Ein Baum ist auf ein Auto gefallen. Wie kann die Wohngebäudeversicherung vor den Folgen schützen?

Wohngebäudeversicherung Leistungen

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Schütze Dein Eigentum mit der Wohngebäudeversicherung, z. B. für nur 10,99 € im Monat1.
Fairster Schadenregulierer
Fairster Schadenregulierer

Sind wir ein Partner, auf den im Notfall Verlass ist? Unsere Kunden sagen ja und haben uns überdurchschnittlich stark beurteilt. Mit dem Gesamturteil "Sehr Gut" zählen wir laut FocusMoney zu den "Fairsten Schaden­regulierern". Noch mehr Vorteile:

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Die Wohngebäude­versicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, verursacht durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagel­schäden oder Leitungs­wasser. Die Kosten­erstattung reicht von Reparatur über Instand­setzung bis zum Wieder­aufbau nach Total­schaden. Im Ratgeber erfährst Du, welche Leistungen versichert werden und wie die Ver­sicherungs­summe berechnet wird. Weiterhin erklären wir, wann sich die Ergänzung einer Gebäude­ver­sicherung durch eine Elementar­ver­sicherung wichtig ist. Infos zur Wohngebäude­versicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.

Welche Gefahren und Schäden sind mit der Gebäu­de­­ver­si­che­rung abgesichert?

Die Wohngebäude­versicherung deckt die folgenden Risiken ab:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion)
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Überspannung

Zusatz-Bausteine in der Gebäu­de­­ver­si­che­rung

Über diese Grundleistungen hinaus können weitere Risiken in die Gebäude­versicherung durch Zusatz-Bausteine aufgenommen werden. Diese können meistens nur zusammen mit der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Die versicherten Schäden in einer Wohngebäudeversicherung sind in einer Grafik dargestellt.

Generell sichert die Wohngebäudeversicherung nur Schäden ab, die direkt am Gebäude entstehen (Dach, Mauerwerk und Fundament). Auch fest installiertes Inventar wie Heizungsanlage, Badewanne oder Parkett-Fußboden ist meistens im Schutz enthalten.

Deine Leistungen für die typischen Gefahren

Feuerschaden

Feuerschaden

Die Feuerabsicherung kommt für Schäden auf, die ein Brand verursacht hat. Dabei kann z.B. eine vergessene brennende Kerze oder auch eine Explosion die Ursache des Brandes sein.

Ein Schadenbeispiel: In Deinem Wohnzimmer begann es zu brennen und der Brand ging auch auf die weiteren Räume und den Dachstuhl über. Dadurch entstand Schaden durch Brand und Löschwasser im ganzen Haus. Wir übernehmen den Schaden von 150.000 Euro.

Mehr Infos zum Feuerschaden erhältst Du in unserem Ratgeber

Leitungswasserschaden

Leitungswasserschaden

Platzen Wasserrohre zum Beispiel durch Frost auf, kann das austretende Wasser Schäden am Gebäude verursachen. Versichert sind hierbei insbesondere Wasser­­zuleitungs- und Heizungs­rohre, aber auch die dazugehörigen Anlagen wie zum Beispiel eine Solar­­anlage.

Ein Schadenbeispiel: Du hast festgestellt, dass ein Ab­wasser­rohr im Keller undicht war. Dadurch lief Wasser ins Mauerwerk im Erdgeschoss und Keller. Wir übernehmen den Schaden von 12.000 Euro.

Mehr Infos zu Wasserschäden erhältst Du in unserem Ratgeber

Sturm- und Hagelschaden

Sturm- und Hagelschaden

Schutz besteht für Sturmschäden wie zum Beispiel Dach­abdeckungen mit einer Wind­stärke von mindestens 8 (Geschwindigkeit ab 63 km/h). Bei Hagel spielt diese keine Rolle.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Sturm ist ein Baum auf Dein Haus gefallen und hat das Dach beschädigt. Dadurch ist auch Regenwasser ins Haus gelaufen. Wir übernehmen den Schaden von 52.000 Euro.

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Schaden durch Blitzschlag, Überspannung, Explosion oder Implosion

Ein Blitzschlag kann großen Schaden verursachen. Zum einen kann das Dach, zum anderen auch z.B. die Heizungsanlage durch eine Überspannung beschädigt werden. Aber auch eine Explosion der Gasleitung kann zu teuren Reparaturleistungen führen.

Ein Schadenbeispiel: Durch einen Blitzeinschlag wurde Deine Heizungs- und Lüftungsanlage beschädigt. Wir übernehmen den Schaden von 17.000 Euro.

Was leistet die Ge­bäu­de­­ver­si­che­rung?

