Schäden in der Wohngebäudeversicherung

Schäden in der Wohn­gebäude­versicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt Dich vor finanziellen Schäden, die durch Unwetter entstehen. Aber nicht immer ist eindeutig, welche Versicherung für einen Schaden zuständig ist. Die Gebäude­versicherung sichert Dein Haus ab: sie deckt Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungs­wasser und Brand, Blitz­schlag oder Explosion verursacht werden. Wie sich die Wohn­gebäude- von der Haus­rat­ver­sicherung abgrenzt und welche Zusatz­leistungen sinnvoll sind, erfährst Du hier.

Alles Wichtige zu Schäden

  • Welche Risiken sind versi­chert?
  • Welche Schäden sind versichert und welche nicht?
  • Was ist im Schadenfall zu tun?

Zur Wohn­gebäude­versicherung

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Was ist über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versi­chert?

Die Wohngebäude­versicherung deckt die folgenden Risiken ab:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überspannung

Mit Zusatz-Bausteinen können weitere Risiken in der Gebäude­versicherung versichert werden.

Das Bild zeigt die abgesicherten Gefahren der Wohngebäudeversicherung, diese werden im Verlauf der Seite nochmals aufgeführt.

Generell sichert die Gebäude­ver­sicherung nur Schäden ab, die direkt am Gebäude entstehen (Dach, Mauerwerk, Fundament). Auch fest installiertes Inventar wie Heizungsanlage, Badewanne oder Parkett-Fußboden ist meistens im Schutz enthalten.

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an Wänden, Böden, dem Fundament und anderen festverankerten Gebäudeteilen wie Türen auf. Die Hausratversicherung schützt alles, was zum Haushalt gehört.

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Du bist bei Cosmos­Di­rekt versi­chert? Dann melde Deinen Schaden einfach online. Wir setzen uns umgehend telefonisch mit Dir in Verbindung und besprechen die nächsten Schritte.

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Deine Leistungen für die typischen Gefahren

Feuerschaden

Feuerschaden

Die Feuerabsicherung kommt für Schäden auf, die ein Brand verursacht hat. Dabei kann z.B. eine vergessene brennende Kerze oder auch eine Explosion die Ursache des Brandes sein.

Ein Schadenbeispiel: In Deinem Wohnzimmer begann es zu brennen und der Brand ging auch auf die weiteren Räume und den Dachstuhl über. Dadurch entstand Schaden durch Brand und Löschwasser im ganzen Haus. Wir übernehmen den Schaden von 150.000 Euro.

Mehr Infos zum Feuerschaden erhältst Du in unserem Ratgeber

Leitungswasserschaden

Leitungswasserschaden

Platzen Wasserrohre zum Beispiel durch Frost auf, kann das austretende Wasser Schäden am Gebäude verursachen. Versichert sind hierbei insbesondere Wasser­­zuleitungs- und Heizungs­rohre, aber auch die dazugehörigen Anlagen wie zum Beispiel eine Solar­­anlage.

Ein Schadenbeispiel: Du hast festgestellt, dass ein Ab­wasser­rohr im Keller undicht war. Dadurch lief Wasser ins Mauerwerk im Erdgeschoss und Keller. Wir übernehmen den Schaden von 12.000 Euro.

Mehr Infos zu Wasserschäden erhältst Du in unserem Ratgeber

Sturm- und Hagelschaden

Sturm- und Hagelschaden

Schutz besteht für Sturmschäden wie zum Beispiel Dach­abdeckungen mit einer Wind­stärke von mindestens 8 (Geschwindigkeit ab 63 km/h). Bei Hagel spielt diese keine Rolle.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Sturm ist ein Baum auf Dein Haus gefallen und hat das Dach beschädigt. Dadurch ist auch Regenwasser ins Haus gelaufen. Wir übernehmen den Schaden von 52.000 Euro.

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Ein Blitzschlag kann großen Schaden verursachen. Zum einen kann das Dach, zum anderen auch z.B. die Heizungsanlage durch eine Überspannung beschädigt werden. Aber auch eine Explosion der Gasleitung kann zu teuren Reparaturleistungen führen.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Blitzeinschlag wurde Deine Heizungs- und Lüftungsanlage beschädigt. Wir übernehmen den Schaden von 17.000 Euro.

Erklärvideo zum Thema Sturmschäden: Was zahlt die Versicherung?

Fairster Schadenregulierer
Fairster Schadenregulierer

Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schaden­regulierern". Noch mehr Vorteile:

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Welche Schäden werden von der Gebäude­ver­sicherung nicht über­nommen?

Es gibt Schäden, die von der verbundenen Gebäudeversicherung nicht übernommen werden. Diese beziehen sich sowohl auf nicht versicherte Gebäude­vorrich­tungen und Grundstücks­elemente als auch auf die Schaden­ursachen.

Wenn außer dem Wohnhaus weitere Gebäude auf dem eigenen Grundstück stehen, sollten diese im Vertrag berücksichtigt werden. Diese weiteren Gebäude werden dann mit einer Deckungserweiterung in den Vertrag aufgenommen.

