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Es gibt gute Gründe für einen Versicherungswechsel. Zum Beispiel, wenn Du für den gleichen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer weniger zahlst. Schließe zuerst den neuen Vertrag ab, bevor Du Deine bisherige Wohngebäudeversicherung kündigst. Beachte beim Wechsel Deiner Versicherung zudem auf die Kündigungsfristen. Im Ratgeber erklären wir auch die Regelungen in Sonderfällen, wie beim Hauskauf oder Erbschaft. Mehr Infos zur Wohngebäudeversicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Soll ich nach einem Hauskauf die Wohngebäudeversicherung wechseln?
Wenn Du ein Haus kaufst, dann erwirbst Du automatisch die bestehende Wohngebäudeversicherung mit (laut Versicherungsvertragsgesetz). Der Hintergrund ist, dass für den Käufer keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Doch als Käufer musst Du diese Wohngebäudeversicherung nicht behalten. Du kannst sie wechseln, indem Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst.
Wichtig: Nachdem Du als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wurdest, kannst Du die Gebäudeversicherung innerhalb 1 Monats kündigen. Als Stichtag dient das Datum, an dem Dir die Grundbucheintragung schriftlich mitgeteilt wird. Nach dem Grundbucheintrag kannst Du direkt (Sonderkündigungsrecht) oder zum Ablauf des Versicherungsjahres ordentlich kündigen.
Erklärvideo zur Wohngebäudeversicherung
Kann ich bei einer Erbschaft die Gebäudeversicherung wechseln?
Als Erbe eines Hauses übernimmt man sämtliche Rechte und Pflichten des Erblassers an der Immobilie. Das bedeutet zum einen, dass man sich als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen muss. Zum anderen muss aber auch eine bestehende Wohngebäudeversicherung fortgeführt werden. Ein Sonderkündigungsrecht wie beim Hauskauf besteht nicht. Daher ist nur eine ordentliche Kündigung im Normalfall mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung bei einer Eigentumswohnung wechseln?
Bei Eigentumswohnungen wird die Wohngebäudeversicherung nicht individuell abgeschlossen. Sondern es gibt eine Vereinbarung zum Versicherungsschutz in der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung. Jeder Eigentümer zahlt dann über das Hausgeld seinen Anteil an der Gesamtprämie.
Die bestehende Gebäudeversicherung zu wechseln ist daher nur durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung möglich. Wenn Dir die Prämie zu hoch oder die Leistungen zu gering erscheinen, musst Du also Verbündete suchen, um einen Mehrheitsbeschluss zu Deinen Gunsten zu erreichen.
Der Wechsel: Anforderungen an neue Police
Egal, ob man nun eine Wohngebäudeversicherung mit dem Hauskauf übernommen oder bereits eine Police fürs eigene Haus abgeschlossen hat – achte darauf, dass der Versicherungsschutz für Dein Eigenheim ausreichend ist. Dazu gehört zum einen die Versicherungssumme, die den Wiederaufbau nach einem Totalschaden finanzieren muss. Zum anderen müssen alle wichtigen Gefahren versichert sein: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Drittens gehören auch sinnvolle Deckungserweiterungen und Zusatz-Policen dazu, die den Versicherungsschutz komplettieren. Sie fehlen oft in einer älteren Wohngebäudeversicherung; zu wechseln und einen neuen Anbieter zu suchen, ist dann mehr als angebracht.
Versicherungssumme
Um die optimale Versicherungssumme zu bestimmen, muss der aktuelle Wert des Hauses bekannt sein. Dieser lässt sich wie folgt bestimmen:
- Gleitender Neuwert
Beim gleitenden Neuwert wird der bestehende Wert des Hauses inklusive der fest verbauten Einrichtung ermittelt. Dazu musst Du Angaben zum Gebäudetyp machen, Keller- und Dachausbauten aufführen, aber auch fest installierte Einbauten wie Natursteinböden oder Parkett, Fensterarten oder hochwertige Sanitäranlagen mitteilen. Mithilfe der Wert-1914-Berechnung wird dann der aktuelle Wert berechnet - Pauschalsumme gemäß Wohnfläche
Bei der pauschalen Berechnung gemäß der Wohnfläche, kann die Versicherungssumme bei hochwertigen Immobilien zu niedrig angesetzt sein. Wertsteigerungen sind zudem nicht eingerechnet. Daher ist hier ein Unterversicherungsverzicht wichtig. - Wertschätzung durch einen Gutachter
Ein Gutachten ist vor allem für Häuser sinnvoll, die überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Für Eigenheime ist diese Variante meistens viel zu teuer. Zudem wird nicht der Wiederaufbau-Wert, sondern nur der Verkehrswert, bestimmt.
