Vielen Ehepaaren wird erst nach der Hochzeit bewusst, dass noch einiges an bürokratischem Aufwand auf sie wartet. Was geschieht nach der Hochzeit mit Versicherungen, Steuern und Konten? Die Antwort auf diese Fragen kennen die wenigsten. So können Ehepaare sich z. B. mit einer Privathaftpflicht gemeinsam absichern und Geld sparen. Daher ist es sinnvoll, sich nach dem Eheschluss darum zu kümmern, damit man von den Vorteilen schnellstmöglich profitierst. Die Ratgeber bieten allgemeine Informationen. Produktdetails von CosmosDirekt findest Du auf den jeweiligen Produktseiten.
Diese Begriffe solltest Du kennen
Die Versicherungen zusammenlegen & sparen
Nach der Hochzeit können einige Versicherungen zusammengelegt werden.
Haftpflichtversicherung
In einem Familien-Tarif können sich beide Eheleute mit einer Privat-Haftpflicht absichern. Diese kostet weniger als zwei Einzel-Tarife. Zudem können mit einer Familienhaftpflicht auch alle Kinder (leibliche, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) abgesichert werden. Voraussetzung ist, dass das Kind minderjährig ist, keinem Beruf nachgeht und im gemeinsamen Haushalt lebt. In der Regel sind auch Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, in der Familienversicherung mitversichert.
Wenn beide Partner bereits vor der Ehe eine Privat-Haftpflicht hatten, dann besteht nach nach der Eheschließung ein außerordentliches Kündigungsrecht. In der Regel kann die zuletzt abgeschlossene Police gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer muss dabei die Eheschließung nachweisen. Der zu viel gezahlte Beitrag wird bei Kündigung der Doppelversicherung anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.
Hausratversicherung
Um beim Bezug einer gemeinsamen Wohnung eine Doppelversicherung in der Hausratversicherung zu vermeiden, sollten die Policen zusammengelegt werden. Wenn jeder Ehepartner eine eigene Hausratversicherung hat, besteht zum Zeitpunkt des Zusammenziehen die Möglichkeit, die jüngere der beiden Policen zu kündigen. Da der Hausrat durch den Bezug einer gemeinsamen Wohnung meistens größer wird, solltest Du die bestehende Versicherungssumme prüfen und anpassen, um eine Unterversicherung auszuschließen.
Gebäudeversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung ist wichtig, wenn die Eheleute eine Immobilie besitzen oder erwerben. Die Gebäudeversicherung sichert Schäden am Gebäude durch Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Sollte eine Immobilie vollständig zerstört werden, werden die Kosten für den Neubau eines gleichartigen Hauses übernommen.
Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau deckt die Gebäudeversicherung nicht ab – dies kann über die Elementarversicherung versichert werden.
Wenn eine Immobilie mit bestehender Wohngebäudeversicherung gekauft wird, übernehmen die neuen Besitzer die Police. Diese können allerdings von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Ausführliche Infos zur Wohngebäudeversicherung findest Du im Ratgeber Wohngebäudeversicherung – Was ist versichert.
Autoversicherung
Wenn beide Eheleute ein Auto besitzen, kann es sich lohnen, die Kfz-Versicherung bei einem Anbieter zusammenzulegen. Unter Umständen kann die Versicherungsprämie auch gesenkt werden, indem die Schadenfreiheitsklasse getauscht wird. Alle Infos zur Zweitwagen-Versicherung findest Du in unserem Ratgeber.
Rechtsschutzversicherung
Besitzen beide Ehepartner eine Rechtsschutzversicherung, dann ist die zuletzt abgeschlossene Police zu kündigen. Dieser Vertrag kann aufgrund der Doppelversicherung sofort gekündigt werden. Der zu viel gezahlte Beitrag wird anteilig zurückerstattet, ausgehend von der schriftlichen Mitteilung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Auch für die Auslandskrankenversicherung können Partnertarife genutzt werden, um Beiträge zu sparen. Ausführliche Informationen zur Reisekrankenversicherung findest Du in unserem Ratgeber Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Gemeinsame Absicherung und Vorsorge
Die Ehe ist eine Versorgungsgemeinschaft. Damit verändern sich mit der Heirat häufig auch die Anforderungen an die Vorsorge. Der Ehepartner und gegebenenfalls die Kinder müssen in der Risikoabsicherung und Vorsorge mitbedacht werden. Szenarien wie Berufsunfähigkeit und der eigene Tod müssen bedacht und Ehepartner und gegebenenfalls Kinder bei Vorsorge- und Risikolebensversicherungen berücksichtigt werden.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung ist die günstigste Möglichkeit, den Ehepartner im Falle des eigenen Todes finanziell abzusichern. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Ehepartner vom anderen finanziell abhängig ist oder ein Darlehen getilgt werden muss. Der Versicherungsnehmer legt die Laufzeit, Versicherungssumme, versicherte Person und den Bezugsberechtigten fest.