Beispiele für Deckungs­erweiterungen:

Schäden an einem im Bau befindlichen Haus sichert die Gebäude­ver­sicherung nicht ab. Für die Bauphase gibt es die Roh­bau­versicherung und die Bauherren-Haftpflicht.

Elemen­tar­schäden

Elementarschäden sind meistens nicht durch die Wohn­gebäude­versicherung versichert – eine zusätzliche Elementarschadenversicherung ist notwendig. Diese übernimmt Schäden, die durch Elementar- bzw. Naturgewalten entstehen.

Wie groß ist die Hochwasser-Gefahr für Dein Haus? Erfahre es mit einem Klick mit dem Hochwasser-Check.

Die Elementarversicherung schützt finanziell gegen Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen sowie Erdbeben und Erdrutsche. Die Police erfasst zudem Schäden durch Lawinen, Schneedruck auf dem Dach und Vulkanausbrüche. Die Versicherer bieten den Elementarschadenschutz meist als Zusatzversicherung zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung an.

Bei Wasserschäden durch Rückstau leistet die Elementar­versicherung. Diese Schäden entstehen, wenn das öffentliche Kanalisations­system die Wasser­mengen nicht mehr fassen kann. Diese können dann durch Haus­anschluss­kanäle und Fallrohr­leitungen in Dein Haus eindringen.

Aufräum­ar­beiten auf Grund­stü­cken

Versicherer kommen nicht zwangsläufig für alle Aufräumarbeiten auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers auf. Grund dafür ist die Unterscheidung zwischen versicherten und nicht versicherten Sachen – gemäß den Versicherungebedingungen.

Beispiel: Während eines Sturms wird ein großer Baum entwurzelt, stürzt zunächst aufs Dach eines Gebäudes und bleibt dann im Garten liegen. Der entstandene Schaden für das Dach und die Aufräumarbeiten wegen der herausgebrochenen Dachziegel werden vom Versicherer übernommen. Die Beseitigung des Baums, der zunächst zersägt und dann weggefahren werden muss, wird dagegen nicht zwangsläufig durch jede Police abgedeckt. Prüfe daher, welche Aufräumkosten Deine Police abdeckt.

Bei CosmosDirekt sind Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten im Basis-Schutz bis 50.000 Euro und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert. Aufräumungskosten für Bäume sind bis zu 1.000 Euro im Basis-Schutz und bis zu 5.000 Euro im Comfort-Schutz mitversichert.

Glas­bruch

Die Glasbruchversicherung sichert die Glaselemente an und in Gebäuden ab. Dazu gehören zum Beispiel normale Fensterscheiben, aber auch große Fensterfronten.

Was ist im Schadenfall zu tun und welche Kosten werden abgedeckt?

Kommt es zum Schadenfall, muss man diesen so schnell wie möglich dem Versicherer melden – es besteht eine Anzeigepflicht. Das kannst Du auch telefonisch tun und erhältst dabei möglicherweise bereits erste Hinweise zum weiteren Vorgehen. Du solltest den Schaden mit Fotos und einem ausführlichen Bericht dokumentieren. Häufig müssen betroffene Gebäudeteile oder Grundstücksbereiche unverändert bleiben, bis ein Gutachter vor Ort war und die Schadenstelle freigegeben hat. Reparaturen sollten am besten mit dem Versicherer abgestimmt werden, in jedem Fall sind Rechnungen und Belege aufzubewahren.

Kommt es zum Totalschaden eines Hauses, wird dieses zum sogenannten Neuwertpreis wiedererrichtet. Dieser umfasst die gesamten Baukosten für den Bau eines neuen, gleichartigen Hauses. Achte darauf, dass Deine Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Dieser stellt sicher, dass bei erheblichen Schadenfällen die erbrachte Versicherungssumme nicht den aktuellen Neuwert unterschreitet.

Wenn Fahr­läs­sig­keit im Spiel ist

Fahrlässigkeit kann im Schadenfall relevant werden, wenn ein Versicherer eine grobe Fahrlässigkeit feststellt. Denn bei grober Fahrlässigkeit haben die Versicherer das Recht, den zu zahlenden Betrag zu kürzen. Welche Tücken sich hinter der Unterscheidung zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit verbergen, zeigt ein Fall, der vor dem Landgericht Osnabrück verhandelt wurde:

Eine Frau fand beim Betreten der Wohnung einen erheblichen Wasserschaden vor, verursacht durch eine ausgeschaltete Waschmaschine. Sie meldete den Schaden ordnungsgemäß beim Versicherer. Dieser stellte zwar einen Schadenfall fest, kürzte allerdings den Betrag für die Reparaturarbeiten um 70 %. Der Grund: Die Versicherungsnehmerin hatte den Wasserhahn der Waschmaschine nicht abgedreht, obwohl diese keine Wasserstopp-Funktion hatte. Die aus dem Streit resultierende Gerichtsverhandlung bestätigte die grobe Fahrlässigkeit und gab der Versicherung Recht.

