Ein Monteur installiert eine Photovoltaikanlage auf einem Dach.

Photo­vol­ta­ik­an­lage versichern

Wohngebäude- oder Photovoltaikversicherung?

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Eine Photo­voltaik­anlage (PV-Anlage) auf dem Dach ist eine teure An­schaffung, die man gut schützen sollte. Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind Photo­voltaik­anlagen gegen Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie Leitungs­wasser­schäden geschützt. Wer zusätzlich Diebstähle absichern möchte, benötigt eine spezielle Photo­voltaik­versicherung. Im Ratgeber erklären wir weiterhin, welche Rolle Blitz­schutz und Wartungs­verträge spielen. Infos zur Wohngebäude­versicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.

Versi­chert die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch die Photo­vol­ta­ik­an­lage?

In der Wohngebäudeversicherung ist eine Photovoltaikanlage oft nicht automatisch mitversichert. Für die Photovoltaikanlage ist ein gesonderter Versicherungsschutz notwendig. Denn die PV-Anlage steigert den Wert des Hauses und daher muss die Versicherungssumme erhöht werden. So kostet z. B. eine 15 kWp Photovoltaikanlage etwa 20.000 bis 35.000 Euro.

Daher musst Du Deine Gebäudeversicherung über die PV-Anlage informieren. Jeder Versicherer handhabt dann die Mitversicherung anders. Wird sie kostenfrei mitversichert, erfolgt die vertragliche Anpassung automatisch. Ansonsten erfolgt eine Anhebung der Versicherungssumme und des Beitrags.

Das gleiche gilt, wenn Du Solar- oder Geothermie nutzt oder eine Wärmepumpe installierst. Informiere die Wohngebäudeversicherung über die neue Solar- beziehungsweise Geothermie- oder Wärmepumpenanlage.

Rundumschutz mit Ertragsausfall

Bei Cosmos Direkt kann mit einem Zusatz-Baustein die PV-Anlage gegen Brand-, Blitzschlag-, Sturm- und Hagel-Schäden versichert werden. Versichert ist dann auch der Ertragsausfall durch entgangene Einspeise­vergütung, wenn der Betrieb der versicherten Anlage infolge eines versicherten Schadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

Bei folgenden Anlagen ist eine Erwei­te­rung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung notwendig:

  • Photovoltaikanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Geothermieanlagen
  • Wärmepumpenanlagen (z. B. Erdwärme, Luftwärme)

Bei Cosmos Direkt sind Wärmepumpen mitversichert, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden.

Die Leis­tungen der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Schäden, die infolge von Feuer, Explosion und Implosion, Sturm und Hagel sowie Leit­ungs­wasser oder Über­spannung auftreten. Die Versicherung kommt für die Kosten auf, die für Reparatur oder Wiederherstellung anfallen, aber auch für Abbruch- und Aufräumkosten sowie für die Sicherung des Geländes. Das Leistungsspektrum reicht bis zum Wiederaufbau des Hauses zum Neuwertpreis, wenn es aufgrund eines Brandes zerstört ist. Das bedeutet, dass Du im Versicherungsfall ein neues und gleichartiges Haus bekommst, inklusive aller Kosten für den Architekten sowie für die Planungs- und Konstruktionsphase.

Mehr zu den Leistungen der Wohngebäudeversicherung erfährst Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung: Schützt Dein Haus.

Erklärvideo zur Wohn­gebäude­versicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Optimaler Blitzschutz für die Photo­voltaik­anlage

Um die Wohngebäudeversicherung auf die Photovoltaikanlage ausweiten zu können, verlangen einige Versicherer, dass bei der Installation der gesamten Anlage von vornherein auf einen optimalen Blitzschutz geachtet wird. Das hat auch seinen guten Grund: Bei einem Blitz entstehen hohe Spannungen und Stromstärken, die die sensible Elektronik einer Photovoltaikanlage schnell beschädigen können. Das Gefahrenpotenzial der elektrischen und magnetischen Felder, die direkt oder indirekt durch einen Blitz hervorgerufen werden, lassen sich dabei in mehrere Kategorien einteilen:

  • Ferneinschläge: Blitzeinschläge sind mehr als 1.000 Meter entfernt, Gefahr für Überspannungsschäden ist relativ gering
  • Naheinschläge: Blitzeinschläge sind zwischen 1.000 und 500 Meter entfernt, Gefahr für Überspannungsschäden ist relativ hoch
  • Indirekte Einschläge: Blitzeinschläge in elektrische Bauteile oder Versorgungsleitungen, die mit der Photovoltaikanlage verbunden sind, hohe Gefahr der Schädigung durch Blitzteilströme
  • Direkte Einschläge: Blitzeinschlag in die Photovoltaikanlage selbst. Hierbei wäre die Schädigung der hauseigenen Installation sehr hoch: mechanische Zerstörung der Anlage wahrscheinlich, möglicherweise auch ein Brand

Äußerer und innerer Blitz­schutz

Die Photovoltaikanlage kann auf zwei Arten gegen Blitzschlag abgesichert werden:

  1. Äußerer Blitzschutz: Hierzu dienen bestimmte Fangvorrichtungen, die um die Anlage errichtet werden. Sie sollen den Blitz einfangen und ins Erdreich ableiten, bevor er Schaden anrichten kann. Meistens werden Fangstangen errichtet, die über maschenförmige Leitungen miteinander verbunden sind. Darunter entsteht dann ein Schutzraum, in dem sich die Photovoltaikanlage befindet und in den der Blitz nicht einschlagen kann.
  2. Innerer Blitzschutz: Als Ergänzung zum äußeren Blitzschutz gibt es weitere Maßnahmen, die als innerer Blitzschutz bezeichnet werden. Diese sollen die Auswirkungen des Blitzstroms minimieren und die elektrische Anlage schützen. Zentrales Element ist meistens der Blitzschutz-Potenzialausgleich, der unkontrollierte Überschläge von elektrischen und magnetischen Feldern nach einem Blitzeinschlag auf die PV-Anlage verhindert. Der verbliebenen Überspannung lässt sich dann mit entsprechenden Überspannungs-Ableitern entgegenwirken.

Wartungs­ver­trag sichert langfristige Funk­ti­on

Auch wenn der Wartungsbedarf bei Photovoltaikanlagen generell eher gering ist, so sollten die Auswirkungen der Witterungseinflüsse nicht unterschätzt werden. Schließlich steht die Anlage rund um die Uhr unter freiem Himmel. Bei einer technologisch so aufwendigen Installation kann der Laie auch nur relativ wenig tun. Daher bestehen viele Hersteller darauf, dass der Eigentümer einen Wartungsvertrag abschließt, damit Garantie- und Gewährleistungsansprüche erhalten bleiben. Auch manche Versicherer setzen vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung voraus, dass für die Solaranlage eine entsprechende Regelung besteht. Der Vertrag regelt dann verschiedene Leistungen im Detail, angefangen von Kontrollen bis hin zum Eichen des Zählers, der die Einspeisung ins Netz des örtlichen Strombetreibers überwacht.

Zu den grundlegenden Leistungen gehört zunächst eine dauerhafte Fernüberwachung der gesamten Anlage. Auch sollten die Module regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. So lassen sich schnell Verschmutzungen durch Laub, Moos oder Vogelkot feststellen, die eine gründliche Reinigung der Anlage erforderlich machen. Die Fachleute der Wartungsfirma können im Rahmen einer jährlichen Detailkontrolle zudem Beschädigungen gezielter identifizieren. Neben der Glasoberfläche wird auch der Rahmen gründlich untersucht. Alle Schrauben, Klemmen und sonstige Befestigungen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft. Alle weiteren Komponenten sollten ebenfalls regelmäßig einem genauen Test unterzogen werden. Dazu gehört insbesondere der Wechselrichter, der aus dem Gleichstrom der Solarmodule erst den Wechselstrom erzeugt, den die Haushaltsgeräte nutzen können.