  • Neben der reinen Schadenregulierung werden noch weitere Kosten übernommen. Die Gebäudeversicherung zahlt in mehreren Fällen:

  • Reparatur- und Instandsetzungskosten für Schäden, die durch die versicherten Risiken entstanden sind, zum Beispiel, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, die Hauptwasserleitung bricht oder die Gasheizung explodiert.
  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die folgenden Aufräumarbeiten sowie die Grundstückssicherung. Auch Baumfällarbeiten können übernommen werden.
  • Bei einem Totalschaden wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zu heutigen Preisen (Neuwertpreis) errichtet, inklusive aller Kosten für den Architekten, die Planung sowie den eigentlichen Hausbau.
  • Ersetzt werden auch die Kosten für die Mietwohnung, die vorübergehend angemietet werden muss, wenn das Haus durch Brand unbewohnbar geworden ist.

Anspruch auf die Neuwerterstattung hast Du nur, wenn innerhalb von 3 Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.

Erklärvideo zur Wohn­gebäude­versicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Für wen ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll?

Auch wenn die Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – besonders wichtig ist sie für Hausbesitzer in jedem Fall. Denn die Kosten für eine Instandsetzung oder einen Wiederaufbau nach einem Feuer oder einem schweren Sturm sind immens. Bei einem Totalschaden ist man sogar dem Risiko eines finanziellen Ruins ausgesetzt. Um solche Gefahren vorzubeugen, ist es unbedingt zu empfehlen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen.

Bei einer Immobilienfinanzierung ist der Nachweis einer Wohn­gebäude­versicherung meistens Pflicht. Denn sollte das Haus beschädigt oder gar zerstört werden, hat die Bank keine Sicherheit mehr, dass das Darlehen im Zahlungsausfall getilgt werden kann.

Wer in einer Eigentumswohnung besitzt, braucht keine eigene Gebäudeversicherung. Hier schließt die Eigentümer­-Gemeinschaft eine gemeinsame Gebäudeversicherung ab – ist eine Hausverwaltung eingesetzt, obliegt es meistens ihrer Verantwortung, sich um die notwendigen Versicherungen zu kümmern. Der jeweilige Anteil wird über das Hausgeld gezahlt.

Wer sollte eine Gebäu­de­ver­si­che­rung abschließen?

Besitzer von

Art der Gebäudeversicherung

Einfamilienhaus

Wohngebäudeversicherung

Reihenhaus

Wohngebäudeversicherung

Doppelhaushälfte

Wohngebäudeversicherung

Mehrfamilienhaus

Wohngebäudeversicherung

Eigentumswohnung

Gemeinschaftliche Wohngebäudeversicherung

Wie werden bei der Gebäudeversicherung die Versi­che­rungs­summe und Prämie berechnet?

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Neuwert des Eigenheims. Wie hoch die Versicherungssumme sein muss, kann auf folgenden Wegen ermittelt werden:

  1. Gleitender Neuwert: Die Versicherungssumme wird der Wertentwicklung des Gebäudes und der Entwicklung der aktuellen Baukosten angepasst. Dies erfolgt im jährlichen Rhythmus. So wird gewährleistest, dass die Versicherungssumme stets den Wiederaufbau-Kosten im Fall eines Totalschadens entspricht. Voraussetzung ist jedoch, dass die Versicherungssumme richtig ermittelt wurde.
  2. Wohnflächenmodell: Die Versicherungssumme wird anhand der Wohnfläche und weiteren Faktoren berechnet. Im Fall eines Wiederaufbaus zahlt die Versicherung den ortsüblichen Preis für ein Gebäude derselben Größe und Konstruktionsart. Der Versicherungsschutz passt sich der Baupreisentwicklung an.
  3. Wertgutachten: Ein Gutachter bestimmt den Verkehrswert des Gebäudes. Dies ist zum einen teuer, zum anderen liegt der ermittelte Wert oft unterhalb der Wiederaufbau-Kosten. Die Versicherungsprämie bleibt in der Regel konstant.

Je nach Anbieter und Tarif steigt die Prämie der Wohngebäudeversicherung durch zusätzliche Leistungen weiter an. Rabatte gibt es für Neubauten, Sanierungen, Laufzeit oder Einschluss einer Selbstbeteiligung. Cosmos Direkt bietet zudem einen Kundenbonus in Höhe von 10 % an.

Warum lohnt sich eine Elemen­tar­­ver­si­che­rung?

In den Standard-Tarifen der Gebäudeversicherung sind Elementarschäden meistens nicht enthalten und müssen über einen Zusatz-Baustein (Elementarschadenversicherung) versichert werden. Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten verursacht werden. Solche Naturereignisse und die damit verbundenen Schäden nehmen zu:

  • Starkregen und Hochwasser
  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstücks
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Wer braucht eine Ele­men­­tar­­scha­den­­ver­si­che­rung?