Cosmos Direkt verzichtet auf die Prüfung, ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Du behältst also auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden Deinen Schutz.

Fazit: Wohngebäudeversicherung ist für alle Hausbesitzer ein Muss

Die Wohngebäudeversicherung sichert einen Großteil der Risiken für Dein Haus ab. Vom Fundament bis zum Dachstuhl deckt sie Schäden ab, die durch Sturm und Hagel, Leitungswasser und Brand, Blitzschlag oder Explosion verursacht werden. Dabei werden die Kosten für kleinere Reparaturen ebenso erstattet wie der vollständige Wiederaufbau eines Hauses. Die Wohngebäudeversicherung erstattet auch Ausfälle für Mietzahlungen bei Unbewohnbarkeit. Die Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer selbst bewohnter Häuser und für Vermieter ein Muss. Allerdings sind nicht alle Gefahren in den Basisleistungen der Policen berücksichtigt.

Hier kommt es auch darauf an, ob neben dem Wohnhaus auch Garagen oder Nebengebäude auf dem Grundstück stehen. Die Schäden, für die Versicherer in solchen Fällen aufkommen, können erheblich voneinander abweichen. Kosten, die infolge von Reparaturen an Fenstern, Wintergärten und anderen Glaselementen entstehen, gehören nicht zu den Basisleistungen. Sie müssen als Zusatzleistung über die Glasversicherung abgesichert werden. Weitere Anlagen und Anbauten, die Du vor Abschluss abklären solltest, sind insbesondere Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpanlagen. Zudem stellt die Elementarschadenversicherung einen wichtigen Zusatzschutz dar. Sie deckt Kosten ab, die z. B. durch Starkregen oder Hochwasser entstehen.

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    Für die Risikolebens,- Sterbegeld und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt: Der erste Amazon.de Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.11.2025 im Januar 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im November) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist.

    Für die Privat-Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und/oder Unfallversicherung gilt: Der erste Amazon.de Gutschein wird 2 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.11.2025 im Januar 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im November) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin der Beitrag regelmäßig gezahlt wurde und der Vertrag ungekündigt ist. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zum jeweiligen Produkt bei CosmosDirekt bestand.

    Für FlexInvest gilt: Der erste Amazon.de Gutschein wird 4 Monate nach Versicherungsbeginn ausgehändigt, d.h. zum Beispiel bei Versicherungsbeginn 01.11.2025 im März 2026. Die Gutscheine in den Folgejahren werden jeweils im Monat des Versicherungsbeginns (im genannten Beispielfall also jeweils im November) ausgehändigt. Voraussetzung ist, dass bis dahin die Beiträge (bei laufenden Beiträgen von mindestens 25 Euro monatlich oder 300 Euro pro Jahr; bei Einmalbeitrag eine Einzahlung und in der Folge ein bestehendes Guthaben von mindestens 1.000 Euro) regelmäßig und fristgerecht eingezahlt wurden, der Vertrag ungekündigt ist und nicht beitragsfrei gestellt wurde. Bei Einmalbeitrag muss ein Guthaben von mindestens 1.000 Euro vorhanden sein. Ausgeschlossen sind Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest alösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

    Der Versand des Gutscheins erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Bitte achte daher darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und das Postfach genügend Speicherkapazität aufweist. CosmosDirekt behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (zum Beispiel missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. CosmosDirekt behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn die Aktion nicht planmäßig abläuft (zum Beispiel Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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  • **

    Bitte beachte, dass eine Empfehlung nur dann gewertet wird, wenn die Risiko­lebens­versicherung eine Versicherungs­summe von mindestens 100.000 Euro, die Sterbegeldversicherung eine Versicherungs­summe von mindestens 8.000 Euro, die Unfall­versicherung eine Voll­invaliditäts­leistung von mindestens 300.000 Euro und die Hausrat-, Privat-Haftpflicht-, Tierhalterhaftpflicht-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie die Bauherrenhaftpflichtversicherung jeweils einen Mindest­beitrag von 25 Euro jährlich beinhaltet. Bei FlexInvest muss ein Mindestbeitrag von 25 Euro monatlich oder 300 € pro Jahr fristgerecht, bei Einmalbeitrag eine Einzahlung von mindestens 1.000 Euro, eingezahlt werden und der Vertrag darf nicht beitragsfrei gestellt sein. Nicht gewertet werden Abschlüsse, die bereits bestehende Verträge zu FlexInvest ablösen und/oder ergänzen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Abschlüsse, wenn bereits in den letzten 12 Monaten ein Vertrag zu FlexInvest bei CosmosDirekt bestand.

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  • 1

    Neubau Baujahr 2025, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

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  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

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  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

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  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2025, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.03.2025. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten.

    Die Beiträge für das beschriebene Beispiel sind: Ostangler Standard 480,91 €, AXA Basis 400,17 €, Alte Leipziger Compact 340,99 €, Gothaer Basis 284,49 €, CosmosDirekt Basis 198,89 €.

    Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 12.02.2025.

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  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

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