Versicherte Gefahren
Im Wesentlichen sollte die Wohngebäudeversicherung drei Risiken abdecken: Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Eine einzelne Police gegen jede dieser Gefahren brauchst Du nicht. Stattdessen solltest Du zur sogenannten verbundenen Wohngebäudeversicherung wechseln: So bist Du gegen die drei häufigsten Gefahrenquellen mit dem größten Zerstörungspotenzial in einer Police versichert.
- Feuerversicherung
Zahlt bei Schäden infolge von Brand, Blitzschlag, Explosion (zum Beispiel Gastherme) oder Implosion (z. B. Fernseher). - Sturmversicherung
Zahlt bei Schäden infolge eines Sturms (ab Windstärke 8), abgedeckt sind aber auch Hagelschäden (keine Windstärken-Grenze) sowie Folgeschäden durch Regen. - Leitungswasserversicherung
Zahlt bei Schäden durch Leitungswasser infolge eines Rohrbruchs, poröser Dichtungen, kaputter Schläuche, defekter Armaturen und ähnlichem; abgedeckt sind auch Frost- und vergleichbare Bruchschäden durch andere Flüssigkeiten.
Erweiterter Schutz gegen Elementarschäden
Die Standardabsicherung der Wohngebäudeversicherung deckt normalerweise keine Elementarschäden ab. Dazu gehört zum Beispiel Starkregen, bei dem es mehr als 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde regnet. Da die öffentliche Kanalisation mitunter solche Wassermengen nicht bewältigen kann, führt dies zu einem Rückstau im Abwassernetz. Die Folge: Abwasser fließt wieder zurück und flutet in den Keller. Aber auch Schäden durch Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen werden nicht von vornherein versichert. Wessen Haus in einem Risikogebiet steht, braucht unbedingt eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Sinnvolle Zusatz-Bausteine
Neben einer Elementarschadenversicherung sind auch weitere Zusatz-Bausteine im Einzelfall sinnvoll.
- Überspannungsschäden (sind bei Cosmos Direkt im Basis-Schutz bis 5.000 Euro und im Comfort-Schutz unbegrenzt mitversichert)
- Freistehende Gebäude wie Carport, Garage, Werkstatt oder Geräteschuppen
- Photovoltaik-, Solar- und Geothermie-Anlagen
- Weitere Bauelemente: z.B. Überdachungen, Antennen, Satellitenschüsseln, Markisen (sind bei Cosmos Direkt im Basis-Schutz bis 2.000 Euro und im Comfort-Tarif unbegrenzt mitversichert)
Fazit: Wohngebäudeversicherung wechseln leicht gemacht
Wer ein Haus kauft, muss die alte Wohngebäudeversicherung nicht fortsetzen. Die Gebäudeversicherung zu wechseln lohnt sich meistens, da neuere Policen günstiger sind oder mehr Gefahren abdecken als eine alte Police. Hierzu musst Du den geänderten Grundbucheintragung, sobal er Dir vorliegt, an den Versicherer in Kopie senden. Dann kannst Du das Sonderkündigungsrecht von 1 Monat nutzen.
Auch wenn Du schon längere Zeit in Deinem Haus wohnst, ist es oftmals sinnvoll, die Wohngebäudeversicherung zu wechseln. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Du zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe installiert hast und Dein bisheriger Versicherer einen zu hohen Aufschlag auf die bestehende Versicherung verlangt oder diese gar nicht mitversichert.
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