Zunächst sollten alle, die in einer Risikozone für Elementarschäden wohnen, über den Einschluss des entsprechenden Zusatz-Bausteins nachdenken. Dazu gehören insbesondere Regionen entlang von Rhein, Donau, Elbe, Weser oder Ems, da hier die Wahrscheinlichkeit besonders hoch ist, dass ein Hochwasser den Keller flutet. Aber auch wer im Alpenraum oder in den Mittelgebirgen lebt, sollte sich verlässlich gegen die Folgen von Schnee und Eis versichern.

In gefährdeten Gebieten kann der Versicherer aber auch bauliche Veränderungen verlangen, damit ein Versicherungsschutz möglich ist. Schließlich sollen Ausmaß und Kosten des Schadens möglichst niedrig gehalten werden – was durchaus auch im Sinne des Versicherten ist. So können in Hochwassergebieten bestimmte Sicherungssysteme für Kellerfenster, Türen und Lichtschächte notwendig sein. Dazu gehören beispielsweise wasserdichte Leibungsfenster, Montageplatten, die Druckwasser standhalten können, oder auch Rückstauverschlüsse für Abwasserleitungen. Zudem kann auch die Aufbewahrung von Wertgegenständen und elektrischen Geräten in den oberen Stockwerken vorgeschrieben werden.

Wer außerhalb der Gefahrenzonen wohnt, ist aber nicht vor den Gefahren geschützt. Das Haus kann genauso von einem heftigen Sturm oder Gewitter getroffen werden – mit vergleichbaren Folgen. Infolge des Klimawandels und des Temperaturanstiegs gehen Meteorologen davon aus, dass sich die Wetterlage in Mitteleuropa langfristig verändern wird. Die Folge: In den meisten Regionen werden Häufigkeit und Stärke von Gewittern zunehmen. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau treten dann vermehrt auf. Aus diesem Grund sollte jeder Hauseigentümer rechtzeitig seine Immobilie schützen.

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für alle Haus­be­sitzer ein Muss

Die Gebäudeversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wer aber ein Haus besitzt, sollte es auch umfassend schützen – vom Fundament bis zum Dach. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, die durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser verursacht werden.

Die Kostenerstattung reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis zum Wieder­aufbau nach Total­schaden. Um Schäden infolge einer Über­schwemmung oder eines Starkregens zu kompensieren, braucht man zusätzlich eine Elementar­schaden­versicherung in der Gebäude­versicherung. Diese ist auch außerhalb der Gefährdungs­regionen sinnvoll.

Leistungen und Preise der Gebäudeversicherungen weichen erheblich voneinander ab. Daher sollten Hausbesitzer vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung die Anbieter und Tarife vergleichen. Wer vor Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Versicherung noch den aktuellen Anforderungen genügt. Hast Du eine Solarthermie- oder eine Wärmepumpe installiert, dann sollte diese in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Auch solltest Du das Preis-Leistungs-Verhältnis aktueller Tarife mit dem bestehenden vergleichen.

Bei der Wohngebäudeversicherung von Cosmos Direkt erhältst Du in den ersten 10 Jahren einen Rabatt. Dieser beträgt im ersten Jahr ab Bezugsfertigkeit 50 % und verringert sich pro Jahr um 5 % bis er nach 10 Jahren auf Null ist.

Schutz für Dein Traumhaus mit der Wohngebäudeversicherung von CosmosDirekt

Wohngebäude­ver­si­che­rung

  • Fairster Schadenregulierer (03/2024)
  • Bis zu 57 % günstiger als andere Anbieter4
  • Bis zu 50 % Junge-Häuser-Rabatt2
  • 10 % Kundenbonus3
  • Nachhaltiger Tarif mit Zusatzbausteinen (z. B. für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen)

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  • 1

    Neubau Baujahr 2024, Einfamilienhaus, massiv, ohne Keller, DG ausgebaut, Fußbodenheizung + Wärmepumpe vorhanden, Laufzeit 1 Jahr, Basis-Schutz, 500 € Selbstbeteiligung.

  • 2

    Der Rabatt beträgt 50 % im Jahr der Fertigstellung des Hauses (bzw. nach Beendigung der ältesten Kern­sanierungs­maßnahme, die weniger als 10 Jahre zurück liegt) und baut sich pro Jahr um 5 % ab. Ab 10 Jahren entfällt der Rabatt.

  • 3

    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

  • 4

    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2024, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.12.2024. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 11.11.2024.

  • 5

    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

Inhalt
  • Welche Gefahren und Schäden sind mit der Gebäu­de­­ver­si­che­rung abgesichert?
  • Zusatz-Bausteine in der Gebäu­de­­ver­si­che­rung
  • Deine Leistungen für die typischen Gefahren
  • Für wen ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll?
  • Wie werden bei der Gebäudeversicherung die Versi­che­rungs­summe und Prämie berechnet?
  • Warum lohnt sich eine Elemen­tar­­ver­si­che­rung?
  • Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für alle Haus­be­sitzer ein Muss