Eheleute haben auch die Möglichkeit, eine Risiko-Lebensversicherung für Paare abzuschließen. Dabei wird eine Police für beide Partner abgeschlossen. Wenn einer stirbt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Der große Nachteil der Partnerversicherung ist, dass die Versicherungssumme nur einmal gezahlt wird. D.h. beim Tod einer der versicherten Personen ist der Vertrag beendet. Sterben beide Versicherte gleichzeitig, zum Beispiel bei einem Autounfall, wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt.
Die Versicherungssumme, die im Todesfall aus der Risikolebensversicherung gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerpflichtig, allerdings gilt für Ehepartner ein Steuerfreibetrag von 500.000 Euro und bei unverheirateten Paaren 20.000 Euro.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Experten sind sich einig, dass die staatliche Leistung im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuhalten oder eine Familie abzusichern.
Hat einer oder beide Eheleute bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann sollte nach der Heirat die Versicherungssumme überprüft werden. Bei einigen Tarifen besteht nach einer Heirat die Möglichkeit zur Nachversicherung, ohne dass sich der Versicherte einer erneuten gesundheitlichen Prüfung unterziehen muss.
Falls keine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, sollte in jedem Fall der Abschluss für beide Partner in Erwägung gezogen werden. Als Faustregel gilt, dass die Berufsunfähigkeitsrente etwa 75 % des jeweiligen Nettoeinkommens betragen sollte.
Unfallversicherung
Eheleute können auch ihre Policen für eine Unfallversicherung zusammenlegen. Denn oftmals bieten die Versicherer einen Mehrpersonenrabatt bzw. Familienrabatt an. Du solltest die Gelegenheit nutzen und einen Vergleich zur Unfallversicherung machen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nicht.
Versicherungen: Darauf solltet Ihr achten
Versicherung | Verträge | Bezugsrecht | Summen |
---|---|---|---|
Privathaftpflicht | |||
Hausratversicherung | |||
Rechtsschutzversicherung | |||
Reisekrankenversicherung | |||
Wohngebäudeversicherung | |||
Risikolebensversicherung | |||
Berufsunfähigkeitsversicherung |
Ehe und private Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente ist für die meisten die Basis der Altersvorsorge. Diese wird aber im Alter nicht ausreichen. Daher braucht Ihr eine zusätzliche private Altersvorsorge. Klassische Rentenversicherungen haben meistens schlechte Konditionen und sind unflexibel. Investiert daher lieber in eine ausgezeichnete Fondsrente wie FlexInvest. Wer wenig Erfahrung mit Fondsprodukten hat, erhält hier wichtige Infos zur privaten Altersvorsorge, die später als Einmalzahlung oder lebenslange Rente ausgezahlt werden kann.
Drei Konten sind meist die beste Lösung
Ehepartner, die berufstätig sind, sollten jeweils ein eigenes Gehaltskonto besitzen. Dies kann bei einer Scheidung Streitigkeiten vorbeugen, da der Gesetzgeber bei einem gemeinsamen Konto zunächst unterstellt, dass das Vermögen zur Hälfte beiden Ehegatten gehört. Für laufende Kosten wie Miete, Anschaffungen im Haushalt oder auch Urlaubsreisen kann ein drittes, gemeinschaftliches Konto eingerichtet werden.
Wenn es zu einer Namensänderung kommt
Die Namensänderungen betrifft eine ganze Reihe von Dokumenten und Einrichtungen und muss entsprechend zeitnah mitgeteilt werden. Du möchtest uns Deine Namensänderung mitteilen? Hier erhältst Du alle wichtigen Informationen zur Namensänderung. Hier findest Du eine Aufstellung der wichtigsten Unterlagen bzw. Einrichtungen, die eine solche Namensänderung betrifft:
- Bürgeramt (wegen des Reisepasses und Personalausweises)
- Führerschein
- Zulassungsstelle für Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Universitäten und Hochschulen
- Agentur für Arbeit
- Versicherungen
- Banken
- Versorgungsunternehmen
- Telefongesellschaft
- Gebührenstelle für den Rundfunkbeitrag
Fazit: Die richtigen Schritte einleiten & sparen
Es verursacht einen gewissen Aufwand, um die Vorsorge- und Versicherungsleistungen nach einer Heirat Eurer neuen Situation anzupassen. Durch die Zusammenlegung von Verträgen ergeben sich aber bei den folgenden Versicherungen Sparmöglichkeiten:
Darüber hinaus sollten Eheleute ihre Vorsorge und Risikoabsicherung in einigen Punkten abstimmen und anpassen. Der Umfang des Versicherungsschutzes und die bezugsberechtigten Personen sollten bei den folgenden Versicherungen überprüft werden: