Wohngebäude­versicherung von der Steuer absetzen

Was sich absetzen lässt

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Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten bei Gebäude­schäden ab. Immer wieder stellen Eigen­tümer die Frage, ob die Beiträge zur Wohn­gebäude­ver­sicherung von der Steuer absetzbar sind. Grund­sätzlich lautet die Antwort: nein. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Selbst­ständige und Frei­berufler die das Haus/Zimmer für ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Im Ratgeber erhältst Du detaillierte Infos zur Wohn­gebäude­ver­sicherung und ihrer steuerlichen Be­handlung. Infos zur Wohngebäude­versicherung von Cosmos Direkt findest Du auf der Produktseite.

Steuererklärung für 2023: Das musst Du beachten!

Steuer­tipps

Hol Dir zurück, was Dir zusteht! Das musst Du in Deiner Steuererklärung für 2023 beachten.

So wird die Wohn­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung steu­er­­lich behan­delt

Eigentümer von Immobilien haben ein großes Interesse, diese bestmöglich zu versichern und entscheiden sich daher in der Regel für eine Wohngebäudeversicherung. Schließlich kann ein Brand oder ein abgedecktes Dach ein Gebäude unbewohnbar machen und Kosten verursachen, die eine Privatperson nicht alleine stemmen kann. Daher empfehlen Experten, in jedem Fall eine solche Police abzuschließen.

Versicherungsnehmern stellt sich berechtigterweise die Frage, ob sich die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen lassen. Viele denken dabei an die steuerliche Absetzbarkeit der privaten Haftpflichtversicherung. Was auf den ersten Blick vergleichbar scheint, darf allerdings nicht in einen Topf geworfen werden.

Denn im Gegensatz zur Privat-Haftpflichtversicherung stuft der Gesetzgeber die Gebäudeversicherung nicht als Vorsorgeaufwendung ein. Nur diese können aber in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien haben daher keine Möglichkeit, die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuerlich abzusetzen.

Hier erhältst Du Informationen zur Haftpflichtversicherung und Steuern.

Vermieter und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Wenn der Versicherungsnehmer eine Immobilie vermietet, ändert sich an der Situation grundsätzlich nichts: Die Wohngebäudeversicherung lässt sich nicht von der Steuer absetzen. Allerdings hat jeder Vermieter die Möglichkeit, die Beiträge für Versicherungen über die „Betriebsausgaben zur Vermietung und Verpachtung“ abzurechnen und so auf die Mieter umzulegen. Die Grundlage dafür bildet der § 2 der Betriebskostenverordnung, der die Wohngebäudeversicherung explizit als umlagefähige Nebenkosten nennt.

Dabei ist der Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung gebunden und darf keine Policen abschließen, die den Interessen des Mieters widersprechen oder ihn benachteiligen. Kommt es zu einem Schaden, ist der Vermieter dazu verpflichtet, diesen zu beheben. Die Wohngebäudeversicherung kommt auch für Mietzahlungen für eine Ersatzunterkunft auf, wenn die beschädigte Immobilie für längere Zeit nicht bewohnt werden kann und keine andere Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. Wer eine Eigentumswohnung bewohnt, bezahlt die Versicherungsbeiträge in der Regel über das Hausgeld. Damit decken die Mitglieder von Wohneigentümergemeinschaften die Betriebskosten ab.

Bauherren sollten auch einen Versicherungsschutz vereinbaren. Die Risiken sind hoch und die Schadenersatzforderungen können enorm sein. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung und die Feuer-Rohbauversicherung bieten hierfür eine gute Absicherung.

Wann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von der Steuer absetzbar?

Eine Ausnahme besteht, wenn Du als Eigentümer ein Zimmer zur beruflichen Nutzung in Deinem Haus eingerichtet hast. In diesem Fall kann der Beitragsanteil zur Wohn­gebäude­versicherung geltend gemacht werden, der auf das entsprechende Zimmer entfällt. Dieser Anteil wird entweder in den Werbungskosten oder, bei Selbstständigen, unter den Betriebs­ausgaben geltend gemacht.

Dabei solltest Du darauf achten, dass das Zimmer überwiegend für den Beruf genutzt und als Raum klar von der restlichen Wohnung abgetrennt wird. Der von den Beiträgen absetzbare Betrag wird über die Quadratmeterzahl errechnet. Wer zum Beispiel eine 220-m²-Immobilie bewohnt und ein 15 m² Zimmer für berufliche Tätigkeiten nutzt, darf 6,8 % des Beitrags als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

Auch die Beiträge für Hausrat- und Feuerversicherungen können anteilig für das selbstgenutzte Arbeitszimmer steuerlich abgesetzt werden.

Leis­tungen und Kosten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Auch wenn bei einer selbst genutzten Immobilie die Prämie der Wohngebäude­versicherung in den meisten Fällen nicht absetzbar ist, fällt die Meinung der Experten einhellig aus: alle Immobilieneigentümer benötigen eine Wohngebäudeversicherung. Denn das Risiko durch einen Brand oder andere Schäden in existenzielle finanzielle Nöte zu kommen, ist schlichtweg zu groß.

Bei Schäden durch diese Ereignisse kommt die Wohngebäudeversicherung in der Regel für Aufräumarbeiten, Reparaturen am Haus, den Wiederaufbau und auch gegebenenfalls einen kompletten Neubau auf. Bei der Auswahl der in der Police festgehaltenen Leistungen haben Versicherungsnehmer zahlreiche Optionen.

Eine Checkliste für Schäden, die die Police abdecken sollte:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Darüber hinaus gilt es abzuwägen, welche weiteren Leistungen durch den Standort oder die Bauweise des Gebäudes sinnvoll sind. Nicht alle Policen decken beispielsweise standardmäßig Schäden an Photovoltaikanlagen oder sonstigen Grundstücksbestandteilen ab. Die Elementarschadenversicherung kann abhängig vom Standort eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung sein. Diese Police sichert Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben oder auch Schneedruck ab. Wie die Elementarschaden- und die Wohngebäudeversicherung ineinander greifen, solltest du vor Abschluss der Police genau klären.

Wer eine Photovoltaikanlage hat, der sollte diese absichern. Mehr dazu im Ratgeber Wohngebäudeversicherung: Photovoltaikanlage.

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Darauf solltest Du bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung achten

Im Leistungsfall kann es entscheidend sein, ob der Schaden durch eine Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers herbeigeführt worden ist. Dabei wird wiederum zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit unterschieden, und bei Ersterer können Versicherer Zahlungen kürzen. Wie die Grenze zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit verläuft, ist bisweilen Auslegungssache und kann daher auch zu Auseinandersetzungen führen. Es ist daher empfehlenswert, dass zumindest bis zu einer gewissen Schadengrenze der Versicherer auf die Fahrlässigkeitsprüfung verzichtet.

Erklärvideo zur Wohn­gebäude­versicherung

Erklärvideo zum Thema Wohngebäudeversicherung (Vorschaubild)

Wie wird der Beitrag für die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung berechnet?

Der Beitrag orientiert sich vor allem am Neuwert eines Hauses. Weitere Faktoren sind der Standort, der Leistungs­umfang, die Ausstattung und die Bausubstanz. Sollte es zu einer Veränderung bei der Nutzung kommen, muss der Versicherer darüber informiert werden. Häufiges Beispiel dafür ist der Leer­stand eines Hauses. In der Police werden solche Fälle als Gefahrenerhöhung bezeichnet.

Achte darauf, dass die Police einen Unterversicherungsverzicht enthält. Damit garantiert der Versicherer, dass im Schadensfall die entstehenden Kosten auch tatsächlich abgedeckt werden.

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist oft nicht absetzbar

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und dient allein der Absicherung des eigenen Vermögens. Die Wohngebäudeversicherung kann nicht in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden. Diese Regel gilt sowohl für Vermieter als auch für Eigentümer, die ihre Immobilie bewohnen. Bei Eigentumswohnungen werden die Beiträge in der Regel durch das Hausgeld von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

Auch ohne staatliche Unterstützung ist die Wohngebäudeversicherung für Eigentümer im Grunde unverzichtbar. Um die richtige Balance aus einer preiswerten Prämie und dem notwendigen Leistungsumfang zu finden, musst Du Tarife und Zusatzleistungen zwischen den Versicherern vergleichen. Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn Du die Wohngebäudeversicherung mit der Hausratversicherung kombinierst.

Eine Ausnahme ergibt sich bei Selbstständigen und Freiberuflern, die in der Wohnung bzw. dem Haus ein Zimmer für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Dann hast Du die Möglichkeit, den für den Raum anfallenden Beitragsanteil als Werbungs- bzw. Betriebskosten von der Steuer abzusetzen.

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    Du erhältst 10 % Kundenbonus, wenn Du oder eine in Deinem Haushalt lebende Person bereits eine Kfz-Versicherung (für Pkw oder Motorrad), eine Lebensversicherung, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei uns hat. Zur Lebensversicherung zählen auch Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherungsverträge (inklusive Flexible Vorsorge sowie FlexInvest) und Tagesgeld Plus.

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    Mögliche Ersparnis im Wettbewerbsvergleich von CosmosDirekt mit ausgewählten Anbietern (Direktversicherer und klassische Versicherer) für den Jahresbeitrag einer Wohngebäudeversicherung. Beispielfall: Massiv gebautes Einfamilienhaus, Baujahr 2024, 150 m², Hamburg in Gordonstraße (PLZ 21079), Steildach ausgebaut, keine Garage, keinen Keller, mit Fußbodenheizung und Wärmepumpe, keine Selbstbeteiligung, 1 Jahr Vertragslaufzeit, Versicherungsbeginn: 01.06.2024. Die Tarife können sich in weiteren einzelnen Leistungsmerkmalen unterscheiden. AXA, Gothaer, Ostangler und Alte Leipziger sind mit Ihren Tarifen als klassische Versicherer vertreten. Quelle der Daten: Morgen & Morgen, Stand: 08.05.2024.

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    Die Zeit läuft, sobald uns alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorliegen.

Inhalt
  • So wird die Wohn­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung steu­er­­lich behan­delt
  • Vermieter und Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
  • Wann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von der Steuer absetzbar?
  • Leis­tungen und Kosten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung
  • Wie wird der Beitrag für die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung berechnet?
  • Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist oft nicht absetzbar