Versicherer zu haben. So läufst Du durch die Kündigung nicht in Gefahr, dass Dein Haus nicht versichert ist.
Mit der Wohngebäudeversicherung von Cosmos Direkt sicherst Du Dein Haus auch bei einem Eigentümerwechsel gegen die gängigsten Schäden ab und kannst durch individuell buchbare Zusatzbausteine Deinen Versicherungsschutz erweitern.
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