Leis­tungen eines Wartungs­ver­trags

  • Dauerhaft: Fernmonitoring
  • Vierteljährlich: Sichtkontrolle
  • Jährlich: genaue Kontrolle aller Bauteile sowie des Montagesystems, Zählereichung

Photo­vol­ta­ik­an­lage mit eigener Versi­che­rung schützen

Neben dem Einschluss in die Wohngebäudeversicherung kann für die Photovoltaikanlage auch eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Die Photovoltaik-Versicherung deckt zunächst ein größeres Spektrum an Leistungen ab: Neben den versicherten Gefahren Brand, Explosion, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser sichert diese auch Überspannungsschäden und Naturgewalten (wie z. B. Hochwasser und Erdbeben) ab. Darüber hinaus ist die Photovoltaikanlage auch gegen Konstruktions- und Aufstellfehler versichert. Selbst Schäden, die aufgrund von Bedienfehlern und anderen Missgeschicken entstehen, lassen sich in den Versicherungsschutz aufnehmen. Bei der Photo­voltaik­versicherung wird zwischen der Elektronik­versicherung und der Allgefahren­versicherung unterschieden.

Die Elektronikversicherung versichert die gesamte Photovoltaikanlage und schützt sie bei allen unvorhergesehenen Sachschäden. Daneben bietet sie auch einen Ersatz der Einspeisevergütung, sollte die Anlage aufgrund einer der versicherten Gefahren kurz- oder mittelfristig ausfallen. Bei den meisten Versicherern ist die Vergütung nach Jahreszeit und Ausfalllänge gestaffelt und auf eine bestimmte Dauer begrenzt.

Die Allgefahrenversicherung ist gegenüber der Elektronikversicherung deutlich teurer, deckt aber auch Diebstahl und Vandalismus ab.

Gap-Deckung bei Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf fremden Dächern sinn­voll

Steht Deine Anlage auf einem fremden Dach, kommt die sogenannte Gap-Deckung ins Spiel. Gap kommt aus dem Englischen und bedeutet „Lücke“. Der Name ist dabei Programm: Die Gap-Deckung füllt eine Versicherungslücke der Allgefahrenversicherung. Brennt nämlich das Gebäude ab, auf dem Deine Photovoltaikanlage steht, und verzichtet sein Eigentümer auf einen Wiederaufbau, kann demzufolge dort auch Deine Anlage nicht wieder errichtet werden. Von der Allgefahrenversicherung bekommst Du nur den Zeitwert der Photovoltaikanlage ersetzt. Aufgrund der Größe solcher Anlagen ist aber für die Finanzierung oft die Aufnahme eines Kredits notwendig. Die Allgefahrenversicherung würde die Restschuld dann nicht übernehmen, die Gap-Deckung indes schon.

Fazit: Photo­voltaik­anlage in der Wohn­ge­bäude­versicherung berück­sichtigen

Solarenergie boomt. Das ist auch kein Wunder, schließlich ist die Sonne eine unerschöpfliche und preiswerte Energiequelle. Daher kann man bereits auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen sehen. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis), waren im März 2023 hierzulande gut 2,6 Millionen Photovoltaikanlagen installiert6.

Auch wenn sich Photovoltaik- und Solarthermieanlagen langfristig für Hausbesitzer rentieren – günstig sind Anschaffung und Montage dieser Anlagen aber nicht. Daher sollten diese gut versichert werden. Wer für sein Haus eine Gebäude­versicherung abgeschlossen hat, muss seine Versicherung über die neue Photovoltaikanlage beziehungsweise Solarthermieanlage informieren. Dasselbe gilt für Geothermie- und Wärme­pumpen­anlagen, da diese Anlagen den Wert des Gebäudes um meist mehrere zehntausend Euro erhöhen.

Im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung ist die Solaranlage (Photovoltaik und Solarthermie) gegen Feuer-, Sturm- und Hagel- sowie Leitungs­wasser­schäden geschützt. Wer umfassenderen Schutz wünscht und auch Gefahren wie Diebstahl versichern möchte, benötigt eine spezielle Photovoltaik­versicherung. Diese besitzt einen größeren Leistungskatalog, kostet aber auch einiges mehr.

Um den optimalen Tarif zu finden, ist ein Vergleich hilfreich. Vor allem, wenn Du Deine Gebäude­versicherung über die neue PV-Anlage informiert hast, der Beitragszuschlag aber zu hoch ausfällt. Überzeuge Dich selbst: bei der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt stimmen Preis und Leistung.

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  • 1

    Neubau Baujahr 2024, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2024, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.06.2024. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 08.05.2024.

  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

  • 6

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2023/PD23_25_p002.html#:­:text=Im%20M%C3%A4rz%202022 %20hatte%20es,der%20die%20eingespeisten%20Strommengen%20misst

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